1149/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Inneres,

betreffend Inserate, mit denen der Polizeidienst beworben wird, in Print-, on-
line- und anderen Medien.

Es wird in verschiedenen Printmedien für den Polizeidienst geworben, in der Regel allerdings in solchen, welche über eine gewisse Reichweite verfügen.

Auffällig ist allerdings, dass diese Werbung ebenfalls in Medien wie „alles roger?“
(Ausgabe Mai 2018), „Tagesstimme“ oder „Wochenblick“ geschaltet wird, deren
Reichweite sich eher in rechtsextreme Kreise erstreckt und die rechtsextreme, ras-
sistische und antisemitische Inhalte publizieren. Der „Wochenblick“ wurde zB vom
Presserat unter anderem wegen seiner Hetze gegen Flüchtlinge verurteilt. Der Inha-
ber von „alles roger?“ ist eine tschechische Firma, „Excalibur Media s.r.o.“. „Der Wo­chenblick“ steht laut Profil (3.08.2016) auf mehreren Ebenen in einem Naheverhältnis
zur FPÖ. - Darüber hinaus wird der Polizeidienst auf einer eigenen Webseite be-
worben, die zu einem US-amerikanischen Host-Provider gehört.

Um Aufschluss über die Kriterien der Inseratenvergabe und die damit zusam­menhängenden Kosten zu erlangen, richten die unterzeichnenden Abgeordne-
ten an den Bundesminister für Inneres diese

Anfrage:

1)    An welche Print- und andere Medien wurden seit 18. 12. 2017 Inserate zur Bewerbung des Polizeidienstes vergeben?

2)    Wie hoch waren die Kosten pro Medium, und insgesamt? (Bitte tabellari­sche Übersicht zu Fragen 1 und 2.)

3)    Aus welcher Budgetposition werden die Kosten für diese Werbungen be­deckt?

4)    Nach welchen Kriterien wurden und werden die Medien ausgewählt, in de­nen der Polizeidienst beworben wird?

5)    Wer trifft diesbezüglich die Entscheidung?

6)    Weshalb wird entgeltliche Werbung für den Polizeidienst in rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Zeitschriften wie „alles roger?“ oder „Wochenblick“ geschaltet?

7)    Weshalb werden Werbeträger aus dem rechtsextremen und verschwö­rungstheoretischen Bereich für google-online-Werbeeinschaltungen des

BMI und seiner Dienststellen nicht gesperrt?

8)   Welche Kriterien werden bei google-online-Werbeeinschaltungen vorgege­ben (geografisch, nach Stichwörtern/Begriffen, sonstige Kriterien)?

9)   Falls nicht autorisierte Werbung des BMI oder einer seiner Dienststellen in einem Medium auftaucht, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

10) Wie auch die EU, anerkennt die Republik Österreich die sogenannte „Volksrepublik Donezk“ nicht. Wieso wirbt das BMI just auf der Seite eines pro-russischen, rechtsextremen und FPÖ-nahen Mediums um Polizeinachwuchs, das Jubel-Artikel über die sogenannte „Volksrepublik Donezk“ online stellt?

11) Ist es korrekt, wie im Impressum der Site „Polizeikarriere.com“ angegeben, dass das BMI die Site verantwortet?

12) Wieso hostet das BMI eine Site, für die es laut Impressum verantwortlich ist, auf einem US-amerikanischen Host-Provider, wo keinerlei Auskünfte über Anmelder erfahrbar sind?

13) Hat das BMI die Site bei dem US-amerikanischen Host-Provider angemeldet?

14) Wenn ja, a) welche physische Person ist für die Anmeldung („Polizeikarri- ere.com“) verantwortlich? b) wieviel kostet der Betrieb der Website?

15) Wenn nein, wieso steht das BMI im Impressum der Site („Polizeikarriere.com“) ?

16) Sollte diese Site („Polizeikarriere.com“) im Auftrag des BMI über einen Dritten, ein Beratungsunternehmen oder ein sonstiges drittes Unternehmen in Betrieb genommen worden sein, ersuchen wir a) um Nennung dieses Dritten (Unternehmens) und b) das Honorar, welches dieser Dritte oder dieses Unternehmen dafür bezogen hat und bezieht.

17) Falls in irgendeiner Weise ein Dritter oder ein Unternehmen an der Veröf­fentlichung dieser Site („Polizeikarriere.com“) bei dem US-amerikanischen Host-Provider im Auftrag des BMI oder einer nachgeordneten Dienststelle beteiligt ist oder war, ersuchen wir a) um Nennung dieses Dritten oder dieses Unternehmens und b) um Bekanntgabe des Honorars, welches dieser Dritte oder dieses Unternehmen dafür bezogen hat und bezieht.

18) Seit wann werden in den bisher genannten Medien Anzeigen geschaltet?

19) Wie hoch ist der Anteil dieses Schaltungsbudgets am Gesamtbudget der

betroffenen Kampagne?

21)   In welchen anderen Medien wurde die Kampagne sonst noch geschaltet?

22)   Sind noch weitere Schaltungen vorgesehen? Wenn ja: Wann und in welcher Höhe?

23)   Stehen die betroffenen Medien unter Beobachtung des BVT?

24)   Haben die verantwortlichen Entscheidungsträger dieser Medien irgendwelche Verbindungen zur FPÖ?