1408/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.07.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend den 50 Punkte-Plan zur Integration

Im November 2015 hat der damalige Europa-, Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz anlässlich der relativ hohen Zahl an Personen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, unter Mitarbeit des Expertenratvorsitzenden Heinz Faßmann sowie der Expertenratsmitglieder eine neue Strategie im Bereich Integration, den sogenannten "50 Punkte-Plan zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Österreich", vorgestellt. Laut Aussage von Herrn Minister Kurz zeigt der Plan auf, "wie die Integration in den Bereichen Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte sowie anderen Bereichen funktionieren kann und welche Maßnahmen dazu gesetzt werden müssen".

In der Präambel des Regierungsprogramms liest man wie folgt:

"(...) Ziel der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit. Es geht um die Möglichkeiten und die Bereitschaft der Flüchtlinge, sich aktiv um das eigene Fortkommen zu bemühen und sich in der Gesellschaft einzubringen. Die nicht alimentierte Existenz und das aktive Einbringen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge muss das übergeordnete Bestreben der Asylberechtigten, der subsidiär Schutzberechtigten und der aufnehmenden Bevölkerung sein. Diese Integrationsleistung stellt eine legitime Erwartungshaltung dar und ist vom Staat auch einzufordern. Der Staat wiederum, schafft die Rahmenbedingungen, die eine solche Leistungserbringung möglich machen. Und dafür ist eines notwendig: ein klarer und umfassender Plan."

Im Programm der gegenwärtigen Regierung mit dem damaligen Minister Kurz als nunmehrigen Kanzler wird das Wort "Integration" nun 68 mal erwähnt- und damit öfter als Demokratie (10), Justiz (18), oder Rechtsstaat (4). Integration scheint der Regierung also ein Anliegen zu sein. An der Umsetzung ist es aber bisher gescheitert: Denn viele der propagierten Maßnahmen wurden nicht zufriedenstellend umgesetzt (z.B. ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr). Andere Maßnahmen der Regierung hingegen sind kontraproduktiv (z.B. Kürzung des Budgets für das Integrationsjahr).


Hingegen: Als Europa-, Außen- und Integrationsminister hatte Sebastian Kurz einen sehr konkreten Plan mit klaren Maßnahmen. In der Annahme, dass er damals redliches Engagement zu dem Thema hegte, möchten wir ihn an diese seine Zeit von verantwortungsvollem Politikverständnis und intentionierten Maßnahmen erinnern und an diesen messen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Inwiefern wurden Kompetenzchecks bundesweit standardisiert zur Verfügung gestellt?

a.    Wie viele Menschen haben so weit davon profitiert?

b.    Wie lange dauern Kompetenzchecks im Durchschnitt?

c.    Hat das AMS genügend Finanzmittel zur Verfügung, um die Kompetenzchecks rasch und vollständig durchzuführen, ohne dass die Menschen mit Fluchthintergrund und die Wirtschaft an kostbarer Zeit verlieren?

2.    Wie wurde die Selbsterhaltungsfähigkeit als ein wesentlicher Schritt für die Integration gefördert?

a.    Wie viele Finanzmittel wurde für die zuständige Behörden zwischen Jänner 2016 und Dezember 2017 zur Verfügung gestellt und wie viele Fälle wurden verarbeitet?

b.    Wie viel Finanzmittel sind für die Jahre 2018 und 2019 geplant und wie viele Fälle müssen bearbeitet werden?

3.    Welche Programme wurden für junge Flüchtlinge bezüglich Nachqualifizierung und gezielter Berufsorientierung gefordert?

a.    Wenn es welche Programme schon gab, wie viele Jugendliche haben diese seit Anfang 2016 bereits erfolgreich abgeschlossen?

b.    Wie viele Jugendliche und erwachsene Flüchtlinge wurden seit Anfang 2015 nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert?

c.    Wie viele Jugendliche und erwachsene Flüchtlinge haben kein Angebote für Nachqualifizierung oder gezielte Berufsorientierung erhalten?

4.    Wie erfolgreich ist der Ausbau von berufsspezifischen Sprachkursen seit Anfang 2016?

a.    Wie viele Menschen mit Fluchthintergrund haben berufsspezifische Sprachkurse die anhand des 50 Punkte Plans geschaffen wurden, erfolgreich abgeschloßen?

b.    Gibt es ausreichende Formate und Angebote an berufsspezifischen Sprachkursen für Menschen mit Fluchthintergrund? Wenn nicht, weshalb nicht?

5.    Wurde der Erwerb von allgemeinen Deutschkenntnissen im Berufsalltag gefördert?


a.    Was wurde in dem Zusammenhang geändert, damit Unternehmen mehr Anreiz haben, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit geringen Deutschkenntnissen einzustellen? Wenn nichts geändert wurde, weshalb nicht?

b.    Wurde etwas, wie im 50 Punkte Plan vorgesehen, betreffend Deutscherwerb für MitarbeiterInnen und Unterstützung von Unternehmen rechtlich geändert? Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn ja, wie viele Unternehmen und wie viele ihre Mitarbeiter wurden gefördert?

6.    Wurde ein Mentoring Program für anerkannte Flüchtlinge, wie auf Seite 12 des 50 Punkte Plans erwähnt, auch geschaffen und gefordert?

a.    Wenn ja, wie viele anerkannte Flüchtlinge haben so weit teilgenommen?

b.    Wenn nein, was wäre die Begründung?

7.    Inwiefern wurde der bundesweiten Integrationsplan zum Bezug der Bedarforientierten Mindestsicherung umgesetzt?

a.    Falls der Plan durchgesetzt wurde, entsprechen dessen Konsequenzen die Konzeption von "Hilfe zur Selbsthilfe", wie in den 50 Punkte Plan vorgesehen?

b.    Inwiefern wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) als pädagogisches Instrument angesehen?

c.    Falls der Plan nicht realisiert wurde, bitte um Begründung.

8.    Gab es eine Dolmetsch-Initiative im Gesundheitsbereich damit die medizinische Versorgung von Flüchtlingen effizienter eingesetzt werden kann? Wenn nein, weshalb nicht?

a.    Wenn ja, wie viel Fachpersonal wurde angeworben und gefördert?

b.    Wurde ein zentraler Pool von Übersetzter bzw. Dolmetscher für den Gesundheitsbereich erstellt? Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit von Menschen mit Fluchthintergrund wurden unternommen? Wenn keine Maßnahmen unternommen wurden, weshalb nicht?

a.    Gibt es genügend Angebote an psychotherapeutischen Behandlungen für Kriegsüberlebende?

b.    Wurden spezialisierte Organisationen, wie zum Beispiel "Hemayat", finanziell unterstützt? Wenn nein, weshalb nicht?

10. Wurde die breite Mutter-Kind-Pass Reform, wie auf der Seite 15 des 50 Punkte Plans erwähnt, durchführen? Wenn nein, weshalb nicht?

11. Inwiefern wurde die schulärztliche Untersuchung ausgebaut und neugestaltet?

a.    Wenn ja, wurden psychologische Maßnahmen wie geplant verstärkt eingebaut?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?