1427/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend rechtsextreme Ausschreitungen in anlässlich der Fußball WM 2018

 

Begründung

In den letzten Wochen ist es vermehrt zu rechtsextremen Vorfällen im Kontext der Fußball-WM der Männer in Russland gekommen. Zwei Beispiele seien hier hervorgehoben:

1.       Nach dem Spiel Schweiz gegen Serbien am 22. Juni haben einige serbische Fans randaliert und es kam zu einem Großeinsatz der Polizei. Dabei wurden folgende Sprüche lautstark skandiert: „Ubij,ubij, ubij Šiptara" („Tötet, tötet, tötet den Albaner"), „Ubij, zakolji da Siptar ne postoji"[1] („Tötet, schlachtet den Albaner, dass sie nicht mehr existieren"), „Ubij, ubij, ubij Ustašu" („Tötet, tötet, tötet den Kroaten")[2] und ,,Nož, žica, Srebrenica[3]" ("Messer, Draht, Srebrenica"). In Srebrenica wurden innerhalb von wenigen Tagen tausende Menschen getötet. Dieses Verbrechen wird vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien für Kriegsverbrechen als Genozid eingestuft. Der verabscheuungswürdige Slogan „Nož, žica, Srebrenica" ist nicht nur eine Verherrlichung des Genozids von Srebrenica, sondern wird von vielen auch als Aufruf zu einem erneuten Genozid verstanden.

2.       Auch im Zuge der kroatischen Siegesfeier am 7. Juli auf der Wiener Ottakringer Straße kam es zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen, bei denen zwei Frauen schwer verletzt wurden. Im Zuge dieser Ansammlung kam es laut AugenzeugInnen - unter anderem wurde ein Video online gestellt - zur offenen Zurschaustellung einer Fahne des faschistischen Ustaša-Regimes[4], zu "Heil Hitler"- Rufen und zum Zeigen des " Hitler-Grußes".[5] Folgende Berichte wurden auf dem Kurznachrichtendienst Twitter von drei JournalistInnen veröffentlich:

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1 | Quelle: https://twitter.com/scharlatanja/status/T01571872148946T249  (abgerufen am 9. Juli 2018)

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 2 | Quelle https://twitter.com/juliadruelle/status/1015950845651890176 (abgerufen am 9. Juli 2018)

Abbildung 3 | Quelle: https;//twitter.com/DanijelMajic/status/1015668444245749762 (abgerufen am 9. Juli 2018)

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Zu wie vielen rechtsextremen[6] Straftaten kam es im Kontext der Fußball-WM der Männer in Russland insgesamt in Österreich? (aufgeschlüsselt nach konkreten Verstößen, Bundesland, Datum, Geschlecht)

2.       Zu wie vielen Identitätsfestellungen kam es in der Nacht von 22. auf 23. Juni im Kontext der oben beschriebenen Randale in Wien seitens einiger Fußballfans? (aufgeschlüsselt nach Verstoß, Geschlecht, Bundesland)

3.       Zu wie vielen Anzeigen kam es in der Nacht von 22. auf 23. Juni im Kontext der oben beschriebenen Randale in Wien seitens einiger Fußballfans? (aufgeschlüsselt nach Verstoß, Geschlecht, Bundesland)

4.       Zu wie vielen Sicherstellungen kam es in der Nacht von 22. auf 23. Juni im Kontext der oben beschriebenen Randale in Wien seitens einiger Fußballfans? (aufgeschlüsselt nach Verstoß, Geschlecht, Bundesland)

5.       Verstößt der Spruch „Nož, žica, Srebrenica" ("Messer, Draht, Srebrenica") gegen österreichische Gesetze wie etwa § 283 StGB Verhetzung?

a.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Verstößen Sprüche wie „Ubij,ubij, ubij Šiptara“ und „Ubij, ubij, ubij Ustašu“ („Tötet, tötet, tötet den Albaner“, „Tötet, tötet, tötet den Kroaten“) gegen österreichische Gesetze wie etwa § 283 StGB Verhetzung?

a.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Medial berichtet wurde, dass es in der Nacht von 7. auf 8. Juli zu 78 Anzeigen im Rahmen der Siegesfeiern kroatischer Fans in Wien gekommen sei. Ist dies korrekt?

a.       Wenn nein, zu vielen Anzeigen kam es im Kontext dieser beschriebenen Vorfälle?

8.       Medial berichtet wurde, dass es in der Nacht von 7. auf 8. Juli zu 16 Sicherstellungen im Rahmen der Siegesfeiern kroatischer Fans in Wien gekommen sei. Ist dies korrekt?

a.       Wenn nein, zu vielen Anzeigen kam es im Kontext dieser beschriebenen Vorfälle?

9.       Medial berichtet wurde, dass es in der Nacht von 7. auf 8. Juli zu acht Identitätsfeststellungen im Rahmen der Siegesfeiern kroatischer Fans in Wien gekommen sei. Ist dies korrekt?

a.       Wenn nein, zu vielen Anzeigen kam es im Kontext dieser beschriebenen Vorfälle?

10.   Ist es korrekt, dass es im Zuge der Ansammlung es in der Nacht von 7. auf 8. Juli in Wien von Fans zu „Heil Hitler''-Rufen gekommen ist?

a.       Was die Polizei diesbezüglich etwas unternommen?

                                                              i.      Wenn nichts unternommen wurde, warum nicht?

b.      Ist es zu einer Anzeige auf Grund des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz   gekommen?

                                                              i.      Wenn nein, warum nicht?

11.   Ist es korrekt, dass es im Zuge der Ansammlung es in der Nacht von 7. auf 8. Juli in Wien von Fans zu mindestens einem Hitler-Gruß gekommen ist?

a.       Was die Polizei diesbezüglich etwas unternommen?

                                                              i.      Wenn nichts unternommen wurde, warum nicht?

b.      Ist es zu einer Anzeige auf Grund des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz gekommen?

                                                              i.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wie viele Wahrnehmung von Hitler-Grüßen gibt es seitens der Polizei in der Nacht von 7. auf 8. Juli in Wien von Fußball-Fans im oben genannten Kontext? (bitte um konkrete Aufschlüsselung)

                                                              i.      Wie wurden die einzelnen Vorfälle beamtshandelt?

                                                            ii.      Wurden alle dieser Vorfälle zur Anzeige gebracht?

12.   Ist es korrekt, dass es während der Ansammlung in der Nacht von 7. auf 8. Juli in Wien von Fußball-Fans im oben genannten Kontext zum Abspielen oder Singen eines, die Konzentrations­und Vernichtungslagern des NDH-Staates verherrlichenden Liedes7 gekommen ist?

a.       Gab es diesbezüglich eine Amtshandlung seitens der Polizei?

b.      Kam es diesbezüglich zu einer Anzeige?

                                                              i.      Wenn ja. nach welchem Paragraphen?

13.   Welche Schulungs-und Sensibilisierungsmaßnahmen für im Einsatz befindliche BeamtInnen gibt es, um rechtsextreme Symbole aus dem Ausland zu erkennen?

 



         [1]    http://www.oe24.at/tv/news/So-jagten-Serben-Fans-Albaner-durch-Wien/338435443, abgerufen am 9. Juli 2018

[2]  siehe unter anderem:  http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Video-aus-Ottakring-Serbiens-Fans-groelen-Hassparolen-gegen-Albaner-in-Wiens-Strassen/338438977 , abgerufen am 9. Juli 2018

3 https.//www.kosmo.at/wp-content/uploads/2018/06/KOSMO-Nationalistisch-Parolen-Ottakringer-Sta%C3%9Fe.mp4 abgerufen am 9. Juli 2018

[4]  NDH-Fahne mit Ustaša-Emblem oder Ustaša-Wappen zeigen die Fahne des NDH-Staates (1941-1945) ohne Veränderung, Fahne mit Rot­Weiß-Blau, in der Mitte das Ustaša-Wappen, in der linken oberen Ecke ein „U", ev. mit roten Knotenmuster. Das Ustaša-Wappen besteht aus einem Schachbrett-Muster (kroatisch: Šahovnica/Schachbrett) mit einem 5x5-Feld, wobei dieses mit einem weißen Feld beginnt. Es ist streng zu unterscheiden vom heutigen Staatswappen der Republik Kroatien (Schachbrett, mit rotem Feld beginnend).

[5]  https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Kroatische-Fan-Krawalle-in-Wien-Frau-droht-zu-erblinden,art582946014, abgerufen am 9. Juli 2018

[6] Verwiesen wird auf die Rechtsextremismus-Definition des Verfassungsschutzes, Verfassungsschutzbericht 2016, S.11: „Die von den österreichischen Staatsschutzbehörden verwendete Definition von Rechtsextremismus versteht unter diesem Begriff eine Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen - von fremdenfeindlich/rassistisch bis hin zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung -, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit Mitteln bzw. Gutheißung von Gewalt bekämpfen. Der Terminus Rechtsextremismus ergibt sich aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Verwendungskontexten und den damit korrespondierenden Interpretationen, mit denen er jeweils bezeichnet wird. Die Befürwortung einer Diktatur, Islam- und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Chauvinismus, Sozialdarwinismus, Rassismus sowie die Verharmlosung und Relativierung des Nationalsozialismus (Revisionismus), prägen das Weltbild rechtsextremer Ideologen und ideologisierter Gruppierungen/Bewegungen, Netzwerke, Szenen und Milieus. Charakteristisch für rechtsextremistische Einstellungs- und Handlungsmuster ist die Verherrlichung eines „völkischen Nationalismus" mit deutschnationalen bzw. nationalistisch-konservativen Konzepten. Zentrale Wesensmerkmale rechtsextremistischer Ideologien sind antidemokratische und antipluralistische Gesellschaftsauffassungen bei gleichzeitiger Ablehnung des vorherrschenden (d. h. demokratischen) politischen Systems. In seiner äußersten Steigerungsform kann sich Rechtsextremismus bis hin zum (Rechts-) Terrorismus steigern, um systematisch gegen politische Gegner, gegen Opfergruppen rechtsextremistischer Weltanschauungen und gegen staatliche Institutionen bzw. gegen ihre Repräsentanten vorzugehen." Der Verfassungsschutzbericht 2017 weist etwa 660 Tathandlungen im Berichtszeitraum als spezifisch fremdenfeindlich/rassistisch aus, Verfassungsschutzbericht 2017, S, 26