1075/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Besetzung des Verbund-Vorstandes

Mit der Fixierung der Bestellung des bisherigen Landeshauptmann-
Stellvertreters Michael Strugl als Verbund-Vorstand, welcher mit
Jahresbeginn 2019 sein neues Amt antreten wird, hat der Aufsichtsrat des Stromkonzerns eine wohl primär politische Entscheidung getroffen. Berichten zufolge, erhält er einen Drei-Jahres-Vertrag bis Ende 2021 mit einer Verlängerungsoption bis Ende 2023. Mit Achim Kaspar zieht zudem ein FPÖ- Kandidat ein weiteres Vorstandsticket. Er wird ebenfalls ab 2019 diesen
Posten innehaben.

Die Besetzung des Vorstandes des Konzerns, welcher zu 51% dem Bund
gehört, ist gewohnt politisch abgelaufen, denn die Berufung durch den
Aufsichtsrat war keinesfalls einstimmig, ein Indiz dafür, dass der Prozess
nicht ideal vonstatten ging. Der Enthusiasmus des Aufsichtsratsvorsitzenden
und Ex-OMV-Chef Gerhard Roiss legt die Vermutung nahe, dass mit dieser Besetzung eine, aus seiner Sicht, gute politische Lösung gefunden wurde.
Dieser sagte: „Es gab eine Vielzahl an hochqualifizierten, externen wie
internen Bewerbern für die ausgeschriebenen Verbund-Vorstandspositionen.
Der Aufsichtsrat hat eine Mehrheitsentscheidung getroffen. Unsere
Entscheidung bestätigt die strategische Kontinuität und erfolgreiche
Fortführung des Unternehmenskurses und setzt ein Signal der Erneuerung
mit Expertisen für Zukunftsthemen wie Innovation, Technologie und
Digitalisierung."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

       Welche Strategien bzw. Kriterien gibt es von Seiten der Haupteigentümer,
die bestmögliche Besetzung des Vorstandes - und damit eine gute
Entwicklung der Bundesassets - durchzusetzen?

       In der Ausschreibung heißt es "Die Bewerber und Bewerberinnen sollen dynamische Unternehmer- und Managerpersönlichkeiten mit
umfassenden wirtschaftlichen Kenntnissen und Erfahrungen sein, die in
der Lage sind, die Gesellschaft und den Konzern zu führen und
auszubauen, deren Ertragskraft zu stärken sowie zum langfristigen und nachhaltigen Werteaufbau des Konzerns beizutragen". Erfüllen die neuen Vorstände nach Meinung des BMFs diese Kenntnisse und Erfahrungen
und nach welchen objektiven Kriterien wurde die Entscheidung getroffen?

       Wie bewertet das BMF den Ausschreibungsprozess der neuen Vorstände?

       Sieht das BMF die Interessen der Büger_lnnen, als eigentliche Eigentümer, durch den Aufsichtsrat vertreten?