1506/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz

 

betreffend Folgeanfrage: Pensionskonto: Durchschnittliche Pensionskonto- gutschriften

 

Mit Verwunderung wurde aus Anfragebeantwortung 931 /AB XXVI. GP folgen­der Teil entnommen:

„Sonderauswertungen von Teilgutschriften ab 2005 bzw. ab 2014 zur Bildung von Durchschnitten nach Geschlecht und Jahrgängen können nur vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführt werden, da dieser über die Daten verfügt. Mein Ressort bemüht sich jedoch intensiv, mit dem Hauptverband ei­ne regelmäßige und standardisierte Datenlieferungsschiene mit anonymisierten Da­ten aufzubauen.“

=> Laut § 448 (1) ASVG liegt die Aufsicht für den Hauptverband und die Pensions­versicherungsanstalt beim BMASGK. Daraus lässt sich schließen, dass das
BMASGK selbstverständlich auf die vollständige Datenbasis der Pensionskonto- Datenbank zurückgreifen muss dürfen, auf jeden Fall in dem in Anfrage 944/J (XXVI.GP) gefordereten Umfang. Andernfalls ist keine wirkungsvolle Aufsicht möglich, besonders was die Kenntnis über künftige Pensionsverpflichtungen einerseits und den Versorgungsgrad der Versicherten andererseits betrifft. Weshalb über die Datenlieferungen mit dem Hauptverband langwierig verhandelt werden muss, ist nicht nachvollziehbar. "Selbstverwaltung" bedeutet nicht, dass die betroffenen Zwangsorganisationen sich selbst überlassen werden, sondern erfordert eine ent­sprechend wirkungsvolle Aufsicht.

Zudem ist die geforderte Auswertung laut Anrage 944/J (XXVI. GP) trivial (ca. 10-stelliger Programmiercode)

In Anfrage 944/J (XXI. GP) wurde eine Auswertung der Teilgutschriften bzw. der Ge­samtgutschriften nach Geburtsjahrgang (ab 1970) und Gutschriftsjahr gefordert. Das ergibt je Geschlecht eine Datenmatrix der Größe 34x34 (Geburtsjahrgang: 1970- 2003 und Gutschriftsjahr 1984-2017) - je nach Datenlage etwas größer oder kleiner. Programmiertechnisch ist das sehr einfach realisierbar. Wenn man die Datentabellen der individuellen Pensionskonten als Datengrundlage heranzieht - siehe schemati­scher Aufbau der Pensionskonten (a) - müsste der Hauptverband lediglich mittels eines trivialen Programmiercodes aggregieren - siehe Programmiercode (b). (Bei­spielhafte Programmiersprache hier: Qlikview)

 

 

a) Schematischer Aufbau der individuellen Pensionskonten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


b) Programmiercode:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Schlüsse aus Anfragebeantwortung 931/AB XXVI. GP: Gendergap nimmt bei jüngster Kohorte wieder zu

Was aus Anfragebeantwortung 931/AB XXVI. GP zumindest hervorgegangen ist, ist, dass der Gender-Gap in der jüngsten Kohorte wieder ansteigt - 1987: 15%, 1992: 25%.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Mit folgendem Text wird auf www.neuespensionskonto.at geworben:

"Von der Einführung des neuen Pensionskontos seit 1. Jänner 2014 profitieren Milli­onen Versicherte: Das neue Pensionskonto ist verständlich, transparent und nach­vollziehbar. Ihre Pension wird auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems be­rechnet.

Das Pensionskonto gilt für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind. Künftig kann man die aktuelle Kontogutschrift für die Pension auf einen Blick aus dem Pensionskonto ablesen.

Sie können jederzeit den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos online abfragen."

Alle Personen, die seit dem 1.1.1955 geboren sind, können also seit 1.1.2014 online ihre aktuellen Pensionsgutschriften abfragen. Das Pensionskonto und die dahinter­stehenden Mechanismen waren ein wesentlicher Schritt, den Versicherten einen Einblick auf den aktuellen, individuellen Pensionswert, auf Basis der bisher geleisteten Pensionsbeiträge, zu geben. Für die öffentliche Hand kann das Pensionskonto ebenfalls einen Beitrag leisten, einen besseren Überblick über zukünftige Pensions­verpflichtungen zu bringen. Insbesondere im Hinblick auf aktuelle Pensionskontogut­schriften lässt sich der zukünftige Finanzierungsbedarf genauer abschätzen, lassen sich notwendige Reformen - vor allem hinsichtlich des Pensionsantrittsalters - besser planen und vorausschauend umsetzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1. Das online-Pensionskonto ermöglicht allen seit 1.1.1955 Geborenen einen Einblick auf ihre aktuelle Pensions-"Gesamtgutschrift", wobei für jeden online tabellarisch seine eigenen jährlichen "Teilgutschriften" ersichtlich sind.

a.    Teilgutschriften:

i.     Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Teilgutschriften seit 1970 je Geburtsjahrgang? (nach Geschlecht, Geburtsjahrgang und Teilgutschrifts-Jahr)

ii.    Für wie viele Personen war eine Teilgutschrift vorhanden? (nach Geschlecht, Geburtsjahrgang und Teilgutschrifts-Jahr)

b.     Gesamtgutschriften:

i.    Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Gesamtgutschriften seit 1970 je Geburtsjahrgang? (nach Geschlecht, Geburtsjahrgang und Stichtag 31.12.xxxx)

ii.    Für wie viele Personen war eine Gesamtgutschrift vorhanden?

(nach Geschlecht, Geburtsjahrgang und Stichtag 31.12.xxxx)

2.    Führen Sie Pensionsmonitorings durch?

a. Wenn ja, auf welcher Datengrundlage basiert ihr Pensionsmonitoring, wenn der Hauptverband keine entsprechenden Pensionskonto-Datensätze zur Verfügung stellt?

3.    Wie kann das BMASGK gegenüber der PV die Aufsichtsfunktion entsprechend wahrnehmen bzw. und künftige Pensionsverpflichtungen fundiert einschätzen, wenn der Hauptverband keine entsprechenden Pensionskonto-Datensätze zur Verfügung stellt?

4.    Bei den Frauen liegen in der jüngsten Kohorte die Pensionskonto-Gutschriften bei 75% der Männer. Bei der zweitjüngsten Kohorte liegt das Niveau immerhin bei 85%. Welche Ursachen dafür sind Ihnen bekannt, dass der Gendergap von der zweitjüngsten Kohorte (1987: 15%) zur jüngsten Kohorte (1992: 25%) wieder zu­genommen hat?

5.    Gibt es unter den öffentlichen Pensionssystemen der EU-Mitgliedsländer einen regelmäßigen Datenaustausch bezüglich Versicherungszeiten und Pensionsan­sprüchen?

6.    Ist Ihnen Initiativen bekannt, ob Versicherungszeiten und Pensionsansprüche aus anderen EU-Mitgliedsländern automatisch in das österreichische Pensionskonto eingespielt werden sollen, damit die Bürger_innen künftig einen umfassenderen Einblick auf ihre Pensionsansprüche haben?

a. Wenn nein, welche Schritte setzt das BMASGK, um die Vervollständigung der Pensionsanspruchsgrundlagen für die Versicherten zu erleichtern?