1282/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
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Anfrage

Des Abgeordneten Bayr, Margreiter, Jarolim, sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz

betreffend

Die Umsetzung der Agenda 2030

Die Agenda 2030 hat den Anspruch die soziale, ökologische und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit zu vereinen. Die 17 Ziele sind für alle Länder der Welt eine ambitionierte Vorgabe, um Nachhaltige Entwicklung zu befördern. Für die Industrialisierten Länder gibt es eine nationale und eine internationale Dimension in der Zielrichtung.

Österreich hat als Mitglied der Vereinten Nationen die Agenda 2030 samt deren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen am 25. September 2015 verabschiedet. Die Umsetzung soll über den Mainstreaming Ansatz gelingen. Dem BMEIA und dem BKA obliegen die Koordination der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

Ziel 16 soll friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

Gewalt bedroht nicht nur unmittelbar das Leben vieler Menschen, sondern verschlechtert auch die langfristigen Lebensbedingungen, vermindert Ernteerträge und Ressourcen, verringert die Chance auf Bildung, auf Gesundheitsfürsorge und Partizipation.

Auch in Österreich gibt es Korruption! Bauverträge werden unter der Hand vergeben und immer noch sind Menschen Opfer von Gewalt (physischer, psychischer aber auch struktureller Gewalt). Transparenz und Rechenschaftspflicht staatlicher Institutionen und Behörden und eine effektive Kontrolle durch politisch legitimierte Gremien sind unverzichtbar für ein friedliches und inklusives Miteinander!

Andere Europäische Länder wie Deutschland, die Tschechische Republik oder die Schweiz sind in der Umsetzung bereits wesentlich weiter als Österreich!

So hat Target 16.6 zum Ziel eine leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen. Laut Statistik Austria und dem STAT-Indikator hatten allerdings nur 4,4 Prozent der ÖsterreicherInnen Vertrauen ins politische System (von einer Skala von 1.10).

Bei Target 16.1, welches zum Ziel hat alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall zu verringern, war im Jahr 2010 bezüglich der Verbrechen, Gewalt oder Vandalismus in der Gegend noch die Rede von 13,4% - im Jahr 2016 allerdings nur lapide 12,4 %. Das ist eindeutig zu wenig!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesminister für Verfassung, Reform,

Deregulierung und Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.     Target 16.3 hat zum Ziel, die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern und den gleichberechtigten Zugang aller, zur Justiz zu gewährleisten. Sind Umsetzungen in diesem Bereich vorgesehen?

a.     Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.     Target 16.5 sieht vor, Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich zu reduzieren. Welchen inhaltlichen und welchen finanziellen Beitrag hat Österreich bisher dafür geleistet? Welchen Beitrag plant ihr Ressort im Zeitraum des in Erarbeitung befindlichen Dreijahresprogramms 2019-2021, zu leisten?

3.     Target 16.a sieht vor die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität zu unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern. Plant Ihr Ressort Schritte zur Umsetzung dieses Ziels zu setzen?

a.     Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

b.     Wenn nein, warum nicht?

4.     Target 16.b hat zum Ziel, nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern und durchzusetzen. Welche Bestrebungen hat Ihr Ressort, derartige Rechtsvorschriften im Zeitraum des in Erarbeitung befindlichen Dreijahresprogramms 2019-2021 zu etablieren? Wie sollte die Umsetzung funktionieren?

a.     Bitte um detaillierte Auflistung aller Vorhaben und dem dementsprechend geplanten Zeitrahmen zur Umsetzung.