1406/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.07.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend den 50 Punkte-Plan zur Integration

 

Im November 2015 hat der damalige Europa-, Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz anlässlich der relativ hohen Zahl an Personen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, unter Mitarbeit des Expertenratvorsitzenden Heinz Faßmann sowie der Expertenratsmitglieder eine neue Strategie im Bereich Integration, den sogenannten "50 Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich", vorgestellt. Laut Aussage von Herrn Minister Kurz zeigt der Plan auf, "wie die Integration in den Bereichen Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte sowie anderen Bereichen funktionieren kann und welche Maßnahmen dazu gesetzt werden müssen".

In der Präambel des Regierungsprogramms liest man wie folgt:

"(...) Ziel der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit. Es geht um die Möglichkeiten und die Bereitschaft der Flüchtlinge, sich aktiv um das eigene Fortkommen zu bemühen und sich in der Gesellschaft einzubringen. Die nicht alimentierte Existenz und das aktive Einbringen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge muss das übergeordnete Bestreben der Asylberechtigten, der subsidiär Schutzberechtigten und der aufnehmenden Bevölkerung sein. Diese Integrationsleistung stellt eine legitime Erwartungshaltung dar und ist vom Staat auch einzufordern. Der Staat wiederum, schafft die Rahmenbedingungen, die eine solche Leistungserbringung möglich machen. Und dafür ist eines notwendig: ein klarer und umfassender Plan."

Im Programm der gegenwärtigen Regierung mit dem damaligen Minister Kurz als nunmehrigen Kanzler wird das Wort "Integration" nun 68 mal erwähnt- und damit öfter als Demokratie (10), Justiz (18), oder Rechtsstaat (4). Integration scheint der Regierung also ein Anliegen zu sein. An der Umsetzung ist es aber bisher gescheitert: Denn viele der propagierten Maßnahmen wurden nicht zufriedenstellend umgesetzt (z.B. ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr). Andere Maßnahmen der Regierung hingegen sind kontraproduktiv (z.B. Kürzung des Budgets für das Integrationsjahr).


Hingegen: Als Europa-, Außen- und Integrationsminister hatte Sebastian Kurz einen sehr konkreten Plan mit klaren Maßnahmen. In der Annahme, dass er damals redliches Engagement zu dem Thema hegte, möchten wir ihn an diese seine Zeit von verantwortungsvollem Politikverständnis und intentionierten Maßnahmen erinnern und an diesen messen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Inwiefern wurde der Plan eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres mit erhöhten Qualitätsstandards und Qualitätskontrollen implementiert?

a.    Wie erfolgreich war diese Implementation?

b.    Wenn der Plan nicht implementiert wurde, weshalb nicht?

2.    Wurden die Mindestqualitätsstandards des gesamten Kindergartenbetreuungspersonals überprüft?

a.    Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Welche Bemühungen hat sich die Regierung im Bereich Verstärkte Koppelung von verpflichtendem Kindergartenjahr und Sprachkursen für Mütter gemacht?

a.    Welche genauere Änderungen wurden nach dem Auftakt des 50 Punkte Programmes umgesetzt?

4.    Wie viele Mütter, die einen Bedarf für Sprachkurse hatten, haben zwischen Jänner 2016 und Mai 2018 tatsächlich Deutschkurse besucht? Wenn es keine Erweiterung der Angebote gab, weshalb nicht?

5.    Wurden die im 50 Punkte Plan erwähnten "gesetzlich einzurichtenden verpflichtenden Sprachförderklassen" eingerichtet?

a.    Aufgrund welcher wissenschaftlichen Evidenz und Expertise ist das geschehen?

b.    Wie und durch wen wird diese Maßnahmen wissenschaftlich Begleitet und evaluiert?

c.    Gibt es bereits einen dahingehenden Lehrplan?

d.    Wie viele dieser Klasse wird es geben?

e.    Wie viele Lehrerinnen mit welcher Zusatzausbildung werden diese Klasse unterrichten?

f.      Welche Kosten entstehen durch diese Klassen?

g.    Gibt es bereits einen Testung, mit der zuverlässig im Rahmen einer Einmaltestung die Zuteilung der Schüler_innen in diese Klassen erfolgen kann?

                                  i.    Wenn nein, wann ist mit diesem Test zu rechnen?

                                ii.    Von wem und mit welcher Expertise wurde/wird dieser Test erarbeitet?


6.    Inwiefern wurden die verpflichtenden Sommerkurse zur Sprachförderung eingeführt und umgesetzt? Wenn keine Sommerkurse eingeführt wurden, weshalb nicht?

7.    Gab es ein zusätzliches Deutschkursangebot an allen Schulen und für alle Kinder, die einen Bedarf dafür hatten?

8.    Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wurden für die gezielte Sprachförderklassen finanziert? Wenn keine zusätzliche Lehrkräfte finanziert wurden, weshalb nicht?

9.    Welche neuen Angebote wurden durch die Bestrebungen des 50 Punkte Planes für minderjährige Flüchtlinge, die nicht mehr Schulpflichtig waren, kreiert?

a.    Wenn welche kreiert wurden, bitte um Auflistung nach Bundesländern.

b.    Wenn keine neue Angebote in dem Zusammenhang kreiert wurden, weshalb nicht?

10. Wurden zusätzliche pädagogische Interventionsmaßnahmen am Nachmittag in Schulen eingeführt?

a.    Wenn ja, wurden dafür neue Stellen für Sozialarbeiter und Psychologen an den Schulen geplant und finanziert?

b.    Wenn ja, wie viele neue Stellen wurden finanziert?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

11. Wie wird der Bedarf an vermehrte Sozialarbeiter und Psychologen an Schulen überprüft?

12. Inwiefern wurden Schulen zur Wissensvermittlung in der Flüchtlingsintegration genutzt?

13. Wie viele Schulen wurden von Integrationsbotschafter noch nicht besucht?

14. Inwiefern haben Kinder und Jugendliche im Rahmen des regulären Unterrichts eine Vermittlung von Zahlen, Daten, Fakten, und evidenzbasiertes Wissen über die Herkunftsländer der Mitschülerinnen mit Fluchthintergrund bekommen?

15. Wurde politische Bildung als eigenes Unterrichtsfach durchgesetzt? Wenn nein, weshalb nicht?

16. Gibt es verpflichtenden Ethikunterricht für Schüler die keinen Religionsunterricht besuchen? Wenn nein, weshalb nicht?

17. Inwiefern wurde die schulärztliche Untersuchung ausgebaut und neugestaltet?

a.    Wenn ja, wurden psychologische Maßnahmen wie geplant verstärkt eingebaut?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

18. Welche genaueren Maßnahmen und Projekte wurden präventiv gegen Radikalisierung gefördert?

19. Wurden Islamisch-theologischen Professuren geschafft?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

20. Werden Informationen über das Religionsunterricht in Österreich regelmäßig vermittelt?

a.    Wenn ja durch welches Organ, wie oft und an wenn?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?