1075/J XXVI. GP
Eingelangt am 14.06.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besetzung des Verbund-Vorstandes
Mit
der Fixierung der Bestellung des bisherigen Landeshauptmann-
Stellvertreters Michael Strugl als Verbund-Vorstand, welcher mit
Jahresbeginn 2019 sein neues Amt antreten wird, hat der Aufsichtsrat des
Stromkonzerns eine wohl primär politische Entscheidung getroffen.
Berichten zufolge, erhält er einen Drei-Jahres-Vertrag bis Ende 2021 mit
einer Verlängerungsoption bis Ende 2023. Mit Achim Kaspar zieht zudem ein
FPÖ- Kandidat ein weiteres Vorstandsticket. Er wird ebenfalls ab 2019
diesen
Posten innehaben.
Die Besetzung des Vorstandes des Konzerns, welcher zu 51% dem Bund
gehört, ist gewohnt politisch abgelaufen, denn die Berufung durch den
Aufsichtsrat war keinesfalls einstimmig, ein Indiz dafür, dass der Prozess
nicht ideal vonstatten ging. Der Enthusiasmus des Aufsichtsratsvorsitzenden
und Ex-OMV-Chef Gerhard Roiss legt die Vermutung nahe, dass mit dieser Besetzung
eine, aus seiner Sicht, gute politische Lösung gefunden wurde.
Dieser sagte: „Es gab eine Vielzahl an hochqualifizierten, externen wie
internen Bewerbern für die ausgeschriebenen Verbund-Vorstandspositionen.
Der Aufsichtsrat hat eine Mehrheitsentscheidung getroffen. Unsere
Entscheidung bestätigt die strategische Kontinuität und erfolgreiche
Fortführung des Unternehmenskurses und setzt ein Signal der Erneuerung
mit Expertisen für Zukunftsthemen wie Innovation, Technologie und
Digitalisierung."
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
•
Welche Strategien bzw. Kriterien gibt es von Seiten
der Haupteigentümer,
die bestmögliche Besetzung des Vorstandes - und damit eine gute
Entwicklung der Bundesassets - durchzusetzen?
•
In der Ausschreibung heißt es "Die
Bewerber und Bewerberinnen sollen dynamische Unternehmer- und
Managerpersönlichkeiten mit
umfassenden wirtschaftlichen Kenntnissen und Erfahrungen sein, die in
der Lage sind, die Gesellschaft und den Konzern zu führen und
auszubauen, deren Ertragskraft zu stärken sowie zum langfristigen und
nachhaltigen Werteaufbau des Konzerns beizutragen". Erfüllen die
neuen Vorstände nach Meinung des BMFs diese Kenntnisse und Erfahrungen
und nach welchen objektiven Kriterien wurde die Entscheidung getroffen?
• Wie bewertet das BMF den Ausschreibungsprozess der neuen Vorstände?
• Sieht das BMF die Interessen der Büger_lnnen, als eigentliche Eigentümer, durch den Aufsichtsrat vertreten?