1294/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend Kosten der österreichischen Ratspräsidentschaft

 

Österreich hat am 1. Juli 2018 für sechs Monate zum dritten Mal, nach 1998 und 2006, den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Während dieser sechs Monate leitet Österreich als Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates (sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist) und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat.

In Ihrer Beantwortung meiner vorangegangenen parlamentarischen Anfrage zur Ratspräsidentschaft haben Sie betreffend der Kosten darauf verwiesen, dass diesbezüglich bis zur Beschlussfassung des BFG 2018/2019 keine endgültigen Aussagen getroffen werden können.

Nachdem das BFG 2018/2019 im April 2018 beschlossen wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten nun folgende

Anfrage

1.       Welchen Betrag haben Sie in Ihrem Ressort insgesamt (d.h. inkl. allfälliger Umschichtungen und Bedeckung aus allgemeinen Budgetpositionen) für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft vorgesehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und UG)

2.       Sofern keine budgetäre Vorsorge getroffen wurde: Mit Kosten in welcher Höhe rechnen Sie und wie stellen Sie deren Bedeckung sicher?

3.       Wie viel der budgetierten oder prognostizierten Kosten entfällt auf Personalaufwendungen?

4.       Wie viel davon entfällt auf Sachaufwände?

5.       Wie viel davon entfällt auf Übersetzungs- bzw. Dolmetschleistungen?

6.       Wie viel davon entfällt auf Öffentlichkeitsarbeit?

7.       Wie viel davon entfällt auf Repräsentationsausgaben?

8.       Wie viel davon entfällt auf Reise- und Transportkosten?

9.       Wie viel davon entfällt auf Hotel- und Übernachtungskosten?

10.   Wie viel davon entfällt auf Werkleistungen durch Dritte?

11.   Wie viel davon entfällt auf die Zentralstelle bzw. die nachgeordneten Dienststellen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

12.   Wie verteilen sich die Antworten auf die Fragen 3 bis 10 auf die Zentralstelle und die nachgeordneten Dienststellen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

13.   Auf welchen Konten werden die Aufwände für die Ratspräsidentschaft verbucht?

14.   Sofern keine eigenen Konten eingerichtet wurden: Wie stellen Sie das Controlling in Zusammenhang mit den Kosten für die Ratspräsidentschaft sicher?

15.   Wie garantieren Sie eine Zuordenbarkeit der Ausgaben zur Ratspräsidentschaft?

16.   Aufwendungen in welcher Höhe fielen für die Ratspräsidentschaft 2006 in Ihrem Ressort an?

17.   Welche Aufwendungen steigen im Vergleich zur vergangenen Ratspräsidentschaft um mehr als 50%?

18.   Welche Aufwendungen steigen im Vergleich zur vergangenen Ratspräsidentschaft um mehr als 100%?

19.   Welche Aufwendungen steigen im Vergleich zur vergangenen Ratspräsidentschaft um mehr als 200%?

20.   Welche Maßnahmen zur Kostensenkung haben Sie ergriffen oder werden Sie ergreifen?

21.   Welche Maßnahmen zur Kostensenkung haben Sie angedacht aber wieder verworfen?

22.   Wie viele zusätzliche Planstellen (in VZÄ) wurden in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft geschaffen?

23.   Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind zu mindestens 50% mit der Ratspräsidentschaft befasst (Aufschlüsselung nach Monaten zwischen Jänner 2018 und Juni 2019)?

24.   Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Ressorts sind zu 100% mit der Ratspräsidentschaft befasst (Aufschlüsselung nach Monaten zwischen Jänner 2018 und Juni 2019)?

25.   Welche Erfolgsindikatoren haben Sie für Ihr Ressort in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft definiert?

26.   Welche Aufträge in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft haben Sie an Dritte vergeben bzw. planen Sie an Dritte zu vergeben?

27.   Wer erhielt jeweils den Zuschlag?

28.   Für welche dieser Vergaben erfolg(t)en öffentliche Ausschreibungen?

29.   Welche dieser Vergaben erfolgten freihändig bzw. sollen freihändig erfolgen?

30.   Gab es bislang Beschwerden oder Rechtsmittel, die gegen Vergaben erhoben wurden?

31.   Erhalten Sie für Aufwendungen eine Refundierung durch andere Ressorts bzw. EU-Organe? Wenn ja, für welche und in welcher Höhe?