1504/J XXVI. GP

Eingelangt am 10.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Empfehlungen der EU-Kommission betreffend Gleichbehandlungs- stellen

Die EU-Kommission hat am 22.6.2018 in einem Kommuniqué (C(2018) 3850 final) Empfehlungen ausgesprochen, um eine bessere Vernetzung und Arbeitserleichte­rungen für Gleichbehandlungsstellen in Europa zu erreichen

(https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2 en act part1 v4.pdf). Insbesondere geht es darum, die Unabhängigkeit, Wirksamkeit, sowie ausreichende Befugnisse und adäquate Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen sicherzustellen.

Die Kommission empfiehlt den europäischen Mitgliedstaaten unter anderem folgende Maßnahmen:

       Größere Unabhängigkeit: Die Mitgliedstaaten sollten die Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen im Wege ihrer Verwaltungsstruktur, Mittelausstattung, der Verfahren zur Ernennung und Entlassung der Bediensteten und zur Verhütung von Interessenkonflikten gewährleisten. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die Gleichstellungsstellen Beweismaterial und Informationen beschaffen können.

       Rechtsbeistand: Die Mitgliedstaaten sollten die Gleichstellungsstellen in die Lage versetzen, Einzel- oder Sammelklagen zu bearbeiten, Rechtsberatung zu leisten und die Opfer oder Organisationen vor Gericht zu vertreten.

      Angemessene finanzielle und personelle Ressourcen: Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Gleichstellungsstellen über die erforderlichen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie über die nötige Infrastruktur ver­fügen.

       Effiziente Koordinierung und Zusammenarbeit: Die Mitgliedstaaten sollten geeig­nete Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Gleichstellungsstellen in den Mit­gliedstaaten, EU-weit und auf internationaler Ebene adäquat miteinander kom­munizieren können.

Angesichts des österreichischen Ratsvorsitzes wäre Österreich gut beraten, diese Empfehlungen umzusetzen, insbesondere, weil die österreichische Gleichbehand- lungsanwaltschaft (in Folge abgekürzt durch GAW) lange als Vorreiter innerhalb der EU galt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen waren seit 2008 bei der GAW beschäftigt? (Bitte um Auflis­tung nach Jahr, Stundenausmaß, Tätigkeit, Eintrittsdatum und Austrittsdatum, Bundesland und Geschlecht)

a.    Welche Stelle ist für die Postenbesetzung zuständig?

b.    Gibt es transparente Auswahlverfahren und wer hat diese entwickelt?

2.    Wie viele budgetäre Mittel standen der GAW seit 2008 pro Jahr zur Verfügung?

a.    Wofür genau wurden diese Mittel verwendet? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Verwendungszweck, ggf. Projekttitel)

b.    Wie viel davon wurde pro Jahr für Personalkosten aufgewandt?

c.    Wie viel davon stand pro Jahr für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung?

d.    Wie viel davon wurde pro Jahr für Reisekosten ausgegeben?

e.    In welcher Höhe wurden pro Jahr Mittel für präventive Maßnahmen ausge­geben?

3.    Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten für Betroffene, um von der GAW Beratungen in Anspruch nehmen zu können?

4.    Die GAW ist in Österreich beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Inwiefern sehen Sie trotzdem die Unabhängigkeit der GAW gewährleistet?

a. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die entsprechenden Empfehlungen der EK umsetzen, die darauf abzielen, größere Unabhängigkeit für die GAW zu gewährleisten?

5.    Eine der Empfehlungen der EU-Kommission betrifft die Möglichkeit für die GAW Klagen oder Sammelklagen einzubringen. Werden Sie diese Empfehlung umset­zen?

a.    Wenn ja, wann und wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Im Budget der UG 10 wird als Wirkungsziel 3, Kennzahl 10.3.1 folgendes ange­geben: "Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Pro­zentanteil der infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene". Dabei soll sich der Prozentsatz von 50 % in Jahr 2017 auf 60 % bis 2020 steigern. Wie wollen Sie dieses Wirkungsziel erreichen?

a.    Stellen Sie, um ein Erreichen dieses Zielzustandes sicherzustellen weitere personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung?

i.    Wenn ja, wie viele?

ii.     Wenn nein, warum nicht?

7.    Inwiefern sehen Sie die weiteren Standards und Empfehlungen der Kommission in Österreich umgesetzt?

8.    Hinsichtlich welcher Empfehlungen der EK sehen Sie noch Aufholbedarf?

a.    Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die entsprechenden Empfehlungen umsetzen?

b.    Wann werden Sie die Empfehlungen umsetzen?

c.    Wird es dafür zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen geben und wenn ja, aus welchen Töpfen?