1092/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend im Eilverfahren entstandene WKO-Kampagne

 

Nur wenige Tage nachdem die beiden Klubobmänner der ÖVP und der FPÖ ihren Initiativantrag* zur Arbeitszeitflexibilisierung vorgestellt haben, startet die Wirtschaftskammer eine Kampagne zu diesem Thema, mit dem Titel "Wir schauen auf Österreich" und dem Slogan "Geht’s dem einen gut, geht’s uns allen gut". Unklar ist, ob mit dem Slogan nicht eigentlich die WKO selbst gemeint ist. Dem Vernehmen nach haben die Sozialpartner wenig Anteil an der Initiative der beiden Parlamentsklubs, die diesen Antrag angeblich selbst verfasst haben. In diesem Zusammenhang lässt sich die Sinnhaftigkeit der Sozialpartner durchaus hinterfragen. Denn diese scheinen von konkreten Lösungen weit entfernt zu sein, verschwenden aber die Zwangsbeiträge mittels Kampagnen, die lediglich dem Eigenlob dienen.

Der Zeitpunkt der Kampagne ist besonders brisant, da die Behauptung, dass der Initiativantrag im Parlament – und damit abseits der Sozialpartnerschaft – entstanden ist, nur schwer mit der Kampagnentaktung zu vereinen ist. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Kampagne nicht erst am Donnerstagabend (14. Juni), nach Bekanntwerden des Initiativantrages, entstanden ist.

Die Einnahmen der Wirtschaftskammern kratzen mittlerweile wohl an 1 Mrd Euro pro Jahr. Dabei hat diese aber keinen nachweislichen Erfolg in Sachen Arbeitszeitflexibilisierung geliefert.

 

* Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Informationen hat das BMDW über die Werbeausgaben der Wirtschaftskammern, die durch Pflichtmitgliedschaftsbeiträge finanziert werden?


2.    Hat das BMDW am Vorschlag der beiden Parlamentsklubs der ÖVP und FPÖ mitgearbeitet?

3.    Ist dem BMDW bekannt, ob die WKO am Vorschlag der beiden Parlamentsklubs der ÖVP und FPÖ zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung mitgearbeitet hat?

4.    War dem BMDW bekannt, dass die WKO eine Kampagne zur Arbeitszeitflexibilisierung starten wird?

5.    Sieht das BMDW Anpassungsbedarf beim WKG und den dort geregelten Umlagen, wenn die sozialpartnerschaftliche Aufgabe der WKO nicht mehr wahrgenommen wird – z.B. sozialpartnerschaftliche Einigung bei Arbeitszeitflexibilisierung?

6.    Wurde die Erstellung und/oder Umsetzung der Kampagne extern vergeben?

a.    Wenn ja, sind die Leistungen iZm dieser Kampagne ausgeschrieben worden?

b.    Wenn ja, wann wurde diese in Auftrag gegeben?

c.    Wieviel kostet die Kampagne (inklusive Website)?

7.    Welche WKO-externen Dienstleister waren an der Erstellung und/oder Umsetzung der Kampagne beteiligt?

8.    Waren Mitarbeiter des BMDW an der Erstellung der Kampagne beteiligt?

a.    Wenn ja, wie viele und zu welchem Zeitpunkt?

9.    Waren Mitarbeiter des BMDW bei der Erstellung des oben genannten Initiativantrags beteiligt?