1489/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, betreffend: Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte 2019 und AMS-Budget 2019

In einer Presseaussendung des Sozialministeriums vom 4. Juli 2018 wird berichtet, dass am 4. Juli 2018 auf der Verwaltungsratssitzung des AMS die arbeitsmarktpolitischen Ziele für das Arbeitsmarktservice (AMS) einstimmig beschlossen worden sind. Laut der Sozialministerin stehe die Eindämmung von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit im Fokus der AMS-Ziele für 2019. Dafür sind interne Zielvorgaben mitgeteilt worden (Quelle: https://www.trend.at/newsticker/ams-verwaltungsrat-beschloss-arbeitsmartkpolitische-ziele-fuer-2019-10185529).

Leider sind in der entsprechenden Aussendung die arbeitsmarktpolitischen Ziele nicht genau ausgeführt worden. Genannt wurden - neben der Bekämpfung von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit - die Integration von „benachteiligten" Menschen und die Förderung von Frauen. Außerdem gibt es keine Information darüber, ob ein AMS-Budget beschlossen wurde, und auch nicht, in welcher Höhe.

Die unterfertigenden Abgeordneten fragen daher:

1.       Welche arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte setzen Sie für das AMS-Budgetjahr 2019?

2.       Welche inhaltlichen Vorgaben leiten sich daraus für das AMS ab?

In der Sitzung des Sozialausschusses des Österreichischen Nationalrats vom 13. Juni haben Sie erläutert, dass in Ihrem Ministerium Pilotprojekte evaluiert werden und dass diese Evaluierung in die Schwerpunkte einfließen soll.

3.       Um welche Projekte handelt es sich dabei?

4.       Wie ist der Stand der entsprechenden Evaluierungen? Werden diese veröffentlicht?

5.       Inwiefern ging die Evaluierung tatsächlich bei der Erstellung Ihrer arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte mit ein?

6.       Wurde bei der Sitzung des AMS-Verwaltungsrats am 4. Juli ein Haushaltsvorschlag aus Ihrem Haus übermittelt?

a.        Falls Nein: Wann gedenken Sie, diesen Vorschlag zu übermitteln?

b.        Falls Nein: Warum wurde bislang kein Vorschlag übermittelt?

c.        Falls Ja: Wie hoch ist die Gesamtsumme des Haushalts für 2019?

d.        Falls Ja: Wie bilden sich die genannten Schwerpunkte im AMS-Budget für 2019 ab?

e.        Falls Ja: Wann wird das AMS dann beginnen, die entsprechenden Maßnahmen für 2019 auszuschreiben?

7.       Plant das Sozialministerium in Kooperation mit dem Finanzministerium, die Arbeitsmarkt­Rücklagen bis 2023 vollständig aufzulösen? (Quelle:

https://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Dient-Reserve-des-AMS-am-Ende-einer-Steuerreform;art15,2949586)

8.       Ist die kolportierte Summe der AM-Rücklagen von 1,4 Milliarden Euro zutreffend?

9.       Wie hoch sind die vorgesehenen Förderungen für Projekte für Langzeitarbeitslose? Welche konkreten Vorgaben haben Sie diesbezüglich in der Sitzung übermittelt?

10.   Welche Schwerpunkte und Zielrichtung umfasst das „Job Aktiv Programm"? Wer sind die genauen Zielgruppen?

11.   Wie weit ist dieses Programm bereits gediehen? Welche Förderprogramme für von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen wurden bereits umgesetzt?

12.   Wie hoch wird das Volumen des „Job Aktiv Programms" in den Jahren 2018 und 2019 sein?

13.   Wie hoch sind die vorgesehenen Förderungen für Projekte, die der Jugendarbeitslosigkeit entgegen wirken?

14.   Wie hoch ist die Förderung für die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA)?

15.   Durch welche Maßnahmen gedenken Sie, etwaige Kürzungen in der ÜBA - Pläne dafür wurden medial berichtet - zu kompensieren?

16.   Wie hoch ist die Förderung von Deutschkursen für Arbeitssuchende mit nicht-deutscher Muttersprache im Jahr 2019?

17.   Ist geplant, bei künftigen AMS-Ausschreibungen vom Bestbieterprinzip abzurücken?

18.   Welches Verhältnis bei der Bewertung der Angebote auf Ausschreibungen ist aus Ihrer Sicht anstrebenswert? (Gewichtung der Kosten im Verhältnis zu den inhaltlichen Konzepten und zur Qualität der Trainerinnen und Trainer)

19.   Gedenken Sie, die Erfahrungen seitens des AMS mit der Durchführung vorheriger Aufträge durch die zu beauftragenden Institute der Erwachsenenbildung in die Bewertung der Angebote einfließen zu lassen? Falls Nein: Welchen sachlichen Grund gibt es dafür?


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