1099/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.06.2018
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Anfrage



der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage diskriminierungsfreie Blutspende

 

In den vergangenen 30 Jahren waren Männer, die Sex mit Männern haben, in Österreich dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Dies war in den letzten Jahren Gegenstand intensiver gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Debatten. Das Rote Kreuz gibt auf seiner Website nach wie vor an, dass es homosexuellen Männern verboten ist, zur Blutspende zu gehen: "Männer, die Sex mit Männern hatten, werden von der Blutspende ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfolgt aufgrund eines signifikant höheren Infektionsrisikos für HIV und des verbleibenden Restrisikos bei der Diagnostik", schreibt man dort.

Die wissenschaftliche Forschung geht mittlerweile davon aus, dass eine HIV Infektion nach sechs bis acht Wochen diagnostiziert werden kann, die österreichische Aidshilfe gibt einen Diagnosezeitraum von 12 Wochen an. In Großbritannien kann man als homosexueller Mann mittlerweile zur Blutspende gehen, wenn man drei Monate zuvor keinen sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann hatte. Israel ist Vorreiter in diesem Bereich, und hat ab heuer das Blutspendeverbot vollkommen aufgehoben: Dort können männliche Mitglieder der LGBTQ-Community künftig auch ohne Einhalten der zwölf Monate Blut spenden. Das gespendete Blut wird nach der Spende für vier Monate eingefroren und nach Ablauf dieser Zeit werden sie zu einer weiteren Blutspende aufgefordert. Fallen alle Tests für die erneute Blutspende negativ aus, wird auch das eingefrorene Blut für Patient_innen freigegeben. Die Eignung der Spender_innen wird in diesem Prozess also gleich zweimal überprüft.

Die Thematik steht auch in Österreich immer wieder zur Debatte. Von der ehemaligen Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wurde etwa in einer Anfragebeantwortung 2017 (2957/AB-BR/2017) "eine grundsätzliche Evaluierung zu diesem Themenkomplex" angekündigt. Auf eine aktuelle parlamentarische Anfrage von NEOS hat die nun zuständige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein diesbezüglich folgende Antwort gegeben (652/AB):

"Die Blutkommission hat sich in ihrer letzten Sitzung im September 2017 mit dem Thema „Ausschließungsgründe bei sexuellem Risikoverhalten“ sowie mit der Auslegung und Umsetzung der Befragung zur gesundheitlichen Eignung der Spenderinnen und Spender für Blut und Blutbestandteile gemäß BSG und BSV auseinandergesetzt und eine Arbeitsgruppe mit der Behandlung dieser Thematik und der Erstellung eines Positionspapiers beauftragt. Die Diskussionen zu diesem Thema sind noch nicht abgeschlossen." Genaueres zur weiteren Vorgehensweise und Ergebnisse der Beratungen werden dadurch nicht bekannt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Mitglieder hat die Blutkommission und von welchen Organisationen werden sie jeweils entsandt?

a.    Nach welchen Kriterien werden sie ausgewählt?

 

2.    Wie lange dauert die Amtszeit der einzelnen Mitglieder der Blutkommission?

 

3.    Wie viele Sitzungen der Blutkommission fanden bisher statt und wann?

a.    Wann sind die nächsten Sitzungen geplant?

b.    Wer ist für die Koordination und Einladung federführend zuständig?

c.    Wer ist für die Tagesordnung und Schwerpunktsetzung zuständig?

d.    Welche Themenkomplexe wurden seit ihrem Amtsantritt in dieser Kommission behandelt?

                                  i.    Mit welchen Ergebnissen?

                                ii.    Sind diese öffentlich einsehbar und wenn ja, wo?

                               iii.    Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Wie viele Mitglieder hat die Arbeitsgruppe, "die sich mit der Thematik befasst und ein entsprechendes Positionspapier verfasst" (652/AB)?

a.    Welchen Organisationen und Institutionen sind die Mitglieder jeweils zuzuordnen?

                                  i.    Nach welchen Kriterien werden sie ausgewählt?

b.    Haben bisher Sitzungen dieser Arbeitsgruppe stattgefunden und wenn ja wann?

c.    Wie sieht der weitere Terminplan aus?

d.    Wer ist für die Koordination und Einladung der Mitglieder federführend zuständig?

e.    Wer ist für die Tagesordnung und Schwerpunktsetzung zuständig?

f.     Welche Sachverhalte wurden bisher von der Arbeitsgruppe besprochen?

g.    Welche Themen sollen ansonsten genauer beleuchtet werden?

 

5.    Werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe veröffentlicht?

 

6.    Wann ist mit dem Vorliegen des Positionspapieres zu rechnen?

a.    Wann ist mit einer Veröffentlichung des Positionspapieres zu rechnen?

b.    Wird das Positionspapier öffentlich einsehbar sein?

                                  i.    Wenn ja, wie und wo?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche weiteren Schritte sind geplant, nachdem die Arbeiten der Arbeitsgruppe abgeschlossen sind?