1324/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Birgit Sandler, Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend die Umsetzung der Agenda 2030

Die Agenda 2030 hat den Anspruch die soziale, ökologische und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit zu vereinen. Die 17 Ziele sind für alle Länder der Welt eine ambitionierte Vorgabe, um Nachhaltige Entwicklung zu befördern. Für die Industrialisierten Länder gibt es eine nationale und eine internationale Dimension in der Zielrichtung.

Österreich hat als Mitglied der Vereinten Nationen die Agenda 2030 samt deren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen am 25. September 2015 verabschiedet. Die Umsetzung soll über den Mainstreaming Ansatz gelingen. Dem BMSKG obliegt die Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 - 1.5.

Andere Europäische Länder wie Deutschland, die Tschechische Republik oder die Schweiz sind in der Umsetzung bereits wesentlich weiter als Österreich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Anfrage:

1.     Target 1.1 sieht vor, die extreme Armut - gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen - für alle Menschen überall auf der Welt bis 2030 zu beseitigen. Welchen inhaltlichen und welchen finanziellen Beitrag hat Ihr Ressort bisher dafür geleistet?

2.     Target 1.2 strebt an bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte zu senken. Welchen Beitrag plant Ihr Ressort diesbezüglich zu leisten?

3.     Target 1.3 hat zum Ziel, den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -Maßnahmen für alle umzusetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen zu erreichen.

a.     Sind hier Maßnahmen angedacht?

b.     Wenn ja, welche?

4.     Target 1.4 sieht vor, bis 2030 sicher zu stellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben sollen. Welchen inhaltlichen und welchen finanziellen Beitrag hat Ihr Ressort bisher dafür geleistet?

5.     Target 1.5 strebt an die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen zu erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen bis 2030 verringern. Welche Maßnahmen sind hierfür angedacht?