1228/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.07.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

 

betreffend Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften

 

Die Europäische Kommission hat am 26.4.2018 den oben genannten Vorschlag vorgelegt. Nachdem Unionsrechtsakte einerseits in vielen Fällen unmittelbare Wirkung auch in Österreich entfalten und andererseits österreichischen Vorschriften vorgehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1.        Wie lautet die Position Ihres Ressorts zum genannten Vorschlag insgesamt und zu dessen wesentlichsten Bestimmungen?

2.        Sind weitere Ressorts mit dem Vorschlag befasst?

3.        Stimmen Sie mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags überein?

4.        Entspricht der Vorschlag den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit?

5.        Werden auf Grund des Vorschlages Änderungen an österreichischen Rechtsnormen erforderlich?

a.       Wenn ja: welche Bundesgesetze sind betroffen?

6.        Sind durch den Vorschlag Kompetenzen der Bundesländer betroffen?

a.       Wenn ja: auf Grund welcher Bestimmung(en) des Vorschlags?

7.        Enthält der Vorschlag Bestimmungen, die im österreichischen Recht nur durch Bundesverfassungsgesetz getroffen werden könnten?

8.        Wie ist die Position anderer Mitgliedstaaten zum Vorschlag?

9.        In welcher EU-Ratsformation wird der Vorschlag behandelt?

10.    In welchem vorbereitenden Gremium des Rates der EU wird der Vorschlag behandelt?

11.    Fanden bereits Sitzungen in diesem Gremium statt?

12.    Besteht ein Zeitplan für die Behandlung des Vorschlags?

13.    Welche Art von Gesetzgebungsverfahren kommt zur Anwendung?