1490/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.08.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger.

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend 140 km/h-Versuch und Gurtenpflicht

 

Ein am 1.8.2018 geschaltetes Sujet samt Werbetext für den 140 km/h-Versuch des bmvit mit dem Titel „Start für Pilotprojekt Tempo 140 auf A1 Westautobahn am 1.8.2018“ zeigt ein Foto eines Autofahrers, der laut bildlich hervorgehobenem Tachometer 140 Stundenkilometer fährt und nicht angegurtet ist.

 

 

Da dieses Werbesujet und die daraus resultierende Botschaft in krassem Widerspruch zur

Verkehrssicherheitspolitik der bisherigen Verkehrsminister steht, richten die Unterzeichneten

Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.      Aus welchen Gründen wird der Autofahrer auf Ihrem Werbesujet für den 140 km/h- Versuch unangegurtet dargestellt? Soll damit ausgedrückt werden, dass der Verkehrs­sicherheitsaspekt nunmehr eine geringe Rolle in der österreichischen Verkehrspolitik spielen soll?

2.       Welche Kosten hat die Erstellung dieses Sujets hervorgerufen und welche Kosten sind durch die Schaltung dieser bmvit-Werbung entstanden bzw. werden noch entstehen?

3.       In welchen Medien wurde dieses Werbesujet von Ihnen geschaltet bzw. ist eine entsprechende Schaltung geplant?

4.       Wurden die Kosten für diese Werbeschaltung vom Verkehrssicherheitsfonds finanziert?

5.       Beinhaltet der Verkehrsversuch hinsichtlich der Erhöhung auf 140 km/h Höchst­geschwindigkeit auch Änderungen im Bereich der Gurtenpflicht?

6.       Haben Sie generell vor, die Bestimmungen hinsichtlich der Gurtenpflicht zu verändern?