1307/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Jarolim, sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

Heimische Profitgier bei ausländischen Geiselbefreiungen?

Das im Zuge des - gegen das BVT - eingeleiteten Ermittlungsverfahrens aufgetauchte Konvolut hält einige schockierende Informationen rund um angeblich „vertrauenswürdige“ BeamtInnen des Bundesministeriums für Inneres fest.

Aus der Gesamtheit dieses Konvoluts sticht ein Zwischenfall besonders ins Auge:

Im Februar 2013 ist der österreichische Staatsbürger Dominque N. in der jemenitischen Hauptstadt Sanaa entführt und monatelang an verschiedenen Orten im Jemen festgehalten worden. Über die Vermittlung des osmanischen Auslandsgeheimdienstes und der Kontakte des Heeres-Nachrichtenamtes, sowie des BMEIA, dem damaligen Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. K., als auch des BMI, Herrn Mag. K. (damaliger Kabinettchef des BMI) und dessen persönlichen Freund, Mag. Z., wäre die Befreiung organisiert worden. Mag. K. soll durch diverse Geiselbefreiungen, zusammen mit Mag. Z, große finanzielle Erträge lukriert haben!

Der Ablauf diesbezüglich wäre immer ähnlich verlaufen:

So hätte es zu Beginn des Jahres 2012 eine Besprechung zwischen dem Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten, dem Heeresnachrichtenamtes und Mag. K. und Mag. Z gegeben, wo die Mittel für Geiselbefreiungen freigegeben worden sein sollen.

Das Geld soll vom Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten über die ÖNB organisiert worden sein (dort gab es dafür nicht ausgewiesene Mittel).

Anschließend seien Mag. Z, zusammen mit seiner Assistentin, für die Abholung der Gelder verantwortlich gemacht worden.

Doch was darauffolgend ein Teil dieses Ablaufs war ist schlichtweg unfassbar: Laut Daten im Konvolut wäre mit den Geiselnehmern bzw. zwischengeschalteten Vermittlerinnen ein geringeres Lösegeld vereinbart worden, als von der ÖNB abgeholt. Die Differenz wäre dann also zwischen Mag. K und Mag. Z geteilt worden!

Der Verdacht liegt nahe, dass der Generalmajor P. des Heeres-Nachrichtenamtes, in der

Teilung des Lösegeldes involviert war.

Genauer gesagt heißt dies: In der Geiselbefreiung des Dominque N. wäre der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Dr. K vom Generalmajor P. des Heeresnachrichtenamtes und Mag. Z. dahingehend informiert worden, dass die Vermittlung bzw. Befreiung von Neubauer die Zahlung von EUR 5 Millionen beinhalten würde.

Das Geld, nämlich die EUR 5 Millionen, wären dann von Mag. Z. und seiner Assistentin in der ÖNB abgeholt worden.

Generalmajor P. wäre persönlich nach Maskat/Oman geflogen, allerdings nur mit EUR 3 Millionen, welche dem osmanischen Auslandsgeheimdienst übergeben worden wären. Neubauer wurde freigelassen. Die übrig gebliebenen EUR 2 Millionen wären zwischen Mag. K. und Mag. Z (vermutlich auch Generalmajor P.) aufgeteilt worden.

Kleines, pikantes Detail am Rande: Die Assistentin von Mag. Z., soll finanziell nicht abgegolten worden sein. Sie betreibe allerdings in 1010 Wien eine Bar als Geschäftsführerin. Diese Nebentätigkeit sei jedoch nicht gemeldet. Der Verdacht auf Abwicklung von Geldwäsche und Drogendelikten liegt nahe.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

Anfrage

1.    Welche Informationen über den gegenständlichen Vorfall existieren oder existierten im

BMI und in den jeweils nachgelagerten Dienststellen?

2.  Welche Summe wurde tatsächlich von der OenB abgeholt?

a.    Wer wurde mit diesem Auftrag vertraut und von wem wurde diese Tätigkeit angeordert?

i.    Welcher Personenkreis wusste von dieser Handlung? Bitte um Auflistung etwaiger Beschlüsse.

b.    Welche Summe wurde tatsächlich an den osmanischen Geheimdienst ausbezahlt?

c.     Bitte um Übermittlung aller Daten und Zahlen zu diesem Vorgang.

3.  In welcher Budgetstelle ist die Zahlung der Geiselbefreiung ausgewiesen?

a.    Bitte um nachvollziehbare Angabe der Budgetposten.

4.  Gibt es Wahrnehmungen, Aufzeichnungen, Meldungen oder sonstige Informationen im

BMI oder nachgelagerten Dienststellen, welche zur Aufklärung des gegenständlichen Vorfalls dienlich sind?

a.    Wenn, ja, welchen Inhalts?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

5.  In welchem Ausmaß wurde mit dem BMEIA zusammengearbeitet?

a.    Inwiefern wurden Mitarbeiterinnen des BMEIA mit der Geiselbefreiung vertraut?

i. War das BMEIA Schnittstelle zwischen dem BMI und dem osmanischen Geheimdienst?

1.    Wenn ja, wer hat die Zusammenarbeit betreut?

2.    Wenn nein, warum wurde das BMEIA nicht involviert?

b.    Wussten Mitarbeiterinnen jenes Ministeriums von der Lösegeldauszahlung durch das BMI und der OenB?

6.  Inwiefern wurde das BMF in die Lösegeldauszahlung involviert?

a. Gab es Weisung bzw. Übereinstimmung mit diesem?

i.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und von/mit wem?

ii.    Bitte um Angabe aller Daten der Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Ministerien.

7.  Welche Handlungsbedürfnisse bestehen aus Ihrer Sicht in diesem Zusammenhang?

8.  Wie ist der generelle Ablauf für eine Geiselbefreiung? Welche Formalia sind

einzuhalten? Wer ist zuständig für die Übermittlung des Lösegeldes? Wer überprüft die tatsächliche Übergabe des Lösegeldes?

a. Wie ging die tatsächliche Geiselbefreiung von Dominique N. vonstatten?

i. Bitte um Übermittlung aller Daten sowie einer Stellungnahme zur Korrektheit der Befreiung.

9.  Stimmt es, dass ein „Freund des damaligen Kabinettschefs“ (also kein Beamter des

BMI) mit einer solch wichtigen Aufgabe (der Abholung des Lösegeldes von der ÖNB) betraut war?
a. Wenn ja, wieso?

b. Wenn nein, wer war mit der Aufgabe betraut?