1491/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.08.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend der geplanten Generalsanierung der Justizanstalt Josefstadt

 

Auf heute.at erschien am 05.07.2018  ein Artikel unter der Überschrift „Veraltet und zu voll: Wache fordert Häf’n-Neubau“.  Nur durch den Bau eines zusätzlichen Gefangenenhauses könne man der dauernden Überbelegung von ca 20% (200-300 Insassen) entgegenwirken und bessere Bedingungen für Beamte, Beamtinnen und Inhaftierte schaffen.


Das Justizministerium entgegnete, dass durch die geplante Generalsanierung der JA Josefstadt in Zukunft bessere Bedingungen herrschen werden. Ob es durch die Sanierung möglich sein wird, in Zukunft eine Überbelegung zu verhindern, ist jedoch offen. Das Justizministerium geht darauf in seiner Reaktion auf die Kritik der Justizwache-Gewerkschaft nicht ein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1)    Wann wird mit der Generalsanierung der JA Josefstadt begonnen?

2)    Wann werden die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein?

3)    Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Generalsanierung?

4)    Müssen bei der Generalsanierung eines bereits bestehenden Gefängnisses die gleichen Standards und baulichen Erfordernisse eingehalten werden wie beim Neubau einer Haftanstalt?

5)    Gibt es Standards und bauliche Erfordernisse für neue Haftanstalten, die eine bestimmte Größe für einen Haftraum vorschreiben? Wenn ja, wie viele Quadratmeter müssen pro Zelleninsasse vorhanden sein? Wenn nein, warum nicht?

6)    Wie viele Quadratmeter stehen einem Zelleninsassen in den Justizanstalten im Strafvollzug und im Maßnahmenvollzug derzeit zur Verfügung? Es wird um Aufschlüsselung nach Justizanstalt (aufgegliedert nach Frauen-, Männer- und Jugendvollzug), nach der offiziellen Belagsfähigkeit und nach der tatsächlichen Belegung (Stand 01.07.2018) ersucht.


7)    Wurde in der JA Josefstadt seit der Einrichtung der Jugendabteilung und der Erweiterung des Spitals die offizielle Belagsfähigkeit erneut geprüft? Wenn ja, wann und was war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Wurde eine solche Überprüfung beantragt?

8)    Wo werden die Inhaftierten während der Sanierungsarbeiten der JA Josefstadt untergebracht?

9)    Ist beim derzeitigen Planungsstand (Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage) vorgesehen, dass es nach der Generalsanierung der JA Josefstadt
a) mehr Platz für Beamte, Beamtinnen und Inhaftierte geben wird?

b) WC und Duschen in allen Hafträumen vorhanden sein werden? Wenn nein, ab welcher Haftraumgröße oder ab wie viel Personen pro Haftraum sind „Nasszellen“ vorgesehen?

c) keine Hafträume mehr geben wird, in denen sich zehn Inhaftierte bis zu 23 Stunden am Tag aufhalten müssen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll das erreicht werden?

d) zumindest in der Sonderkrankenanstalt, in den Ruheräumen für Justizwachebeamte und in den Hafträumen eine Lüftung und eine Möglichkeit zur Klimatisierung an Hitzetagen geben wird?

e) eine adäquate Kühlmöglichkeit für die Lebensmittel der Inhaftierten in den Hafträumen geben wird?

f) größere Vorführzonen, Gruppenräume, Sprechzimmer geben wird? Die derzeitige Größe dieser Räume entspricht der offiziellen Belagskapazität von 998 Insassen und nicht der Nutzung durch 1.220 bis 1.300 Insassen, wie sie derzeit ständig gegeben ist.

10) Werden die präventiven Empfehlungen der Volksanwaltschaft zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs, insbesondere Kapitel 1 zu Lage, Baustruktur und Baulicher Ausstattung (Band VII, Schriftenreihe der Volksanwaltschaft, Mai 2017) bei der  Generalsanierung berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?