1444/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend „Kritik an Deutschklassen“

BEGRÜNDUNG

„Ablehnung von Deutschklasse brachte Besuch aus dem Bildungsministerium ein“

Der Standard berichtete gestern, dass die Direktorin einer Wiener Schule aufgrund Ihrer Kritik an den Deutschklassen von MitarbeiterInnen des Bildungsministeriums unter Druck gesetzt wurde:

„Am letzten Schultag vor den Sommerferien erhielt Frau Rollett trotzdem unangekündigt Besuch von drei Ministeriumsvertretern: Fünf vor acht seien Markus Benesch, Kabinettschef von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP), sowie der stellvertretende Generalsekretär Martin Netzer und eine weitere Ministeriumsmitarbeiterin samt der zuständigen Schulinspektorin vor der Tür gestanden, um ihr recht deutlich klarzumachen, dass Gesetze einzuhalten seien, berichtet Frau Rollett. Die Direktorin, die mit anderen über 300 Unterschriften gegen die geplanten Deutschförderklassen gesammelt hat, empfindet das als "Einschüchterung" - dass sie als Staatsbeamtin Gesetze einhalten müsse, sei ihr nämlich klar.

Ministeriumsmitarbeiter Netzer findet es "bedauerlich, wenn das so rübergekommen ist". Gleichzeitig glaubt er, "diese sehr deutliche Form der Klarstellung" sei notwendig gewesen - auch um den für Herbst geplanten Start vor Nachahmungstätern zu schützen. Man habe nämlich Rückmeldung bekommen, das Ministerium lasse sich quasi von einer Direktorin auf der Nase herumtanzen. Er finde, jeder könne seine private Meinung haben, auch Kritik an den Deutschklassen äußern, eine Boykottdrohung gehe aber zu weit. “

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage

1.    War der angesprochene Besuch an der AHS Rahlgasse durch die MitarbeiterInnen des Ministeriums angekündigt?

2.    Hat sich das Ministerium mit der Direktorin vor dem angesprochenen Besuch durch die MitarbeiterInnen des Ministeriums ausgetauscht, um sich die Probleme und Gründe für die Kritik der Direktorin anzuhören und diese zu verstehen?

3.    Ist diese Vorgangsweise, Kritikerlnnen der Bildungspolitik unter Druck zu setzen, üblich bzw. gab es bereits vergleichbare Vorgehensweisen in anderen Fällen?

4.    Inwiefern bzw. wieso sehen Sie ein solches Vorgehen (rechtlich) gerechtfertigt (z.B. um den Start der neuen Pläne im Herbst zu schützen)? (Hierbei handelt es sich um eine Rechtsfrage, keine bloße Meinungsäußerung.)

5.    Welchen Spielraum haben BeamtInnen, um sich kritisch über politische Themen zu äußern, wenn bereits eine Meinungsäußerung im Rahmen einer Podiumsdiskussion vom Ministerium als „Amtsmissbrauch“ u.a. eingestuft wird?

6.    Inwiefern bzw. bis zu welchem Ausmaß lässt sich das Recht auf freie Meinungsäußerung für BeamtInnen einschränken, um z.B. politische Agenden durchzusetzen oder deren Umsetzung sicherzustellen?

7.    Denken Sie, dass ein solches Vorgehen das Vertrauen von LehrerInnen und DirektorInnen in das Ministerium stärkt oder sonst positiv beeinflusst?

8.    Angesichts der Tatsache, dass eine der wichtigsten Aufgaben der Bildung darin besteht, kritisches Denken und einen reflektierten Umgang mit Informationen zu vermitteln (man denke nur an die „Fake News“-Thematik), stellt sich die Frage: Untergräbt das Vorgehen der MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums nicht dieses Ziel bzw. wie sollen Schulen diese Fähigkeit vermitteln können, wenn ihre VertreterInnen nach einer kritischen Äußerung bereits selbst unter Druck gesetzt werden?

9.    Welche Maßnahmen setzt das Ministerium, um jene DirektorInnen zu unterstützen, die aus faktischen oder technischen Gründen das betreffende Gesetz zu den Deutschförderklassen nicht umzusetzen können.