1100/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.06.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Gernot Blümel

betreffend „Burschenschafterturm"

BEGRÜNDUNG

Der Burschenschafterturm bei Linz ist seit dem Jahr 2005 mit einem riesigen beleuchtbaren Logo versehen. Der Turm steht seit dem Jahr 1928 unter Denkmalschutz, über die Genehmigung der Anbringung des Logos konnte das Bundesdenkmalamt bisher keine Auskunft erteilen.

Davor war an dem Turm ein deutlich weniger gut sichtbares - eisernes - Logo sowie die Inschrift "Ein Volk - Ein Reich" (die in der NS-Zeit mit "Ein Führer" ergänzt wurde) angebracht.

Die Anbringung eines riesigen Logos auf einem Turm unter Denkmalschutz ist zweifellos geeignet, "die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung" (so § 4 Denkmalschutzgesetz) zu beeinflussen, weshalb so eine Maßnahme beantragt und genehmigt werden muss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Ist das im Jahr 2005 am Burschenschafterturm bei Linz angebrachte Logo genehmigt worden?

2.      Wenn ja, wann und durch welchen Bescheid?

3.      Wenn nein, was werden Sie tun, um den rechtmäßigen Zustand herzustellen?