1509/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Katzian
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Erarbeitung einer Wärmestrategie gemäß den Vorhaben der österreichischen Klima- und Energiestrategie

Die österreichische Bundesregierung will eine Treibhausgasreduktion (THG-Reduktion) von 36% gegenüber dem Jahr 2005 bis 2030 erreichen. Damit sollen die Emissionen außerhalb des EU- Emissionshandelssystems nach Angaben der Bundesregierung von 50,6 Mio. t C02eq (Stand 2016) auf 36,4 Mio. t C02eq bis 2030 sinken. Wie dieses Vorhaben im Wärmesektor umgesetzt werden soll lässt die Bundesregierung in ihrer Energie- und Klimastrategie jedoch offen. In Leuchtturm 5 „Erneuerbare Wärme“ der Strategie verspricht die Regierung lediglich, gemeinsam mit den Bundesländern eine Wärmestrategie zu erarbeiten, deren Fokus auf der Reduktion des Wärmebedarfs und dem Ausbau erneuerbarer Quellen und hocheffizienter Fernwärme liegt. Die Strategie wurde Ende Mai 2018 von der Bundesregierung beschlossen. Die Erarbeitung der Wärmestrategie hätte mit dem formalen Beschluss der Strategie starten sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage

Gemäß den Angaben in der Klima- und Energiestrategie hat die Bundesregierung „ab sofort“ mit der Erarbeitung der Wärmestrategie begonnen.

1.    Welche Schritte wurden seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) bisher zur Erarbeitung einer Strategie gesetzt?

2.    Wann soll die Wärmestrategie spätestens finalisiert werden?

3.    Wird die Finalisierung der Wärmestrategie noch vor der Einmeldung der Entwürfe der nationalen Energie- und Klimapläne gemäß der EU-Governance-Verordnung erfolgen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum?

c.    Wenn nein, welche Themenbereiche wird die Wärmestrategie umfassen, die nicht bereits in den Entwürfen der nationalen Energie- und Klimapläne an die EU- Kommission adressiert werden?

4.    Welche Ziele soll die Wärmestrategie verfolgen?

a.    Wird es ausschließlich bundesweite Ziele geben?

b.    Wird es auch Ziele für Bundesländer geben?

c.    Sollen die Bundesländer eigene Länder-Wärmestrategien auf Basis der gemeinsamen Bund-Länder-Strategie erarbeiten?

d.    Werden die Zielvorgaben verbindlich sein?

i.    Wenn ja, für wen?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wie sollen die Zielvorgaben a) für den Ausbau der erneuerbaren Wärme und b) für die Wärmeverbrauchsreduktion ausgedrückt werden?

f.     Wie viele Stufen sollen die Umsetzungspfade enthalten?

g.    Wird es zwischenzeitliche Evaluierungen der Zielerreichung geben?

h.    Wie wird die Überprüfbarkeit der Ziele gewährleistet?

i.     Wird es einen Benchmarkvergleich für die Bundesländer geben?

j. Werden die Ergebnisse der Austrian Heatmap zu den bestehenden Potentialen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Fernwärme berücksichtigt?

5.    Welchen Anwendungsbereich umfasst die Wärmestrategie?

a.     Die Erarbeitung einer Wärmestrategie wird nur in Leuchtturm 5 „Erneuerbare Wärme“ erwähnt. Ist dennoch vorgesehen, dass die Wärmestrategie neben klassischen Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energieträger - wie etwa dem Heizkesseltausch - auch auf Energieverbrauchsreduktion, etwa durch Verbesserung der Gebäudehülle, abzielen wird?

b.    Wird die Strategie auch Maßnahmen umfassen, die eine sozial verträgliche Wärmewende berücksichtigen?

c.    Wird die Wärmestrategie auch einen Fokus auf einkommensschwache Haushalte legen, die typischerweise in Gebäuden mit hohem Energieverbrauch legen?

d.    Sollen Maßnahmen getroffen bzw. Anreize gesetzt werden, damit jene Gebäude zunächst saniert werden, die die niedrigste Energieeffizienz aufweisen?

e.    Werden Konzepte überlegt, die mehr erneuerbare Energieträger im Fernwärmebereich zulassen, wie etwa die Geothermie?

f.     Welche Gesetzesmaterien werden von der Umsetzung der Wärmestrategie voraussichtlich betroffen sein?

6.    In welcher Art und Weise werden die Länder eingebunden werden bzw. welchen formalen Charakter soll die Einbindung der Länder haben?

a.    Soll es einen Landeshauptleutebeschluss zur Wärmestrategie geben?

b.    Wird es eine 15a Vereinbarung dazu geben?

c.    Sollen neben den an der Energie- und Klimastrategie federführend beteiligten Ministerien BMNT und BMVIT auch weitere Ministerien in die Erarbeitung einbezogen werden?

i.        Wenn ja, welche?

ii.        Wenn nein, warum wird etwa das Finanzministerium nicht einbezogen?

7.    Sollen neben den Ländern auch weitere Stakeholder in die Erarbeitung eingebunden werden?

a.    Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wird der Partizipationsprozess zur Erarbeitung einer Wärmestrategie im Unterschied zur Erarbeitung einer Klima- und Energiestrategie transparent gestaltet werden?

a.    Wenn ja, werden die Stellungnahmen von Stakeholdern veröffentlicht?

i.        Wenn nein, warum nicht

ii.        Wenn ja, wo?

b.    Wird das Parlament in die Erarbeitung der Strategie miteinbezogen?

i.        Wenn ja, wie?

ii.        Wenn nein, warum nicht?

9.    Wie sollen Maßnahmen aus der Wärmestrategie finanziert werden?

a.    Wie hoch schätzen Sie den Finanzierungsbedarf zur Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimastrategie im Wärmebereich ein?

b.    Wie soll die Finanzierung allgemein erfolgen?

c.    Aus welchen Mitteln soll die Finanzierung erfolgen?

d.     Fließen auch die Mittel für die thermische Sanierung in die Umsetzung der Strategie ein und sollen diese daher wieder erhöht werden oder wird die Bundesregierung die Mittel weiter kürzen?

e.    Welchen Anteil an der Finanzierung trägt der Bund? Welchen Anteil tragen die Länder? Welchen Anteil soll durch private Investitionen erreicht werden?

f.     Welche konkrete Bedeutung sollen Green Bonds zur Hebelung privaten Kapitals einnehmen?

g.    Welche Rolle kann und welche Rolle soll die Wohnbauinvestitionsbank zur Finanzierung von Maßnahmen aus der Wärmestrategie spielen?

h.    Wird es Förderungen zur Finanzierung der Maßnahmen aus der Wärmestrategie geben.

i.        Wenn ja, welche Förderungen sind vorgesehen?

ii.        Wenn ja, wer darf Förderungen beziehen?

iii.        Wenn ja, wie wird eine maximale Fördereffizienz und -Transparenz gewährleistet?

iv.        Wenn ja, werden die Förderungen hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert und deren Ergebnis veröffentlicht werden?

10.  Welche Rolle werden Gebäude im Eigentum des Bundes und der Länder spielen? Werden Bund und Länder eine Vorbildwirkung einnehmen?

11.  Welche Rolle soll die Bundes-Immobiliengesellschaft einnehmen?

12.  Wird im Rahmen der Wärmestrategie auch endlich die ausreichende Finanzierung der Fördermaßnahmen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) sichergestellt?