1269/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung

Während die abstrakte Beschreibung der enormen Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunft unserer Republik im Regierungsprogramm breiten Raum einnimmt, sind den öffentlichen Ankündigungen bisher kaum konkrete Maßnahmen gefolgt.

In manchen Themenfeldern - allen voran dem Bildungsbereich - muss man bedauerlicherweise von großen Rückschritten sprechen. Innovative Konzepte, die nur auf deren Umsetzung warten, werden nicht umgesetzt, neue nicht ausgearbeitet und vorgelegt. Negative Folgen - etwa die hohe Anzahl an Arbeitslosen in der Gruppe der Beschäftigten über 50 - werden nicht abgefedert, sondern durch das Streichen der Aktion 20.000 zusätzlich verschärft. Erfolgreiche Initiativen werden eingespart, vorhandenes Wissen wandert also in Schubladen, während Österreich im Digital Economy and Society Index der Europäischen Kommission nur auf dem 11. Platz landet. Selbst im isolierten Bereich E-Government ist Österreich nicht mehr Spitzenreiter.

Strukturelle Veränderungen, wie etwa alle Digitalisierungs- und Forschungsagenden unter einem Dach zu bündeln, wurde bei den Koalitionsverhandlungen leider verabsäumt. Die Kompetenzzersplitterung zwischen verschiedenen Ressorts - allen voran dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Bundesministerium Verkehr, Innovation und Technologie - führen offenkundig zu erhöhtem Koordinierungs- und damit Ressourcenaufwand. Dies stellen die am 13. Juni 2018 beschlossenen Ministerratsvorträge (MR 21/12 sowie MR 21/13) nur allzu gut unter Beweis. Anstatt konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um den Digitalisierungsprozess im Sinne der Österreicherinnen und Österreichern zu gestalten, kümmert sich die Regierung vorrangig um die Schaffung von zusätzlichen Posten. Diese sollen nun im Rahmen der neu geschaffenen Digitalisierungsagentur sowie den zu ernennenden „Chief Digital Officers“ entstehen. „Sparen im System“ führt auch hier nicht etwa zu schlankeren Strukturen sondern zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, neuen Gremien und gesteigertem Personalaufwand. Konkrete Zielsetzungen fehlen bis heute. Der Mehrwert der zusätzlich geschaffenen Bürokratie ist daher fraglich.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Chief Digital Officers (CDO)

1.    Die Bundesregierung hat versprochen Bürokratie abzubauen und kündigte daher im Ministerrat am 7. März 2018 folgendes an:

„Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, bis Jahresende alle bundesgesetzlichen Vorschriften bezüglich Beauftragten in Wirtschaftsbetrieben aufzuheben, sofern es nicht eine unionsrechtliche Verpflichtung zur Beibehaltung des jeweiligen Beauftragten gibt. “

-      Warum schaffen Sie zusätzliche Beauftragte, obwohl die Bundesregierung ganz offensichtlich das Konzept von Detailbeauftragten in Betrieben maßgeblich ablehnt?

-      Wie passt diese Vorgangsweise mit ihrer Strategie der Entbürokratisierung im öffentlichen Dienst zusammen?

2.    Mit welchen Mehrkosten ist durch die Bestellung von Chief Digital Officers zu rechnen?

a.    Wird hierfür das BFG 18 bzw. BFG 19 geändert werden?

b.    Wenn nein, in welchem Detailbudget der UG 34 bzw. UG 41 wurde budgetäre Vorsorge getroffen?

3.    Werden hierfür zusätzliche Planstellen eingerichtet?

a.    Wird hierfür der Personalplan abgeändert?

b.    Wenn nein, wurden diese Planstellen im Rahmen des BFG 18 und BFG 19 berücksichtigt?

c.    Wo wird sich der Bundes-CDO im Organigramm des BMDW finden?

4.    Welche Gehaltseinstufung bekommt der/die Bundes- Chief Digital Officer?

a.    Welche Gehaltseinstufung bekommt dessen/deren Stellvertreter oder Stellvertreterin? (Bitte um getrennte Aufstellung nach: Person, Stellung, Gehaltseinstufung)

5.    Welche Gehaltseinstufung bekommen die Chief-Digital Officers? (Bitte um getrennte Aufstellung nach: Person, Stellung, Gehaltseinstufung)

6.    Nach welchen Verfahren und Kriterien werden die CDOs bestellt?

a.    Wann werden diese bestellt?

b.    Welche Kenntnisse und Berufserfahrungen müssen diese mitbringen?

c.    Werden einschlägige Berufserfahrungen in der Telekom-Branche positiv berücksichtigt?

d.    Wozu braucht es eine/ einen Stellvertreter/ Stellvertreterin des/der Bundes- CDO?

e.    Mit welcher Begründung wird der/die Bundes-CDO vom BMDW bestellt und nicht vom BMVIT?

7.    Im MR 21/12 finden sich relativ genaue Angaben dazu wie die Task-Force arbeiten soll, aber kaum etwas darüber, was sie überhaupt erarbeiten soll.

a.    Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen von der Task-Force erarbeitet werden?

b.    Wie lautet die konkrete Zielsetzung der Task-Force?

c.    Welche Projekte werden erarbeitet? (Bitte um detaillierte Darstellung nach Projekt und dem jeweils dazugehörigen Zeitplan)

d.    Wann werden diese Projekte präsentiert?

e.    In welchem Rahmen werden diese Projekte präsentiert?

8.    Werden für die mediale Präsentation sowie das Projektmanagement externe Agenturen beauftragt?

a.    Wenn ja: welche?

b.    Wie hoch ist der geplante Aufwand?

c.    Wird für die Präsentation der Task-Force das Logo der Bundesregierung verwendet oder ein eigenes Logo entworfen?

9.    Verstehen Sie die Schaffung so genannter Chief Digital Officers (CDO) auch als Serviceeinrichtung und Ansprechpartnerlnnen für Unternehmen?

Diqitalisierunqsaqentur (DiA)

10. Wozu braucht es eine Digitalisierungsagentur, wenn es zuständige Ministerien gibt?

a.    Mit welchen fachlichen Kompetenzen ist die Digitalisierungsagentur ausgestattet, die nicht auch in den Ministerien vorhanden wären?

b.    Welche konkreten Aktivitäten sollen von der Digitalisierungsagentur ausgehen?

11. Warum wird die Digitalisierungsagentur im Rahmen der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft gegründet?

a.    Wozu braucht es eine eigene Agentur?

b.    Warum werden Aufgaben nicht gleich im Rahmen bestehender Strukturen der FFG erbracht?

12. Wie grenzt sich das Aufgabengebiet des Digitalisierungsbeirates von der CDO- Taskforce ab?

a.    Wie erfolgt die Abstimmung mit den CDOs?

13. Wer entsendet den zehnköpfigen Digitalisierungsbeirat?

a.    Wie einigt man sich darauf, wer nominiert wird?

b.    Wann sollen diese Mitglieder ernannt werden?

c.    Warum werden in den Digitalisierungsbeirat nur Vertreterinnen der Wirtschaft entsandt?

d.    Warum sollen Vertreterinnen der Arbeitnehmerseite keine Rolle beim Ausbau der Digitalisierung spielen?

14. Wie werden die entstehenden Mehrkosten für das BMDV sowie BMVIT gegenfinanziert?

a.    Wird hierfür das BFG 18 bzw. BFG 19 geändert werden?

b.    Wenn nein, in welchem Detailbudget der UG 34 bzw. UG 41 wurde budgetäre Vorkehrung getroffen?

c.    Wie viele MitarbeiterInnen soll die Digitalisierungsagentur künftig haben?

d.    Welche Personalkosten wird Digitalisierungsagentur haben?

e.    Das Kompetenzzentrum Internetgesellschaft (KIG) wird nicht weiterführt werden, obwohl dieses bisher kaum zusätzliche Kosten verursacht hat.

Nun sollen die Aufgaben von der Digitalisierungsagentur übernommen werden. Warum wird diese nicht mehr weitergeführt?

f.      Mit welchem Zusatzaufwand wird kalkuliert?

15. Wer soll die Geschäftsführung der Digitalisierungsagentur übernehmen?

a.    Soll es eine Stellvertretung geben?

b.    Wie und wann wird diese Geschäftsführung bestellt?

c.    Wie erfolgt der Abstimmungsprozess zwischen BMVIT und BMDW diesbezüglich?

d.    Welche Gehaltseinstufung soll der/die Geschäftsführung unterliegen?

e.    Wie viele Posten sind insgesamt in der Digitalisierungsagentur vorgesehen?

f.      Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten für die Digitalisierungsagentur insgesamt?

16. Welches Potential hätte eine Bündelung der Digitalisierungsagenden unter einem Dach?

a.    Wie hoch wären die Einsparungspotentiale?

b.    Wurde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eine solche Bündelung der Kompetenzen angedacht?

i. Wenn ja, warum wurde diese nicht umgesetzt?

c.    Ist die Errichtung der Digitalisierungsagentur zur besseren Koordinierung dieser Aufgabe nur eine zweit beste Option?

d.    Was spricht für die Strategie weitere Zusatzebenen einzuziehen anstatt mit vorhandenen Ressourcen zu besserer Koordination und besseren Ergebnissen der interministeriellen Aufgabenteilung zu kommen?

17. Wie viele zusätzliche Planstellen/Posten werden insgesamt als Folge des MR 21/12 sowie MR 21/13 (sowohl Digitalisierungsagentur, Beirat, CDOs, inkl. AssistentInnen, etc.) geschaffen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit, Aufgabenbereich, Gehaltseinstufung, Jahresbruttogehalt)