1205/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Vom BMLV geplante Sicherheitsinseln

Im Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung finden sich im Landesver­teidigungskapitel folgende zwei Punkte:

      Autarkie der Kasernen stärken

       Festlegung von Standorten für „Sicherheitsinseln“ mit dem Ziel einer bundeswei-       ten Abdeckung, um im Krisen- und Katastrophenfall eine regionale Durchhaltefä- higkeit zu gewährleisten

Nun ist vor allem der erste Punkt nicht sehr konkret und der zweite Teil des zweiten macht ein Versprechen, das die Bundesregierung wohl schwer oder gar nicht halten können wird. Laut Medienberichterstattung (Presse, 14.5.2018) wurden zwölf Standorte für diese künftigen "Sicherheitsinseln" ausgewählt. Es handelt sich dabei um die Benedek-Kaserne in Bruckneudorf (Burgenland), die Walgau-Kaserne in Bludesch (Vorarlberg), die Standschützen-Kaserne in Innsbruck, die Khevenhüller-Kaserne in Klagenfurt, die Schwarzenberg-Kaserne in Salzburg, der Fliegerhorst Vogler in Hörsching (Oberösterreich), die Landwehr-Kaserne in St. Michael (Steiermark), die Gablenz-Kaserne in Graz, die Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne sowie die Van Swieten- Kaserne in Wien sowie in Niederösterreich die Burstyn-Kaserne in Zwölfaxing und der Fliegerhorst Brumowsky in Langenlebarn.

Welche Kriterien der Verteilung dieser Sicherheitsinseln zugrunde lagen, ist mit Aus­nahme der Ausgewogenheit bei der regionalen Verteilung nicht bekannt. Auch bei der Leistung, die diese "Sicherheitsinseln" erbringen sollen, stellen sich einige Fragen. Ihnen zufolge, geht es dabei um Energie- und Wasserversorgung sowie Lagerkapazitäten, aber auch die Bevorratung mit relevanten Versorgungsgütern.

Interessant ist auch die Frage der Finanzierung. Auf eine entsprechende Budgetanfrage der NEOS im Zuge der diesjährigen Budgetverhandlungen antworteten Sie: "Derzeit ist der Umfang der Erfordernisse sowie die Ausgestaltung der Sicherheitsinseln in Ausarbeitung. Budgetmittel für das Finanzjahr 2018 sind noch keine eingeplant. Kommt es im Finanzjahr 2018 zu einer Aufhebung der Budgetbindungen, werden entsprechende Mittel herangezogen." Zu einer Aufhebung der Budgetbindungen ist es allerdings nicht gekommen und auch aus dem laufenden Budget dürften kaum Mittel dafür aufwendbar sein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Welche Referenzszenarien wurden für die Auswahl bzw. Definition der Sicher- heitsinseln herangezogen?

2.      Orientieren Sie sich bei der Aufwertung dieser Kasernen zu "Sicherheitsinseln" an bestimmten internationalen Standards?

a) Wenn ja, an welchen?

3.      Welche Maßnahmen wurden gesetzt, damit im Anlassfall Soldat_innen an den ausgewählten Standorten verfügbar sind und nicht, wie der erste Instinkt eines jeden Menschen gebietet, zu Hause bei ihren Familien bleiben, um diese zu ver­sorgen?

4.      Welche Absprachen wurden für Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement getroffen?

a) Wie erfolgt im Ereignisfall die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement?

5.      Wie erfolgt die Einbindung der Sicherheitsinseln in das jeweilige lokale Krisenma­nagement?

6.      Wieviele der ausgewählten Standorte verfügten bereits bisher über funktionieren­

de Notstromaggregate und eigene Brunnen? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort und Ausstattung.

7.      Welche der ausgewählten und welche weiteren Standorte würden bereits heute im Fall eines Blackouts autark betrieben werden können?

8.      Ist auch eine medizinische Versorgung an den Standorten vorgesehen? Wenn ja, in welcher Form und an welchen Standorten war diese bereits in welchem Um­

fang vorhanden?

9.      Wie viele der ausgewählten Standorte verfügten bereits über eine eigene not­stromversorgte Tankstelle?

a) Angenommen es käme zu einem Blackout und diese Tankstellen ließen andere Einsatzkräfte an diesen Tankstellen tanken. Gibt es Berechnungen darüber, für wie lange die jeweiligen Tankstellen eigene und fremde Fahrzeuge (z.B. Polizei, Feuerwehr etc.) jeweils mit Treibstoff versorgen könnten?

a)   Wenn ja, wie sehen diese aus?

b)   Wenn nein, warum nicht?

c)   Über wie viele Tankwägen verfügt das Bundesheer, die ev. auch für eine Not­versorgung herangezogen werden könnten?

10.  Über wieviele Zelte und Notbetten verfügen die ausgewählten Standorte jeweils, die sie im Anlassfall der Bevölkerung zur Verfügung stellen könnten?

11. Verfügen die ausgewählten Standorte über Nahrungsmittelvorräte, die zumindest die dort ansässigen Angehörigen des Bundesheeres für einige Zeit gewährleisten könnten?

a)   Wenn ja, für wie lange und für wieviele Personen ist man ausgerüstet?

b)   Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Ausgaben für die Transformation der ausgewählten Standorte in "Sicher­heitsinseln" wurden bereits getätigt? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort und Zweck.

13. Welche Ausgaben sind dafür Ihren Berechnungen nach noch notwendig? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort und Zweck.

14.  Nachdem die Zweckbindung der Mittel beim Heer nicht aufgehoben wurde: Aus welchen Teilbudgets stammen die eingesetzten Mittel für die "Sicherheitsinseln"?