1280/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

 

betreffend Wissenschafts-Präkariat in öffentlich finanzierten Projekten

Die langjährige Erfahrung, dass insbesondere in experimentellen Fächern kaum mehr innerhalb von drei Jahren eine Doktorarbeit abgeschlossen werden kann, hat in der Förderpraxis des Fonds für Wissenschaftliche Forschung (FWF) insofern Berücksichtigung gefunden, als Doktoratskollegs heuer auf vier Jahre Anstellung ausgelegt wurden. Diese Doktorandlnnenstellen beinhalten auch ein Studium mit Lehrveranstaltungsbesuch, Selbststudium und Kursen, weshalb bislang ein Beschäftigungsausmaß von 75 Prozent, also 30 Stunden pro Woche, angesetzt wurde.

Der Kollektivvertrag der Universitäten sieht nach einer Berufserfahrung von drei Jahren eine Vorrückung vor, die der FWF in seinen zu beantragenden Personalkostensätzen bislang nicht durchgeführt hat. Die Umstellung der Doktoratsprogramme auf eine vierjährige Dauer fand keine Berücksichtigung in den Personalkostensätzen.

Bis dato hat sich der FWF unter Hinweis auf den Kostendruck durch die antragstellenden Institutionen nicht dazu bewegen lassen, die Vorrückung nach drei Jahren in den Personalkosten zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachfolgende

Anfrage

1.     Wie viele Doktorandlnnen sind an der jeweiligen Universität, jeweils im ersten, zweiten, dritten und vierten Beschäftigungsjahr angestellt und wie hoch ist das Beschäftigungsausmaß im jeweiligen Jahr (Stichtag 1.10.)?

2.      Wie hoch ist diesbezüglich jeweils der Frauenanteil?

3.     Wie viele Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter von anderen Drittmittelgeberlnnen, außer dem FWF, sind an der jeweiligen Universität beschäftigt und wie hoch ist im jeweiligen Beschäftigungsjahr ihr Beschäftigungsausmaß? (getrennt nach Männern und Frauen pro Jahr)

4.      Wie viele in den Fragen 1. und 2. angesprochenen Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter haben einen Anspruch auf Elternteilzeit nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väterkarenzgesetz realisiert?