1488/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, betreffend Referenzbudget 150 Euro

In einem Interview mit OE24 meinte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, dass man trotz der geplanten Kürzung von der Mindestsicherung "leben" könne. Auf die darauffolgende Bemerkung
des Interviewers, "wenn man von 150 Euro leben kann", antwortete die Sozialministerin: "Wenn man die Wohnung auch noch bekommt, dann sicher."

(https://diepresse.com/home/innenpolitik/5470483/HartingerKlein-im-TV_Kann-man-von-150-Euro-im-Monat-leben)

Die Schuldnerberatungen haben ein sogenanntes Referenzbudget für einen 1-Personenhaushalt erstellt, um aufzuzeigen, wie viel man in Österreich mindestens zum Leben brauche, „wenn eine bescheidene gesellschaftliche Teilhabe gesichert sein soll." (so in den Erläuterungen, Quelle: https://www.budgetberatung.at/budgetberatung/beispiele/)

Insgesamt sind nach diesen Berechnungen 1416 Euro nötig, inklusive der Mietkosten, die die Ministerin in ihrer Reaktion ausdrücklich ausgenommen hat. Alleine die Ausgaben für Nahrungsmittel belaufen sich laut diesen Berechnungen auf 354 Euro. Hinzu kämen Ausgaben für Gesundheit (34 Euro), Kleidung (51 Euro) und Körperpflege (30 Euro).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1. Hat das Sozialministerium eigene Berechnungen zum Lebensminimum in Österreich angestellt?

a.  Falls Ja: Auf welcher statistischen Grundlage beruhen diese Berechnungen?

b.   Falls Ja: Wie sieht ein konkretes Rechenbeispiel in Ihrem Haus dazu aus?

c.  Falls Nein: Haben Sie sich mit Ihrer Aussage auf andere Berechnungen gestützt, und wenn ja, auf welche?