1405/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.07.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend den 50 Punkte-Plan zur Integration

 

Im November 2015 hat der damalige Europa-, Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz anlässlich der relativ hohen Zahl an Personen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, unter Mitarbeit des Expertenratvorsitzenden Heinz Faßmann sowie der Expertenratsmitglieder eine neue Strategie im Bereich Integration, den sogenannten "50 Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich", vorgestellt. Laut Aussage von Herrn Minister Kurz zeigt der Plan auf, "wie die Integration in den Bereichen Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte sowie anderen Bereichen funktionieren kann und welche Maßnahmen dazu gesetzt werden müssen".

In der Präambel des Regierungsprogramms liest man wie folgt:

"(...) Ziel der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit. Es geht um die Möglichkeiten und die Bereitschaft der Flüchtlinge, sich aktiv um das eigene Fortkommen zu bemühen und sich in der Gesellschaft einzubringen. Die nicht alimentierte Existenz und das aktive Einbringen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge muss das übergeordnete Bestreben der Asylberechtigten, der subsidiär Schutzberechtigten und der aufnehmenden Bevölkerung sein. Diese Integrationsleistung stellt eine legitime Erwartungshaltung dar und ist vom Staat auch einzufordern. Der Staat wiederum, schafft die Rahmenbedingungen, die eine solche Leistungserbringung möglich machen. Und dafür ist eines notwendig: ein klarer und umfassender Plan."

Im Programm der gegenwärtigen Regierung mit dem damaligen Minister Kurz als nunmehrigen Kanzler wird das Wort "Integration" nun 68 mal erwähnt- und damit öfter als Demokratie (10), Justiz (18), oder Rechtsstaat (4). Integration scheint der Regierung also ein Anliegen zu sein. An der Umsetzung ist es aber bisher gescheitert: Denn viele der propagierten Maßnahmen wurden nicht zufriedenstellend umgesetzt (z.B. ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr). Andere Maßnahmen der Regierung hingegen sind kontraproduktiv (z.B. Kürzung des Budgets für das Integrationsjahr).


Hingegen: Als Europa-, Außen- und Integrationsminister hatte Sebastian Kurz einen sehr konkreten Plan mit klaren Maßnahmen. In der Annahme, dass er damals redliches Engagement zu dem Thema hegte, möchten wir ihn an diese seine Zeit von verantwortungsvollem Politikverständnis und intentionierten Maßnahmen erinnern und an diesen messen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche genaueren Maßnahmen und Projekte wurden präventiv gegen Radikalisierung gefördert?

2.    Wie effektiv und erfolgreich ist die Zusammenarbeit mit Organisationen, die einen Islamischen Hintergrund haben?

3.    Wurden Islamisch-theologischen Professuren geschafft?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Werden offizielle Imame und Mitglieder der Islamischen Community in Österreich an Podiumdiskussionen des Österreichischen Integrationsfonds eingeladen?

a.    Wenn nein, führt das nicht genau dazu, dass die Muslimische Community, die aktiv praktiziert, sich von der Debatte ausgegrenzt fühlt?

5.    Welche Maßnahmen wurden eingesetzt, um einem Gegennarrativ zu radikalem Gedankengut zu etablieren? Wenn keine Maßnahmen eingesetzt wurden, weshalb nicht?

6.    Welche Maßnahmen wurden gegen Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit eingesetzt? Wenn keine Maßnahmen eingesetzt wurden, weshalb nicht?

7.    Wurden Community-Beauftragte für die größten Herkunftsgruppen festgestellt? Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Werden Informationen über das Religionsunterricht in Österreich regelmäßig vermittelt?

a.    Wenn ja durch welches Organ, wie oft und an wenn?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?