1498/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.08.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Fortschritte im § 10 SDG Verfahren betreffend Karl Mahringer

 

In der Anfragebeantwortung vom 16. Februar 2018 (57/AB) hat der Bundesminister für Justiz mitgeteilt, dass gegen den Sachverständigen Karl Mahringer von der listenführenden Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien aufgrund der erhobenen Vorwürfe ein entsprechendes Überprüfungsverfahren nach § 10 SDG eingeleitet wurde. In einer weiteren Anfragebeantwortung vom 18.05.2018 (531/AB) wurde weiterhin ausgeführt, dass ein erster Prüfungstermin im Juni 2018 anberaumt wurde. Mittlerweile wurde Karl Mahringer auch in Bezug auf den Irak ein Rechercheauftrag erteilt. Das von ihm vorgelegte Gutachten (siehe Anhang) enthält allerdings schon bei oberflächlicher Prüfung grobe Fehler, so wird zum Beispiel die eindeutig sunnitische Stadt Falluja als schiitisch bezeichnet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Fand der für Juni 2018 anberaumte Prüfungstermin statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.    Wenn nein, warum nicht? Wurde in diesem Fall ein Ersatztermin anberaumt?

3.    Wer wurde in die entsprechende §10 Kommission berufen?

a.    Nach welchen fachlichen Kriterien wurde diese Auswahl getroffen und inwiefern wurden diese von den berufenen Personen erfüllt?

4.    Ist dem Ministerium bekannt, dass Karl Mahringer mittlerweile Gutachten bzw. Recherchen für das BVwG über den Irak verfasst?

5.    Wenn ja, wird die im Anhang befindliche "Recherche" im laufenden Überprüfungsverfahren ebenfalls herangezogen werden, oder bezieht sich dieses Überprüfungsverfahren lediglich auf Karl Mahringers Gutachtereigenschaft hinsichtlich Afghanistan?

a.    Sollte sich das Überprüfungsverfahren lediglich auf die Gutachtereigenschaft hinsichtlich Afghanistan beziehen: Wird das Ministerium ein separates Überprüfungsverfahren über die Gutachtereigenschaft hinsichtlich des Iraks anregen?

6.    Karl Mahringer hat sich mehrfach geweigert, das Datenmaterial seiner Afghanistanstudie öffentlich zu machen. Vertritt das Ministerium die Ansicht, dass Datenmaterial, welches im Rahmen einer in einem Gutachten erstellten Studie gesammelt wird, auch dem (öffentlichen) Auftraggeber gehört oder der Gutachter alleine Zugriff auf dieses Datenmaterial hat?

7.    Welchen Status hat das als "Recherche" betitelte Dokument im Vergleich zu einem "Gutachten" in den entsprechenden Verfahren vor dem BVwG?

8.    Bis wann rechnet das Ministerium mit einer finalen Entscheidung im § 10 SDG Überprüfungsverfahren?