1158/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl
und GenossInnen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend neue Studienplatzbeschränkungen an Universitäten und bisherige StudienanfängerInnen-Zahlen

Durch die Novelle des Universitätsgesetzes 2018 werden mit Wintersemester 2019/20 Zugangsbeschränkungen in zahlreichen Fächern neu eingeführt. Der Gesetzestext sowie die entsprechenden Erläuterungen führen dabei lediglich die Mindestanzahl der anzubietenden Studienplätze in den neuen bundesweit beschränkten Studien an, entsprechende Vergleichszahlen (z.B. die Zahlen der StudienanfangerInnen in den letzten Jahren), um die Auswirkungen der Maßnahme abschätzen zu können, fehlen jedoch.

Darüber hinaus liegt nach wie vor die Verordnung nicht vor, die zusätzliche standortspezifischen Beschränkungen festlegen soll (zusätzlich zu den bundesweiten Beschränkungen). Lediglich in den Erläuterungen zur genannten UG Novelle werden einige Studienfelder genannt, in denen vermutlich Aufnahmeverfahren eigeführt werden sollen (Erläuterungen Zu Z 18 (§§ 71a bis 7ld)). Das bedeutet, dass immer noch nicht endgültig klar ist, in welchen Fächern schlussendlich Zugangsbeschränkungen eingeführt werden.

In der Vergangenheit hat sich weiter deutlich gezeigt, dass Aufnahmeprüfungen stark sozial selektiv wirken können. Bisher wurden allerdings keine Maßnahmen bekannt gemacht, die einer sozialen Selektivität entgegenwirken könnten.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachfolgende

Anfrage

1.      Welche Maßnahmen werden seitens des Bundesministeriums gesetzt, damit der sozialen Selektivität der neu einzuführenden Aufnahmeprüfungen entgegengewirkt wird?

2.       Wird es angesichts der ausgeweiteten Zugangsbeschränkungen seitens des Bundesministeriums einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der derzeitigen Kostenbeteiligungen/Gebühren für die Teilnahme an Aufnahmeverfahren geben?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, wann wird diese Regelung erfolgen?

3.       Welche Maßnahmen seitens des Bundesministeriums werden gesetzt, damit die Information über die Aufnahmekriterien transparent und rechtzeitig an

Studieninteressierte erfolgt?

4.     Wann ist mit der Veröffentlichung der Verteilung der Studienplätze in den Studienfeldern Recht, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen (gemäß § 71b Abs. 1 UG) auf die einzelnen Hochschulstandorte zu rechnen?

5.     Wann wird der Entwurf der Universitätszugangsverordnung inkl. der Festlegung der standortspezifischen Beschränkungen gemäß § 71 d UG zur Begutachtung ausgeschickt?

6.     Welche Studien fallen unter das Studienfeld „Recht“ (gemäß § 71b Abs. 1 UG) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an öffentlichen Universitäten im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Recht“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

7.     Welche Studien fallen unter das Studienfeld „Erziehungswissenschaften“ (gemäß § 71b Abs. 1 UG) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an öffentlichen Universitäten im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Erziehungswissenschaften“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

8.       Welche Studien fallen unter das Studienfeld „Fremdsprachen“ (gemäß § 71b Abs. 1 UG) und wie viele StudienanfangerInnen gab es an öffentlichen Universitäten im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Fremdsprachen“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

9.  Wie viele StudienanfangerInnen gab es jeweils an der Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität Graz, der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, der Universität Linz und der Universität Klagenfurt jeweils im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Recht“ (gemäß § 71b Abs. 1 UG)?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen im oben genannten Studienfeld in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

10.  Wie viele StudienanfängerInnen gab es jeweils an der Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität Graz, der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, der Universität Linz und der Universität Klagenfurt jeweils im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Erziehungswissenschaften“ (gemäß § 71b Abs. 1 UG)?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen im oben genannten Studienfeld in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

11.  Wie viele StudienanfangerInnen gab es jeweils an der Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität Graz, der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, der Universität Linz und der Universität Klagenfurt jeweils im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Fremdsprachen“ insgesamt (gemäß § 71b Abs. 1 UG) und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

12.  Welche Studien an der Universität Wien fallen unter das Studienfeld „Bildende Kunst“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71d)) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an der Universität Wien im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15,2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Bildende Kunst“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

13.  Welche Studien an der Universität Wien fallen unter das Studienfeld „Musik und darstellende Kunst“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 7 1d)) und wie viele StudienanfangerInnen gab es an der Universität Wien im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Musik und darstellende Kunst“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

14.  Welche Studien an der Universität Wien fallen unter das Studienfeld „Muttersprache“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an der Universität Wien im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Muttersprache“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

15.  Welche Studien an der Universität Wien fallen unter das Studienfeld „Politikwissenschaft und Staatsbürgerkunde“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an der Universität Wien im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Politikwissenschaft und Staatsbürgerkunde“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

16.   Welche Studien an der Universität Wien fallen unter das Studienfeld „Soziologie und Kulturwissenschaften“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an der Universität Wien im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Soziologie und Kulturwissenschaften“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

17.   Welche Studien an der Universität Graz fallen unter das Studienfeld „Umweltschutz, allgemein“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfangerInnen gab es an der Universität Graz im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Umweltschutz, allgemein“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

18.   Welche Studien an der Universität Salzburg fallen unter das Studienfeld „Geowissenschaften“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfangerInnen gab es an der Universität Salzburg im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Geowissenschaften“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfängerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

19.   Welche Studien an der Universität für Bodenkultur Wien fallen unter das Studienfeld „Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfangerInnen gab es an der Universität für Bodenkultur Wien im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester

2017,   im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfängerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

20.   Welche Studien an der Universität Linz fallen unter das Studienfeld „Ausbildung von Lehrkräften in berufsbildenden Fächern“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle

2018,   Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfängerInnen gab es an der

Universität Linz im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Ausbildung von Lehrkräften in berufsbildenden Fächern“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

21.   Wie viele StudienanfangerInnen gab es an der Universität Wien im Studium Chemie im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfangerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?

22.   Welche Studien an der Montanuniversität Leoben fallen unter das Studienfeld „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ (gemäß Erläuterungen zur UG Novelle 2018, Zu Z 18 (§§ 71a bis 71 d)) und wie viele StudienanfangerInnen gab es an der Montanuniversität Leoben im Wintersemester 2017/18, im Sommersemester 2017, im Wintersemester 2016/17, im Studienjahr 2016/17 und im Durchschnitt der fünf Studienjahre 2012/13, 2013/14, 2014/15, 2015/16 und 2016/17 im Studienfeld „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien?

a. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der StudienanfängerInnen (im oben genannten Studienfeld insgesamt und jeweils in den dazu zählenden Studien) in den genannten Zeiträumen jeweils aufgegliedert nach höchster abgeschlossener Bildung der Eltern, nach Alter bei Erstzulassung, nach Geschlecht, nach Herkunft (in- bzw. ausländisch) sowie nach Vorbildung (Art der Hochschulzugangsberechtigung)?