1475/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Verwaltungskosten der Sozialversicherungsträger

Die Bundesregierung hat eine Strukturreform der Sozialversicherungsträger angekündigt
Die derzeit bestehenden 21 Sozialversicherungsträger sollen auf maximal fünf Sozialversicherungsträger reduziert werden.

Derzeit gibt es neun Gebietskrankenkassen, fünf Betriebskrankenkassen, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die Pensionsversicherungsanstalt, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt und die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates. Daneben existieren - von der Beamtenversicherung ausgenommen - 15 Krankenfürsorgeeinrichtungen in den Bundesländern, die von der Reform ausgenommen sein sollen.

Als vorrangiges Ziel dieser Strukturreform wird immer wieder die Einsparung von Verwaltungskosten genannt. Insgesamt soll es durch die geplanten Veränderungen zur Einsparung von einer Milliarde Euro kommen.

Von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung wird sowohl im Ministerratsvortrag
als auch bei diversen Diskussionen immer wieder angeführt, dass die Sozialversicherung ineffiziente Strukturen und hohe Verwaltungskosten aufweisen würde. Darüber hinaus ist vorgesehen zur Begrenzung der Verwaltungskosten einen Verwaltungskostendeckel
vorzusehen.

Unklar ist allerdings, wie hoch die Verwaltungskosten der einzelnen
Sozialversicherungsträger tatsächlich sind und ob hier ineffiziente Strukturen vorliegen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Wie hoch waren die Verwaltungskosten der Gebietskrankenkassen in den Jahren 2010 bis 2017, sowohl in absoluten Zahlen, als auch in Prozent des Gesamtaufwandes (bitte aufgeschlüsselt je Gebietskrankenkasse)?

2.    Wie hoch waren die Verwaltungskosten der Betriebskrankenkassen in den Jahren 2010 bis 2017, sowohl in absoluten Zahlen, als auch in Prozent des Gesamtaufwandes (bitte aufgeschlüsselt je Betriebskrankenkasse)?

3.    Wie hoch waren die Verwaltungskosten der anderen Sozialversicherungsträger (SVA, SVB, BVA, VAEB, PVA, AUVA, VAöN) in den Jahren 2010 bis 2017, sowohl in absoluten Zahlen, als auch in Prozent des Gesamtaufwandes (bitte aufgeschlüsselt je Sozialversicherungsträger)?

4.     Wie hoch waren die Verwaltungskosten der gesamten Krankenversicherungsträger in den Jahren 2010 bis 2017, sowohl in absoluten Zahlen, als auch in Prozent des Gesamtaufwandes?

5.     Wie hoch waren die Verwaltungskosten der gesamten Sozialversicherung in den Jahren 2010 bis 2017, sowohl in absoluten Zahlen, als auch in Prozent des Gesamtaufwandes?

6.     Unterliegen die Sozialversicherungsträger einem Verwaltungskostendeckel? Wenn ja, wie hoch war dieser im Jahr 2017 und wurde dieser auch eingehalten?

7.     Liegen dem Ministerium Zahlen vor, wie hoch die Verwaltungskosten von privaten Versicherungsunternehmen liegen? Wenn ja, wie hoch sind diese?

8.     Wie hoch waren im Vergleich dazu die Verwaltungskosten der Bundesrepublik Österreich in den Jahren 2010 bis 2017?

9.     Liegt dem Ministerium eine Einschätzung vor, wie die Verwaltungskosten der Sozialversicherung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern liegen? Wenn ja, wie sehen diese vergleichsweise aus?

10.  Liegen dem Ministerium internationale Studien zur Effizienz und Höhe der Verwaltungskosten der österreichischen Sozialversicherung vor? Wenn ja, wie lauten die Erkenntnisse aus diesen Studien?