1488/J XXVI. GP
Eingelangt am 02.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,
an
die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz, betreffend Referenzbudget 150 Euro
In einem Interview mit
OE24 meinte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, dass man trotz der
geplanten Kürzung von der Mindestsicherung "leben" könne.
Auf die darauffolgende Bemerkung
des Interviewers, "wenn man von 150 Euro leben kann", antwortete die
Sozialministerin: "Wenn man die Wohnung auch noch bekommt, dann
sicher."
(https://diepresse.com/home/innenpolitik/5470483/HartingerKlein-im-TV_Kann-man-von-150-Euro-im-Monat-leben)
Die Schuldnerberatungen haben ein sogenanntes Referenzbudget für einen 1-Personenhaushalt erstellt, um aufzuzeigen, wie viel man in Österreich mindestens zum Leben brauche, „wenn eine bescheidene gesellschaftliche Teilhabe gesichert sein soll." (so in den Erläuterungen, Quelle: https://www.budgetberatung.at/budgetberatung/beispiele/)
Insgesamt sind nach diesen Berechnungen 1416 Euro nötig, inklusive der Mietkosten, die die Ministerin in ihrer Reaktion ausdrücklich ausgenommen hat. Alleine die Ausgaben für Nahrungsmittel belaufen sich laut diesen Berechnungen auf 354 Euro. Hinzu kämen Ausgaben für Gesundheit (34 Euro), Kleidung (51 Euro) und Körperpflege (30 Euro).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Hat das Sozialministerium eigene Berechnungen zum Lebensminimum in Österreich angestellt?
a. Falls Ja: Auf welcher statistischen Grundlage beruhen diese Berechnungen?
b. Falls Ja: Wie sieht ein konkretes Rechenbeispiel in Ihrem Haus dazu aus?
c. Falls Nein: Haben Sie sich mit Ihrer Aussage auf andere Berechnungen gestützt, und wenn ja, auf welche?