1473/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Ergebnisse der Beitragsprüfung

 

Seit 1. Jänner 2003 werden die Abrechnung der SV-Beiträge, der Lohnsteuer und der Kommunalsteuer gemeinsam geprüft. Sowohl die Finanz als auch die Gebietskrankenkassen führen die sogenannte gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Bestreben der Bundesregierung ist, dass im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger die Beitragsprüfung künftig effizienter organisiert und ausschließlich durch das Bundesministerium für Finanzen erfolgen soll. Mit der Strukturreform wolle man Sparen im System, nicht bei den Menschen, so das Versprechen der Regierung. Konkret sollen bis 2023 € 1 Mrd. eingespart werden. Ob die Verlagerung der Beitragsprüfung von den Gebietskrankenkassen zur Finanz dazu einen Beitrag leisten kann, erscheint aber höchst fraglich. Denn die bisherige Performance der Finanz zeigt, dass dort die vereinbarten Zielwerte bei weiten nicht erreicht werden. Insider behaupten gar, dass die SV-Prüfer bald mehr Lohnsteuer eintreiben als die Finanzprüfer. (Der Standard Online Ausgabe vom 1.12.2017 https://derstandard.at/2000068883441/Koalitionsverhandler-wollen- Kassen-entmachten-und-Finanz-aufwerten)

Die Regierung bekennt sich zwar auf dem Papier zur Wahrung der Selbstverwaltung. Die konkreten Regelungen zeigen aber ein anderes Bild. Denn auch die Prüfung der Beiträge ist ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverwaltungsbegriffs. Änderungen in dieser Hinsicht sind somit verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie gestalten sich die Ergebnisse der Prüfer/innen der Finanz in Bezug auf Lohnsteuer (inklusive Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag),

Kommunalsteuer und SV-Beiträge? Wie gestaltet sich die Zielabweichung? Bitte um Auflistung nach Bundesland und seit dem Jahr 2010.

2.     Wie gestalten sich die Ergebnisse der Prüfer/innen der Gebietskrankenkassen in Bezug auf Lohnsteuer (inklusive Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag), Kommunalsteuer und SV-Beiträge? Wie gestaltet sich die Zielabweichung? Bitte um Auflistung nach Bundesland und seit dem Jahr 2010.

3.     Wie viele Firmen wurden von der Finanz geprüft? Bitte um Auflistung nach Bundesland und seit dem Jahr 2010.

4.     Wie viele Firmen wurden von den Gebietskrankenkassen geprüft? Bitte um Auflistung nach Bundesland und seit dem Jahr 2010.

5.     Wie viele Prüfer/innen (VZÄ) arbeiten bei der Finanz? Bitte um Auflistung nach Bundesland und seit dem Jahr 2010.

6.     Wie viele Prüfer/innen (VZÄ) arbeiten bei den Gebietskrankenkassen? Bitte um Auflistung nach Bundesland und seit dem Jahr 2010.

7.     Wie erfolgt künftig die Beitragsprüfung - nach Zufluss- oder Anspruchsprinzip?

a.)   Hätte das System mit Verlusten zu rechnen, wenn künftig die gesamte Prüfung nach Zuflussprinzip erfolgen würde? Wenn ja, wie hoch wären diese Verluste?

b.)   Welche Konsequenzen würden sich dadurch für die Wirksamkeit des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes (LSDBG) ergeben?

8.)  Wie erfolgt das Prozedere der Verlagerung der Beitragsprüfung?

a.)   Werden die Beitragsprüfer/innen der Gebietskrankenkassen von der Finanz übernommen/an die Finanz überlassen?

b.)   Stehen künftig nach wie vor die gesamten Prüfer/innen (VZÄ) zur Verfügung? Werden Prüfer/innen gekündigt oder neu aufgenommen?

9.)   Ist geplant, dass die Gebietskrankenkassen künftig an die Finanz eine Vergütung für die Prüfung (analog der Einhebevergütung) zu leisten haben?