1477/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Maßnahmenvollzug gemäß § 21 (1) StGB

Der Maßnahmenvollzug ist in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt durch mediale Berichte über unhaltbare Zustände der Verwahrlosung von Insassen, zu Recht in Kritik geraten. Gleichzeitig ist die Zahl der Insassen gestiegen, sie werden länger angehalten, und es wird nicht ausreichend Personal bereitgestellt. Nach vielen Jahren der Untätigkeit hat der damalige Justizminister Brandstetter im Jahr 2017 einen Expertenentwurf für ein „Maßnahmenvollzugsgesetz“ vorgelegt. Darin sollte die Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter völlig neu geregelt werden. Zu einem entsprechenden Beschluss im Parlament kam es jedoch nicht. Nun hat Bundesminister Moser angekündigt, auf Basis des Brandstetter-Entwurfs ein Reformpaket bis Ende des Jahres vorzulegen. Um dieses wichtige Reformvorhaben seriös zu evaluieren und inhaltlich konstruktiv zu unterstützen, wird entsprechendes Datenmaterial benötigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen waren jeweils mit Stichtag 1. Juli 2018 insgesamt gemäß § 21 (1) StGB untergebracht? Es wird um Aufschlüsselung nach Deliktskategorien, aufgrund welcher die Einweisung erfolgt ist, sowie nach Geschlecht ersucht.

2.    Wie teilt sich die Gesamtzahl der gemäß § 21 (1) StGB Untergebrachten in in Ju­gendliche und Erwachsene auf?

3.    Wie viele Personen waren am 1. Juli 2018 wegen des Delikts der gefährlichen Drohung untergebracht?

4.    Wie viele Haftplätze stehen in den Maßnahmenvollzugsabteilungen der Justizanstalten insgesamt zu Verfügung? Es wird um Aufgliederung nach Justizanstalt er­sucht.

5.    Wie viele gemäß § 21 (1) StGB Unterzubringende waren am Stichtag 1. Juli 2018 im Normalvollzug untergebracht? Es wird um Aufgliederung nach Justizanstalt er­sucht.

6.    Für wie lange wurden gemäß § 21 (1) StGB Untergebrachte am Stichtag 1. Juli 2018 durchschnittlich angehalten?

Es wird um Angabe im Durchschnitt und im Median sowie aufgegliedert nach Jus­tizanstalten ersucht.

7.    Wie viele bedingte Entlassungen von gemäß § 21 (1) Untergebrachten erfolgten in den Jahren 2016 und 2017?

8.    Wie viele Beamte und Beamtinnen sind, in VZÄ ausgedrückt, mit Stichtag 1. Juli 2018 in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt für den Maßnahmenvollzug abgestellt? Es wird ersucht, zusätzlich die Entwicklung dieser Personalsituation seit dem Jahr 2013 darzustellen.