1474/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung wird in Selbstverwaltung geführt. Vor allem die in diesem
Zusammenhang agierenden Versicherungsvertreter wurden in letzter Zeit von
Regierungsseite in scharfe Kritik gezogen.

Mit der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wolle man Sparen im System, nicht bei den Menschen, so das Versprechen der Regierung. Konkret sollen bis 2023 € 1 Mrd. eingespart werden. Dafür bieten sich für die Koalitionsparteien die - laut Bundeskanzler Sebastian Kurz - 2.000 Funktionäre der Sozialversicherungen an. Im Zuge der geplanten Strukturreform soll die Anzahl der Versicherungsvertreter drastisch gesenkt werden; mit bestehenden „Privilegien“ - die Rede ist etwa von 160 Dienstwägen - soll aufgeräumt werden.

Kritische Stimmen, die an einer Realisierbarkeit des Einsparungsziels zweifeln, (darunter auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker) prallen an Kanzler Kurz ab. Er verstehe, dass sich die Funktionäre gegen eine Reform wehren, schließlich würden sie regelmäßig Sitzungsgeld beziehen, Büros zur Verfügung gestellt bekommen und „den einen oder anderen persönlichen Vorteil“ daraus ziehen. (Puls 4 Sommergespräch vom 23.5.2018; Kurier Online Ausgabe vom 23.5.2018
https://kurier.at/politik/inland/kurz-auf-puls4-duell-um-personalkosten-und-sozialversicherung/
4000397
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Außen vor gelassen werden bei dieser sehr einseitigen Darstellung des Kanzlers aber vor allem die Pflichten der Versicherungsvertreter und die Konsequenzen, die bei deren Außerachtlassung drohen. So haften die Versicherungsvertreter neben den Bestimmungen des Amtshaftungs- und Organhaftpflichtgesetzes für jeden Schaden, der dem Versicherungsträger aus der Vernachlässigung ihrer Pflichten erwächst mit ihrem Privatvermögen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Versicherungsvertreter (ohne Stellvertreter) gibt es insgesamt in der österreichischen Sozialversicherung?

2.     Nach welchen Kriterien werden die Versicherungsvertreter bestellt? Müssen für das Amt des Versicherungsvertreters fachliche Qualifikationen vorliegen?

3.     Welche Selbstverwaltungsgremien bestehen bei den einzelnen Versicherungsträgern, was sind deren Aufgaben und wie sind sie besetzt?

4.     Wie hoch sind die Entschädigungen, die die Versicherungsvertreter für ihre Tätigkeit erhalten? Wie viele Versicherungsvertreter erhalten eine Funktionszulage und in welcher Höhe? Wie viele Versicherungsvertreter erhalten lediglich Sitzungsgeld? Bitte um Ausweisung nach Versicherungsanstalt bzw. Träger.

5.     Wie hoch ist der jährliche Gesamtaufwand für die Selbstverwaltungsgremien? Wie hoch ist dessen Anteil an den Gesamtausgaben? Bitte um Ausweisung nach Versicherungsanstalt bzw. Träger und ab dem Jahr 2010.

6.     Wie viele der Versicherungsvertreter können über ein eigenes Büro im Sozialversicherungsträger verfügen? Bitte um Ausweisung nach Versicherungsanstalt bzw. Träger.

7.    Wie viele Dienstwägen stehen den Versicherungsvertretern zur Verfügung? Bitte um Ausweisung nach Versicherungsanstalt bzw. Träger.