1165/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Weidinger Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, vor allem in den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung

Im Regierungsprogramm 2017 - 2022 ist eine „Verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (Fleischprodukte, Milch, Eiprodukte, verarbeitete Produkte und Milchprodukte) nach dem Vorbild Frankreichs zunächst auf nationaler, später auf EU-Ebene“ enthalten. Des Weiteren ist von einer „verpflichtenden nationalen Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat)“ die Rede. Genauere Pläne und die zeitliche Umsetzung dieser sind aber nicht enthalten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin folgende

Anfrage:

1)    Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln umgesetzt?

2)    Was beinhaltet das französische Modell im Detail?

3)    Gibt es Bestrebungen für Lösungen auf europäischer Ebene?

4)    Welche Auswirkungen werden durch die verpflichtende Herkunftskennzeichnung erwartet?