1499/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.08.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Föderalismus-Absurditäten bei Tempolimits

 

140km/h ist nicht gleich 140km/h – auch nicht auf den jeweiligen Teststrecken.

Auf zwei Teststrecken in Nieder- und Oberösterreich sind von nun an 140 km/h erlaubt. Wer auf den rund 88 Kilometern zwischen Melk und Oed sowie den 32 Kilometern zwischen Haid und Sattledt zu schnell unterwegs ist, kann mit einer gewissen Toleranz bei den Messungen rechnen – und damit im Land ob der Enns theoretisch sogar mit knapp unter 159 km/h straflos davonkommen, wie derStandard berichtete.

Bei den Tempomessungen werden sogenannte Eichtoleranzen berücksichtigt – und das wird laut Medienberichten in den beiden Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

In Niederösterreich werden bei Radargeräten bei Geschwindigkeiten über 100 km/h fünf Prozent und unter 100 km/h fünf km/h abgezogen. Das entspricht bei erlaubten 140 km/h dann Tempo 147. Bei Messungen mit Laserpistole ist die Toleranz geringer, sie beträgt drei Prozent beziehungsweise 3 km/h – was Tempo 144,2 und eine Strafe ab 145 km/h ergibt.

In Oberösterreich ist es eben anders. Dort spricht man von einem „Auslösewert“ bei den Radargeräten, ab dessen Erreichen Fotos von Schnellfahrern gemacht werden. Dafür wurde eine Toleranz von 10 km/h festgelegt – ab dem 11. km/h wird gestraft, somit ab Tempo 151. Hinzu kommen allerdings noch die fünf Prozent Eichtoleranz, womit das zusammengezählt 159 km/h sind.

Aus der Debatte um die 140km/h Teststrecken ergibt sich, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum es je nach Bundesland verschiedene Toleranzgrenzen bei Überschreitungen gibt. Was es braucht, ist Rechtssicherheit. Dieser Marketinggag, der kaum Zeitgewinn, aber mehr Emissionen bringt, zeigt eine weitere Absurdität des Fö-deralismus in Österreich auf. Wie kann begründet werden, warum in Oberösterreich schneller ungestraft gefahren werden kann als in Niederösterreich? Es braucht dage-gen klare, einheitliche und transparente Regeln auf die sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in ganz Österreich verlassen können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch sind die jeweiligen Messtoleranzen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern):

a.    Bei 50km/h Limit?

b.    Bei 80km/h Limit?

c.    Bei 100km/h Limit?

d.    Bei 130km/h Limit?

e.    Bei 140km/h Limit?

2.    Wie hoch ist die jeweilige Geschwindigkeit ab welcher gestraft wird (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern):

a.    Bei 50km/h Limit?

b.    Bei 80km/h Limit?

c.    Bei 100km/h Limit?

d.    Bei 130km/h Limit?

e.    Bei 140km/h Limit?

3.    Wie werden die Unterschiede der jeweiligen Bundesländer begründet?

a.    Wie begründet Burgenland dessen Messtoleranz?

b.    Wie begründet Kärnten dessen Messtoleranz?

c.    Wie begründet Salzburg dessen Messtoleranz?

d.    Wie begründet Steiermark dessen Messtoleranz?

e.    Wie begründet Oberösterreich dessen Messtoleranz?

f.      Wie begründet Niederösterreich dessen Messtoleranz?

g.    Wie begründet Wien dessen Messtoleranz?

h.    Wie begründet Vorarlberg dessen Messtoleranz?

i.      Wie begründet Tirol dessen Messtoleranz?

4.    Wie beurteilt das BMVIT die föderalen Unterschiede bei den Messtoleranzen?

5.    Wie beurteilt das BMVIT die föderalen Unterschiede bei den zu strafenden Geschwindigkeiten bei gleichen Tempolimits?

6.    Wie werden die unterschiedlichen zu strafenden Geschwindigkeiten bei den Teststrecken in der Evaluierung behandelt bzw. inwiefern finden diese bei der Beurteilung Beachtung?

7.    Sind weitere solcher Teststrecken in Planung?

a.    Wenn ja, wo, für welchen Zeitraum und mit welcher Höchstgeschwindigkeit bzw. Messtoleranz?