1480/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Vergabeverfahren Fußfesseln für den Strafvollzug

Die Vergabe des Auftrags zur Lieferung und zum Betrieb von Fußfesseln im Straf­vollzug holpert. Zwar hatte ein Unternehmen bereits den Zuschlag erhalten; das BVwG hat den Zuschlag jedoch für nichtig erklärt. Die Entscheidung wird laut "Standard" damit begründet, dass "sämtliche wesentlichen Lieferungen und Leistungen" von einem Subunternehmen mit Sitz in Israel hätten ausgeführt werden sollen. Eine solche Weitergabe des gesamten Vertrags ist nur zulässig, wenn die Unternehmen in einem Konzern miteinander verbunden sind. Da dieser Nachweis nicht gelang und auch die finanziellen Zusagen des Subunternehmens nicht ausreichend waren, war die "Zuschlagsentscheidung daher für nichtig zu erklären". Zu diesem Vergabeverfahren ist ein weiteres Verfahren anhängig.

Der alte Vertrag war befristet und ist im August 2016 ausgelaufen; der Vertrag wurde jedoch auch danach weitergeführt. Damit stellt sich die Frage, warum ein neuer Vertrag nicht zeitgerecht ausgeschrieben und vergeben wurde. Auch soll der neue Vertrag unbefristet abgeschlossen werden, während der bisherige Vertrag befristet war.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Aus welchen wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Erwägungen war über die Lieferung und den Betrieb der Fußfesseln im Strafvollzug bislang ein be­fristeter Vertrag abgeschlossen worden?

2.    Aus welchen wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Erwägungen soll nun ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden?

3.    Eine sorgfältige Prüfung der Angebote hätte ergeben müssen, dass das vergabe­rechtliche Kriterium der Konzernverbundenheit bei dem Angebot nicht erfüllt war, das den Zuschlag erhielt. Warum ist eine solche Prüfung offenbar unterblieben?

4.    Das Auslaufen des alten befristeten Vertrages im August 2016 war aufgrund sei­ner Befristung vorhersehbar. Warum wurde der neue Vertrag nicht rechtzeitig ausgeschrieben, um einen vertragslosen Zustand oderein Weiterlaufen des alten Vertrags zu verhindern?

5.    Wie der "Standard" berichtet, wird der mit August 2016 befristete Vertrag mit dem Unternehmen "3M" vorerst fortgeführt. Werden die Leistungen aus diesem Ver-trag von diesem Unternehmen oder von einem Subunternehmen erbracht? Wenn die Leistungen von einem Subunternehmen erbracht werden, gehört das Subun­ternehmen demselben Konzern an wie das beauftragte Unternehmen (Kriterium der Konzernverbundenheit)?

6.    Wie ist der derzeitige Stand der Ausschreibung?

7.    Wie hoch ist das Auftragsvolumen des nunmehr zu vergebenden Auftrages?

8.    Wie viele Bieter gab es insgesamt im Vergabeverfahren für den unbefristeten Vertrag? (Es wird ersucht, zum ersten Vergabeverfahren und zum zweiten Verga­beverfahren für den unbefristeten Vertrag gesondert Stellung zu nehmen.)

9.    Welche Art von Vergabeverfahren wurde für den unbefristeten Vertrag ausgewählt und warum? (Es wird ersucht, zum ersten Vergabeverfahren und zum zweiten Vergabeverfahren für den unbefristeten Vertrag gesondert Stellung zu nehmen.)

10. Wurden im Vergabeverfahren für den unbefristeten Vertrag alle wesentlichen Verfahrensschritte und Entscheidungen aktenmäßig dokumentiert? (Es wird er­sucht, zum ersten Vergabeverfahren und zum zweiten Vergabeverfahren für den unbefristeten Vertrag gesondert Stellung zu nehmen.)

11. Hat beim Vergabeverfahren für den unbefristeten Vertrag wieder eine Experten­kommission die Vorauswahl der besten Bewerber getroffen? Wenn ja, wurden der Expertenkommission diesmal anonymisierte Teilnehmerunterlagen zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? (Es wird ersucht, zum ersten Vergabeverfahren und zum zweiten Vergabeverfahren für den unbefristeten Vertrag gesondert Stellung zu nehmen.)

12. In einer Stellungnahme des Justizministeriums hieß es, es sei noch ein weiteres Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Ist dieses Verfahren mittlerweile rechtskräftig beendet?

13. Sowohl im Regierungsprogramm als auch in der von Justizminister Moser für Ende 2018 angekündigten Reform des Maßnahmenvollzugs ist vorgesehen, Fußfesseln vermehrt einzusetzen. In logischer Konsequenz ist mit einem erhöhten Bedarf an Fußfesseln zu rechnen. Ist für diesen erhöhten Bedarf an Fußfesseln eine separate Ausschreibung geplant?