1055/J XXVI. GP
Eingelangt am 14.06.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Österreichischer Gedenkdienst
"Gedenkdiener arbeiten das dunkelste Kapitel von
Österreichs Geschichte auf - und lernen dabei viel über die
Gegenwart." So hat die Tageszeitung "der Standard" am 11. Mai
eine Reportage über die Tätigkeiten österreichischer
Gedenkdiener begonnen. Der Österreichische Gedenkdienst leistet einen
wertvollen Beitrag zur österreichischen Erinnerungskultur in Form aktiver
Erinnerungsarbeit. Im Rahmen dessen können seit mehr als 25 Jahren
österreichische Jugendliche und junge Erwachsene an bestimmten
Erinnerungsorten Gedenkdienst absolvieren. Der Gedenkdienst ist wie der
Zivildienst ein Wehrersatzdienst und kann zwölf Monate an Holocaust-Gedenkstätten
im Ausland geleistet werden. Seit einigen Jahren ist es auch für Frauen
möglich, Gedenkdienst zu leisten, obwohl sie nicht wehrpflichtig sind.
Damit ist es allen jungen Menschen in Österreich möglich, sich mit
den Ursachen und Folgen des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen und
Aufklärungsarbeit zum Holocaust zu leisten. Derzeit kümmern
sich in Österreich zwei Trägervereine um die Entsendung der
Gedenkdiener: Der Verein Auslandsdienst und der Verein Gedenkdienst. Ersterer
betreut aktuell gut 20 Personen, insgesamt gibt es etwa 60 Gedenkdiener. Ein
dritter Verein hat im Vorjahr seine Tätigkeit eingestellt. Gerade im Gedenkjahr
2018 wurde nun bekannt, dass einer der beiden - der Verein Gedenkdienst -
seinen Betrieb ab dem nächsten Jahr einstellen wird, weil nicht mehr
ausreichend budgetäre Mittel zur Verfügung stehen. Medienberichten
zufolge ist zwar 2017 im Parlament einstimmig eine Erhöhung des Budgets
für diesen und andere soziale Dienste beschlossen worden, laut Verein
Gedenkdienst ist dieses Geld aber nie wirklich beim Verein angekommen (siehe
z.B. orf.at, derstandard.at oder wienerzeitung.at vom 8.6.2018)
Auch von Seiten des Vereines Auslandsdienst kommt Kritik: "Der Gedenkdienst leistet einen bedeutenden Beitrag zur Aufarbeitung der österreichischen Vergangenheit. In den letzten Jahren gab es Verbesserungen, jedoch auch mehr Bürokratie und keine Anpassung der individuellen Förderhöhen", hat man in einer Presseaussendung wissenlassen. Für die Finanzierung der Vereine ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zuständig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele finanzielle Mittel haben die Trägervereine des Österreichischen Gedenkdienstes seit 2000 erhalten und aus welchen Töpfen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Trägerverein, Summe pro Jahr)
2. Wie viele budgetäre Mittel sind für die Trägervereine (Verein Auslandsdienst, Verein Gedenkdienst) im Jahr 2018 und 2019 vorgesehen?
3. Sind für die nächsten Jahre Kürzungen oder Erhöhungen der finanziellen Mittel vorgesehen?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Grund?
4. Welche Maßnahmen ergreift das BMASGK um eine ausreichende finanzielle Förderung des Gedenkdienstes zu gewährleisten?
5. Welche weiteren Initiativen. die sich mit dem Holocaust-Gedenken und (aktiver) Erinnerungsarbeit auseinandersetzen, fördert das BAMSGK? (Bitte um Auflistung nach Jahr seit 2000, Organisation/Initiative und Summe pro Jahr)
6. Wie viele Personen haben seit 2000 Ersatzzivildienst in Form des Gedenkdienstes geleistet? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Alter und Bundesland)
7. Wie hoch waren die Förderungen für einzelne Gedenkdienstleistende pro Person seit 2000? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2000)
8. Gibt es interministerielle Gespräche zwischen dem BAMSGK und anderen Ministerien bezüglich der Erhaltung und Finanzierung des Gedenkdienstes?
a. Wenn ja, zwischen welchen Ministerien und zu welchen Ergebnissen ist man bereits gekommen?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen können aus Ihrer Sicht ergriffen werden, um die vom Verein Auslandsdienst erwähnten bürokratischen Hürden abzubauen?
a. Wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?