1457/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.07.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Erfolg von Fortführungsanträgen im Strafverfahren nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft

 

Laut dem das BMVDRJ betreffenden Teil des Sicherheitsberichts 2016 (Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz) hat die Staatsanwaltschaft im Jahr 2016 165.576 Verfahren eingestellt. Seit Inkrafttreten des strafrechtlichen Kompetenzpakets, BGBl. I Nr. 108/2010, ist das Opfer darüber zu informieren, dass binnen 14 Tagen eine Begründung der Einstellung verlangt werden kann. Darin sollen wesentliche Tatsachen und die für die Einstellung maßgebenden Erwägungen angeführt werden. Damit soll dem Opfer ermöglicht werden, die Einstellungsgründe besser nachvollziehen zu können.

Gemäß § 195 StPO kann das Opfer während offener Verjährungsfrist bei Gericht einen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens stellen. Die Erfolgsquote solcher Anträge ist allerdings sehr gering.  Es gibt immer öfter Beschwerden, dass ablehnende Entscheidungen über Fortführungsanträge nicht nachvollziehbar begründet seien.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Anträge auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens (§ 195 StPO) wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils gestellt? (Bitte um Auflistung nach OLG Sprengel)

2.    Wie viele dieser Anträge waren erfolgreich? (Bitte um Auflistung nach den drei in § 195 Abs. 1 Z 1-3 aufgezählten Fortführungsgründen sowie nach OLG Sprengel)

3.    Wie oft wurde in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 von Betroffenen eine Begründung der Einstellung (§ 194 Abs. 2 StPO) verlangt? (Bitte um Auflistung nach StA Sprengel)

4.    Wie hoch war der Personalstand der Staatsanwaltschaften in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017? (Bitte um Auflistung nach StA Sprengel)