1507/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Walter Bacher, Angela Lueger
und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der personellen Situation der Polizei in Österreich

Österreichweit sind in Bereichen wie der Polizei-Grundausbildung, Ausbildung zu dienstführenden PolizeibeamtInnen, Ausbildung zum grenz- und
fremdenpolizeilichen Dienst oder der Besetzung der Polizeidienststellen (gerechnet
in Vollzeitbeschäftigtenäquivalenten-VBÄ) im Vergleich zu den in diesen Bereichen systemisierten Planstellen, sowie der medial seit längerer Zeit verkündeten Personaloffensive nach wie vor Fragen offen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Inneres folgende

Anfrage

1.  Wie viele PolizeibeamtInnen mit abgeschlossener zweijähriger
Polizeigrundausbildung versahen mit Stichtag 01.04.2018 österreichweit
ihren Dienst? (Es wird um Aufzählung in Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten
pro Polizeidienststelle mit Gegenüberstellung mit den dort systemisierten
Soll-Planstellen und tatsächlich besetzten Ist-Planstellen je
Polizeidienststelle und pro Bundesland ersucht.)

2.  Wie viele PolizeibeamtInnen befanden sich mit Stichtag 01.04.2018

a)  jeweils in Karenz,

b)  jeweils im Beschäftigungsverbot nach dem MSchG,

c)  jeweils im längeren Krankenstand (länger als 14 Tage, länger als ein Monat, länger als drei Monate und länger als sechs Monate), -

(Es wird um Auflistung der Anfragepunkte a), b) und c) je Polizeidienststelle, gegliedert nach Bezirken und Bundesländern ersucht.)

3.  Wie viele PolizeibeamtInnen sind

a)  anderen Bundesländern,

b)  Sonderfunktionen oder

c)   anderen Dienststellen innerhalb des Bundeslandes dienstzugeteilt und
somit für den Regeldienst (d.h. exekutiven Außendienst) auf ihren
Stammdienststellen nicht verfügbar? (Es wird um eine vollständige und
transparente (!) Beantwortung und Auflistung je Polizeidienststelle, gegliedert
nach Bezirken und Bundesländern ersucht.)

4.  Wie genau und wo hat sich die nach öffentlicher Darstellung des BM.I seit Jahren stattfindenden Planstellen- und Personaloffensive bereits in verbesserten
Personalzahlen (gerechnet in VBÄ) an den einzelnen Dienststellen ausgewirkt?

5.  Wie war es möglich, dass trotz einer langjährigen Personaloffensive die Zahl der Vollzeitbeschäftigungsäquivalente von fertig ausgebildeten PolizeibeamtInnen, z.B.
im Gesamtbereich der LPD Salzburg, im Zeitraum vom 01.04.2017 von 1371,9 VBÄ
bis 01.10.2017 auf 1364,1 VBÄ gesunken ist?

6.   In welchen Polizeidienststellen Österreichs konnte (mit Stichtag 01.04.2018) im
Zuge der Personaloffensive der tatsächlich zur Verfügung stehende Personalstand
durch PolizeibeamtInnen mit zweijähriger, abgeschlossener Polizeigrundausbildung
im Vergleich zum 01.10.2017 erhöht werden? (Es wird um Auflistung je Bundesland, Polizeidienststelle und neuem Personal in Planstellen und Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten ersucht.)

7.  In welchen Polizeidienststellen Österreichs konnte (mit Stichtag 01.04.2018) der tatsächlich zur Verfügung stehende Personalstand durch PolizeibeamtInnen mit abgeschlossener Polizeigrundausbildung im Vergleich zum 01.10.2017 nicht
gehalten werden? (Es wird um Auflistung je Bundesland, Polizeidienststelle und
Personal in Planstellen und Vollbeschäftigungsäquivalenten ersucht.)

8.  Seitens des BM.I wird betont, dass zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes und
im Sinne einer aktiven Frauenförderung alle aus dem Mutterschutzgesetz bzw. dem Väterkarenzgesetz resultierenden personellen Fehlstände sowie Herabsetzungen
der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Kinderbetreuung, in weiterer Folge
sonstige sich durch Karenzurlaube und Herabsetzungen der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass sowie Pensionskrankenstände,
Dienstzuteilungen und dergleichen ergebenden Fehlstände ergänzt werden. Dieser Grundsatz gelte jedoch nur insoweit, als bei den betreffenden Dienststellen ein
Ersatz, der aus den genannten Gründen resultierenden personellen Fehlstände,
unbedingt erforderlich sei:

a)  Ab welchem personellen Fehlstand einer PI (Vergleich in Prozenten vom Sollstand zu VBÄ) ist aus ihrer Sicht eine Ergänzung unbedingt erforderlich?

b)  Wie viele E2b befanden sich zum Stichtag 01.04.2018 im Karenz- und Flexipool (es wird um Auflistung nach Bundesländern ersucht)?

c)  Auf welchen Dienststellen waren diese zum Stichtag 01.04.2018 eingeteilt
(es wird um Auflistung nach Bundesland und Dienststellen ersucht)?

 

9.  In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung wurde von Ihnen für Salzburg - bezogen auf den Stichtag 01.10.2017 - der Personalsollstand mit 1567, der Iststand
mit 1487 und die Anzahl der VBÄ mit 1364,1 angegeben. Im Karenz- und Flexipool befanden sich laut dieser Antwort zu dieser Zeit 126 Beamte.

a)  War Ihrer Meinung nach der Karenz- und Flexipool zu diesem Zeitpunkt ausreichend befüllt?

b)  Wäre es zu diesem Zeitpunkt notwendig gewesen, um dem genannten Sollstand gerecht zu werden, 329 E2b-Beamte im Salzburger Karenz- und Flexipool zur Verfügung zu haben?

c)   Ist es richtig, dass zu diesem Zeitpunkt in Salzburg ca. 13 Prozent des Personals, (gerechnet in VBÄ) bzw. 203 Polizistlnnen fehlten?

d)  Wie viele PolizistInnen müssten zum Stichtag 01.04.2018 im Salzburger Karenz- und Personalpool sein, um dem Sollstand gerecht zu werden?

e)   Erachten Sie es für sinnvoll, zu einem echten Karenzpool überzugehen,
durch den eine tatsächliche und echte Ergänzung in VBÄ für Fehlstände
durch Karenzen im Sinne der Einleitung von Frage 5 erreicht werden kann
und diesen echten Karenzpool anstelle der derzeitigen Regelung zu
installieren?

f)  Wie viele Planstellen in VBÄ sind für einen solchen echten Karenzpool aus
den Erfahrungswerten der vergangenen zehn Jahre in jedem Bundesland
nötig (es wird um Auflistung nach Bundesländern ersucht)?

10.  In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden als Reaktion auf die
Flüchtlingswelle Kurzlehrgänge für VB/S für den grenz - und fremdenpolizeilichen Dienst durchgeführt.

a) Sind neuerliche Kurzlehrgänge für VB/S für den grenz - und fremdenpolizeilichen Dienst geplant?

1.  Wenn ja, wann, wo und wie viele?

2.  Wenn nein, warum sind derartige VB/S Planstellen in verschiedenen Konzepten der Fremden- und grenzpolizeilichen Abteilung (EGFA-Reform) vorgesehen?

11.  In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung wurde von Ihnen ab 2019 die bundesweite Schaffung von 2100 zusätzlichen Exekutivplanstellen in Aussicht
gestellt.

a)  Welche Dienststellen werden durch diese zusätzlichen Planstellen, also Aufsystemisierungen, gestärkt bzw. neu geschaffen (es wird um Auflistung nach Bundesländern und Dienststellen ersucht)?

12.   In parlamentarischen Anfragebeantwortungen wurden vom BM.I für drei
Stichtage innerhalb eines Jahres für die LPD Salzburg drei verschiedene Sollzahlen
für Planstellen des Exekutivdienstes genannt.

Oktober 2016:      Soll 1575
April 2017:           Soll 1634

Oktober 2017:      Soll 1567

 

a)  Wie erklären Sie die unterschiedlichen Sollzahlen in den verhältnismäßig kurzen Zeiträumen?

b)    Welche Grundlagen werden genau zur Festlegung der Sollzahlen herangezogen?

c)     Wie ist im Speziellen die Senkung (minus 67 Planstellen) der Sollzahlen für die LPD Salzburg im Zeitraum von April bis Oktober 2017 zu begründen?

d)     Ist bei der Festlegung der Sollzahlen nicht Kontinuität geboten, um die Planbarkeit des Exekutivdienstes und die polizeiliche Grundversorgung der Bevölkerung zu erhalten?

13.  Sie lassen in Medien keinen Zweifel daran den Personalstand bei der Polizei
kräftig zu erhöhen.

a)  Werden Sie dafür in jedem Bundesland fixe Ausbildungsplanstellen einführen?

b)  Wie viele Ausbildungsplanstellen müssten in jedem Bundesland fix vorhanden sein, um eine kontinuierliche und verlässliche Personalnachwuchsausbildung zu gewährleisten (es wird um Auflistung nach Bundesländer ersucht)?

14.  Wann findet die geplante Inbetriebnahme der Polizei-Ausbildungsstätte in Wels (auch hinsichtlich der von Ihnen angekündigten Aufstockung des Personals) statt?

a.  Wird es sich dabei um eine dauerhafte oder eine temporäre Einrichtung handeln?

b.  Sollte es sich um eine temporäre Ausbildungseinrichtung handeln, was ist mit dem dort eingesetzten Personal im Anschluss geplant?

15.  Für eine professionelle und langfristige Personalplanung ist die entsprechende personelle Dotierung aller Einsatzbereiche innerhalb der Organisation Polizei erforderlich und wichtig (z. B. LKA bezüglich der Bedarfe an technisch versiertem Personal, Cobra, Puma, usw.) Planen Sie eine solche Dotierung und wenn ja, wie gehen Sie dabei vor?

14.  Die geplanten Bereitschaftseinheiten der einzelnen

Landespolizeidirektionen sind nicht mit ausschließlich dafür vorgesehenen
Planstellen dotiert, sondern sollen weiterhin zu einem großen Teil mit Zuteilungen
aus anderen Einheiten gefüllt werden. Dadurch wird auch hier eine Situation geschaffen, durch die Personal vor Ort - also den Inspektionen in den Gemeinden
und nahe bei den BürgerInnen - abgezogen wird. Was sind die Gründe dafür?

15.  Wie setzt sich mit Stichtag 1. April 2018 die Zahl an E1-Beamten zusammen?

Wie viele besetzte, unbesetzte Stellen in VBÄ gab es (es wird um Auflistung nach Bundesländern und Bezirken ersucht?

a.  Mit wie vielen Abgängen an E1-Beamten rechnen Sie in den kommenden fünf Jahren und wird es ausreichend Personal geben, um diese Abgänge zu ersetzen bzw. wie stellen Sie sicher, dass diese Stellen besetzt werden?

b.  Wie viele E1-Studierende, die nach dem alten Ausbildungsschema ausgebildet wurden, haben diese Ausbildung begonnen, wie viele davon

haben sie abgeschlossen, wie viele Abschlüsse stehen noch aus (es wird um Auflistung nach BA und MA ersucht) und wie lange wird es diese Ausbildungsmöglichkeit noch geben?

c.   Haben E1-BeamtInnen, die das Angebot zur Absolvierung eines Bachelorlehrganges nicht wahrnehmen, (praktische oder dienstliche) Nachteile zu erwarten?

16.  Wie setzt sich mit Stichtag 1. April 2018 die Zahl an A1-BeamtInnen zusammen? Wie viele besetzte und unbesetzte Stellen in VBÄ gab es (es wird um Auflistung
nach Bundesländern und Bezirken ersucht)?