1460/J XXVI. GP
Eingelangt am 19.07.2018
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundeskanzler
betreffend die Informationsfreiheit in Österreich
Er wolle „einen gläsernen Staat statt gläserner Bürger“, verkündete 2013 Staatssekretär Sebastian Kurz (Kurier, 11.02.2013); sogar für ein Informationsfreiheitsgesetz trat er ein. Am 25. März 2014 spricht er als Obmann der JVP vom Prinzip des „open government“, das durch ein neues Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt werden würde. Im Regierungsprogramm unter Bundeskanzler Kurz kommt das Wort „Informationsfreiheit“ aber nicht mehr vor.
Das bestehende „Auskunftspflichtgesetz“ aus 1987 ist eine bemerkenswert konzise Norm, deren erster Zweck darin besteht, es jeder Verwaltungsbehörde zu ermöglichen, Auskünfte zu verweigern. Sei es unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit, oder weil es die übrigen Aufgaben der Behörde „beeinträchtigen“ könnte.
Wenn ein Extrem die grundsätzliche Geheimhaltung aller Dinge der Staatsverwaltung in der Monarchie war, dann ist das andere die durchsichtige Verwaltung in Schweden, wo sogar Steuerunterlagen Dritter eingesehen werden können. Österreich liegt hier nicht etwa in der Mitte. Nein, wir sind im Jahr 2018 in unmittelbarer Nähe zum absolutistischen Pol des Amtsgeheimnisses anzusiedeln.
Dies wird zwar seit Jahren und immer wieder beklagt (vgl. zB „Die Presse“ v. 27.06 2012, „Österreich ist Schlusslicht bei Informationsfreiheit“, oder vor wenigen Wochen die ORF-Berichterstattung zu einer Anfrage an mehr als 2000 Gemeinden der Plattform Addendum - mit niederschmetternden „Antworten“), es ändert sich jedoch nichts. Im Gegenteil, ins neue Datenschutzgesetz, welches die DS-Grundverordnung umsetzen soll, hat man gleich wieder eine Blankoklausel eingebaut, die das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten gegenüber dem Staat praktisch annulliert: § 4 Abs 5 DSG 2018: „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSG VO besteht gegenüber einem hoheitlich tätigen Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft die Erfüllung einer dem Verantwortlichen gesetzlich übertragenen Aufgabe gefährdet wird.“
In Hinblick auf die anachronistische Situation bezüglich der Informationsfreiheit in Österreich ergeht daher an den Bundeskanzler, gem. BMG mit den Agenden der Informationstätigkeit der Bundesregierung, insb. auch mit der „Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung“ betraut, folgende
Anfrage:
1) Gibt es Vorbereitungen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne einer Ablösung des bestehenden Auskunftspflichtgesetzes, so dass tatsächlich die Möglichkeit bestehen würde, die Staatsverwaltung transparenter zu machen?
2) Falls nein, warum nicht?
3) Falls ja, bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen?
4) Wie legt der Bundeskanzler § 4 Abs 5 DSG 2018 in seinem Vollziehungsbereich aus, insbesondere die Wortfolge über die Gefährdung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe, welche ja auch eine im Wirkungsbereich des Bundeskanzlers sein könnte?
5) Wie wird der Bundeskanzler § 4 Abs 5 DSG 2018 in seinem Vollziehungsbereich anwenden, insbesondere die Wortfolge über die Gefährdung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe, welche ja auch eine im Wirkungsbereich des Bundeskanzlers sein könnte?