1328/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit Neuseeland für die österreichische Milch- und Fleischwirtschaft

Am 21. Juni 2018 erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, dass die EU und Neuseeland Gespräche übe rein Freihandelsabkommen begonnen haben. Dabei warnte Malmström davor, die Landwirtschaft abzuschotten (https://www.handelsblatt.com/politik/international/freihandel-eu-und-neuseeland- beqinnen-qespraeche-ueber-handelsabkommen/22719116.html).

Landwirtschaftliche Produkte stellen traditionell einen wichtigen Bestandteil der österreichischen Einfuhren aus Neuseeland dar. 2017 belief sich der Wert auf 22,96 Mio. EUR, was ein Wachstum von 31% bedeutete, und mehr als einem Drittel der Gesamtimporte entspricht. Sowohl der Wert der Importe von Fleisch, der überaus deutlich um 21,8% auf 13,3 Mio. EUR zunahm, als auch der Wert der zweitwichtigsten Einführposition von Früchten, der um 45,2% auf 4,75 Mio. EUR zunahm, bestätigen diesen Trend. Bei den Fleischeinfuhren handelt es sich hauptsächlich um Importe von Schaf- und Ziegenfleisch sowie Innereien.

Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland droht daher fraglos Auswirkungen für die österreichischen Fleischproduzenten, insbesondere die alpinen Schaf- und Ziegenhalter zu haben.

Auch für die österreichische Milchwirtschaft könnte das Abkommen zu einer schweren Herausforderung werden. Neuseeland dominiert mit einem Drittel des Gesamtvolumens den Welthandel mit Milch. Das liegt unter anderem an den, auch im Vergleich zu Europa, geringen Produktionskosten. So können Neuseelands Milchbauern ihr Vieh z.B. aufgrund des milden Klimas ganzjährig auf der Weide lassen und somit billiger ernähren (http://www.taz.de/!5511806/).

Zwar hat der neuseeländische Handelsminister Parker bereits zu beschwichtigen versucht und erklärt, der Milchkuhbestand sei aufgrund der schädlichen Umweltauswirkungen mittlerweile an seine Wachstumsgrenzen gestoßen und gehe bereits wieder zurück. Der Leiter des Referats Milch des Deutschen Bauernverbands, Ludwig Börger, zeigte sich jedoch skeptisch. Trotz gegenteiliger Ankündigungen sei die Milchproduktion auch in den vergangenen Jahren weiter angewachsen (http://www.taz.de/!5511806/).

Eine von der deutschen Regierung in Auftrag gegebene Analyse des Thünen-Institutes sieht im Falle einer vollständigen Liberalisierung des Handels mit Neuseeland und Australien für die deutsche Milchwirtschaft Produktionsrückgänge u.a. bei Rohmilch (-3,3 bis -3,9%) und bei Milchprodukten (-3,9 bis -4,5%)

(https://www.bundestag.de/blob/509296/78cbdd1503342b5c3c8730cbb312f42f/18236-data.txt). Laut Aussage der zuständigen Marktanalytikerin des Institutes, Janine Pelikan, wären diese Produktionsrückgänge wahrscheinlich vor allem auf neuseeländische Importe zurückzuführen (http://www.taz.de/!5511806/).

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage

1.    Hat ihr Ministerium anlässlich des geplanten Freihandelsabkommen mit Neuseeland Untersuchungen angestellt oder liegen ihrem Ministerium Ergebnisse bundeseigener oder sonstiger Forschungseinrichtungen darüber vor, welche Auswirkungen das Abkommen auf die österreichische Milchwirtschaft haben wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Ist mit Produktionsrückgängen bei österreichischen Milch- und Milchprodukten zu rechnen (bitte einzeln auflisten)?

2.    Welche Auswirkungen wird das Abkommen auf österreichische Berg-, Klein- und Großbauernbetriebe haben, die in der Milchwirtschaft tätig sind?


Bitte begründen Sie ihre Einschätzung.

3.    Ein etwaiger zusätzlicher Milchüberschuss drückt die Erzeugerpreise massiv und gefährdet zu allererst die Betriebe mit höheren Kosten. Dies sind in Österreich die kleinen und mittleren Bergbauernbetriebe mit Milcherzeugung. Was werden Sie unternehmen, dass hier keine zusätzliche Gefährdung entsteht?

4.    Wie bewerten Sie die im Auftrag der deutschen Bundesregierung erstellte Analyse des Thünen-Institutes zu den Auswirkungen einer vollständigen Handelsliberalisierung mit Australien und Neuseeland, die zu dem Ergebnis kam, dass Deutschland mit einem Produktionsrückgang von -3,3 bis -3,9% bei Rohmilch und -3,9 bis -4,5% bei Milchprodukten zu rechnen habe? Welche Schlussfolgerungen ziehen sie anhand dieser Analyse für die österreichische Milchwirtschaft insgesamt sowie jeweils für die in der Milchwirtschaft tätigen Berg-, Klein- und Großbauernbetriebe?

5.    Welche Milchprodukte (bitte mit Wert- und Mengenangabe) wurden in den Jahren 2010-2017 aus Neuseeland in die EU importiert?

6.    In welcher Höhe erhebt die EU bislang Einfuhrsteuern auf neuseeländische Milchprodukte?

7.    Wie hat sich die Milchproduktion in Neuseeland in den Jahren 2010 - 2017 entwickelt (Milchmenge bitte pro Jahr auflisten)?

8.    Gibt es hinsichtlich von Biomilch bzw. Biomilchprodukten Handel mit Neuseeland und wie hat sich dieser in den letzten 10 Jahren sowohl im Export als auch im Import entwickelt?

9.    Wie schätzen Sie die Exportchancen von Biomilchprodukten nach Neuseeland bzw. jene von Neuseeland nach Österreich für die Zukunft ein? Bitte begründen Sie ihre Einschätzung.

10.  Sehen Sie eine Gefährdung des Biomilchmarktes aufgrund niedriger Produktionskosten in Neuseeland? Wenn ja, in welcher Größenordnung und welche Maßnahmen gedenken Sie dagegen zu ergreifen? Wenn nein, warum nicht?

11.  Wie bewerten Sie die Aussage der für die Untersuchung des Thünen- Institutes zuständigen Marktanalytikerin, Janine Pelikan, dass Neuseeland seine Milchproduktion nicht erhöhen muss, um mehr Milch in die EU zu importieren, sondern dass eine Aufhebung der Importzölle die EU als Absatzmarkt attraktiver machen würde, als Neuseelands bisherige Exportmärkte (http://www.taz.de/!5511806/)?

 

12. Österreichs Landwirtschaft ist stolz darauf, dass in Österreich ausschließlich gentechnikfreie Milch produziert wird. Können Sie garantieren, dass in Zukunft auch die importierte Milch bzw. die Milchprodukte aus Neuseeland gentechnikfrei sind?

13. Welches Ziel verfolgt ihr Ministerium bei den Freihandelsgesprächen der EU mit Neuseeland mit Blick auf die österreichische Milchwirtschaft?

14. Wurden die Milchproduzenten vorinformiert bzw. werden sie in die Entscheidungsfindung zum Freihandelsabkommen einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

15. Derzeitig nimmt der Fleischimport in Form von Schaf- und Ziegenfleisch bereits eine bedeutende direkte Handelsposition mit Neuseeland in Bezug auf Agrarprodukte ein. Welche Fleischprodukte wurden in den letzten zehn Jahren von Neuseeland insgesamt in die EU exportiert und wie haben sich die Mengen dieser Exporte in diesem Zeitraum entwickelt?

16. ln welcher Höhe erhebt die EU bislang Einfuhrsteuern auf neuseeländische Fleischprodukte?

17. Welches Ziel verfolgt ihr Ministerium bei den Freihandelsgesprächen der EU mit Neuseeland mit Blick auf die österreichische Fleischwirtschaft?

18. Rindfleisch aus Neuseeland ist derzeit mit einem sehr hohen Zoll von 61 % belegt, welcher voraussichtlich wegfallen wird: Wie wollen Sie verhindern, dass durch das Freihandelsabkommen mit Neuseeland die für die österreichische Landwirtschaft sehr wichtige Rinderhaltung und dabei insbesondere das Rindfleisch bzw. die Rindfleischprodukte nicht weiter unter Preisdruck geraten und so nicht insbesondere die sehr umweltgerechte und extensive bergbäuerliche Rinderhaltung im alpinen Raum wesentlich gefährdet wird?

19. Wie wollen Sie garantieren bzw. verhindern, dass durch das Freihandelsabkommen mit Neuseeland Produkte von Bergbaubetrieben im Bereich der Schaf- und Ziegenhaltung nicht weiter unter Preisdruck geraten und so die sehr umweltgerechte Schaf- und Ziegenhaltung im alpinen Raum nicht weiter zurückgedrängt wird?

20.  Wurden die Verbände der Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter bereits vorinformiert bzw. werden die Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter in die Entscheidungsfindung zum Freihandelsabkommen einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?