1039/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Kunst und Kultur, Gernot Blümel
betreffend „Veröffentlichung der Gutachten zum Weltkulturerbe"

BEGRÜNDUNG

ln einem dreistufigen Prozess möchte die Bundesregierung die Aberkennung des Weltkulturerbe- Status des historischen Zentrums der Stadt Wien verhindern. Im ersten Schritt, dem Expertlnnen- Workshop am 14. und 15. 3. 2018 wurde - neben anderen Fällen - das Projekt am Wiener Heumarkt thematisiert. Dabei wurden drei Gutachten in Auftrag gegeben. Am 11. 3. 2018 hieß es von Regierungsseite dazu: „Wir haben unabhängige internationale Expertinnen und Experten für historische und zeitgenössische Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie für Verfahrensfragen in Bezug auf die Welterbe-Konvention zur Diskussion eingeladen." Weiter stellte der zuständige Bundesminister Blümel in Aussicht, dass die Ergebnisse anschließend veröffentlicht und dem Welterbezentrum sowie dem Beratungsgremium ICOMOS übermittelt werden.

Der angepeilte Termin für die Veröffentlichung bzw. Übermittlung wurde mit Ende April angegeben. Bis heute wurden diese Ergebnisse weder übermittelt noch veröffentlicht. Sind die Gutachten nicht im Sinne der verantwortlichen PolitikerInnen ausgefallen oder warum sonst werden sie der Öffentlichkeit vorenthalten?

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Was ist der Inhalt der oben genannten Gutachten unabhängiger internationaler Expertinnen und Experten zum Heumarkt-Projekt?

2.      Warum wurden die Gutachten bisher nicht veröffentlicht?

3.      Wann werden diese Gutachten veröffentlicht und in welcher Form werden sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

4.      Werden die Gutachten in der unveränderten Erstfassung der Auftragnehmer veröffentlicht?

5.       Wenn die Gutachten vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung verändert wurden: Was wurde verändert, warum wurden die Änderungen vorgenommen und von wem wurden die Änderungen veranlasst?

6.      Welche Expertinnen und Experten wurden mit der Erstellung der Gutachten beauftragt und welche Expertise bringen sie für diesen Auftrag mit?

7.      Zur Welterbediskussion am 14. 3. 2018 haben Sie als "Experten für historische und zeitgenössische Stadtplanung und Stadtentwicklung" den Projektkoordinator und Juristen Klaus Wolfinger eingeladen. Was würden Sie Stimmen entgegnen, die meinen, dieser von Ihnen eingeladene Experte ist aufgrund seiner Tätigkeiten für Michael Tojner nicht ausreichend objektiv?