1185/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS

Begründung

Eltern können ihren Beruf nur ausüben, wenn sie sich auf einen Kinderbetreuungsplatz mit entsprechenden Öffnungszeiten verlassen können. Voraussetzung dafür ist, dass ein solcher vorhanden ist und die Eltern sich diesen auch leisten können.

Sowohl die Preise als auch die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen sind regional sehr unterschiedlich. Dies gilt ebenso für das Einkommen von Männern und Frauen, das beispielsweise in Tirol viel niedriger ist als in Wien. Nach wie vor ist zudem die Gehaltsschere in Österreich im EU-Vergleich weit offen. Diese Daten lassen sich ganz klar an der Lohnsteuerstatistik ablesen.

Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für Einkommensgerechtigkeit, das Schließen der Lohnschere, das Vermeiden der „Teilzeitfalle“ insbesondere für Frauen und viele Dinge mehr ist eine qualitätsvolle Kinderbetreuung mit entsprechenden Öffnungszeiten, die leistbar und verfügbar ist, unabdingbar.

Zum Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer Phase der Kinderbetreuung sowie die Erhöhung der (Frauen-)Erwerbsquote kann die Kinderbetreuungsbeihilfe des  AMS ein wichtiger finanzieller Anreiz bzw. Beitrag sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende:

Anfrage

1.   Wie viel Geld wurde in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) für die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS aufgewendet? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

2.   Wie viele Eltern bzw. Alleinerziehende wurden damit in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) unterstützt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

3.   Wie viele Anträge wurden in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) abgewiesen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

4.   Wie viele Monate wurde die Beihilfe in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) durchschnittlich pro genehmigtem Antrag ausbezahlt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

5.   Sollte die Bezugsdauer der Beihilfe in den Bundesländern unterschiedlich sein, worin liegt das begründet?

6.   Wie viele BezieherInnen in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) waren Männer, wie viele Frauen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

7.   Soll die Ausgestaltung der Kinderbetreuungsbeihilfe wie aktuell gehandhabt beibehalten werden oder sind Änderungen geplant?

8.   Ist seitens Ihres Ressorts ein zufriedenstellender Effekt durch diese Maßnahme zu verzeichnen?

9.   Steht Ihnen Datenmaterial zur Verfügung, ob die Maßnahme dazu beigetragen hat, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes früher wieder in den Beruf einsteigen?

10.   Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) das Budget für die Kinderbetreuungsbeihilfe und wie ist die Verteilung auf die Bundesländer?

11.   Wie viel von diesem Budget wurde in den vergangenen fünf Jahren (2013-2017) tatsächlich aufgewendet?

12.   Werden bei Arbeitsaufnahme bzw. Kursbesuch die KundInnen aktiv auf diese finanzielle Unterstützung angesprochen? Werden Väter aktiv angesprochen?