1323/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Evaluierung neuer Straftatbestände im Bereich psychische Gewalt

Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Staates, dementsprechend behutsam sollte mit ihm umgegangen werden. Allerdings müssen Straftatbestände und Strafdrohungen auch dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dies ist im Regierungsprogramm 2017-2022 der Bundesregierung ausdrücklich festgehalten. Weiters wird darin vermerkt, dass der Deliktskatalog bei Bedarf erweitert werden soll und dabei insbesondere Taten mit psychologischen Folgen für die Opfer berücksichtigt werden sollen.

Aktuelle Medienberichte über Vorfälle von sexueller Belästigung im Internet haben eine neue Debatte über mögliche Erweiterungen des aktuellen Deliktkataloges angestoßen. Während die Bestrafung von einmaligen Beleidigungen ohne Mindestpublizität, wie sie derzeit von verschiedenen politischen Fraktionen vorgeschlagen wird, überschießend erscheint, ist die Forderung einer zeitgemäßen Anpassung des StGB dennoch berechtigt. Gerade in Bezug auf Taten mit schweren psychischen Auswirkungen fordern verschiedene Opferschutzeinrichtungen immer wieder die Einführung eines Straftatbestandes der "psychischen Gewalt". Zahlreiche andere Staaten sind hier bereits Vorreiter. In Frankreich wurden entsprechende Tatbestände beispielsweise bereits 2010 in den Code Penal aufgenommen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche aktuellen Vorhaben plant das BMVRDJ im Bezug auf eine Erweiterung des Deliktskataloges im StGB?

a.    In welchem Zeitraum sollen diese realisiert werden?

2.    Gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema "Erweiterung des Deliktkatalogs" beschäftigt?

a.    Wenn ja, welche Fortschritte und Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?

b.    Wenn nein, ist vorgesehen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen?

3.    Wie beurteilt das BMVRDJ die Einführung eines allgemeinen Straftatbestandes der "psychischen Gewalt"?