1526/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.08.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Beratung im Zusammenhang mit der Reorganisation des Maßnahmenvollzugs im Vollzugsbereich des BMJ in der 25. GP

Die Vollzugsdirektion hat im Auftrag des BMJ im Jahr 2014 einen Werkvertrag mit DDr. Loimer abgeschlossen (BMJ.VD 24000/0046-VD 4/2014). Dieser sollte für einen Stundensatz von 300 EUR Beraterleistungen für das BMJ im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung des Maßnahmenvollzugs nach § 21 Abs 2 StGB vornehmen und dabei insbesondere die Situation der Untergebrachten in der JA Stein, Garsten, Graz-Karlau und Gerasdorf evaluieren. DDr. Loimer sollte die Sonderanstalten besuchen, Krankengeschichten uä der Untergebrachten bewerten und auch Einzelgespräche mit den Untergebrachten führen.

DDr. Loimer soll zu diesem Zeitpunkt kein forensischer Psychiater gewesen sein und keinerlei Erfahrung im Umgang mit Untergebrachten nach § 21 StGB oder den Rahmenbedingungen des Maßnahmenvollzugs gehabt haben. Im Endbericht der Arbeitsgruppe                                           Maßnahmenvollzug (online   unter

https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848a4b074c31014b3ad6caea0a71.de.0/be richt%20ag%20ma%C3%9Fnahmenvollzug.pdf) wird der Name Loimer nicht genannt. Darüber hinaus soll der Berater ein ehemaliger Schulkollege des damaligen BM gewesen sein. Der übliche Stundensatz für Psychiater zu diesem Zeitpunkt war 100 EUR.

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

Anfrage:

1.    Hat die Arbeit von DDr. Loimer zu einem sichtbaren Erfolg geführt?

2.    Gibt es eine schriftliche Ausfertigung der Vorschläge und Erkenntnisse, die der Berater in diesem Zusammenhang erstellte?

a. Wenn nein: Weshalb nicht?

3.    Stimmt es, dass Dr. Loimer zu diesem Zeitpunkt keine oder nur sehr geringe Erfahrung im forensischen Bereich und mit Untergebrachten hat?

a.    Wenn ja: Weshalb wurde gerade er für diese Beratungstätigkeit ausgewählt?

4.    Nach welchen Kriterien wurde gerade DDr. Loimer für die Rolle dieser Beratertätigkeit ausgewählt?

5.   Nach welchen Kriterien wurde der Stundelohn des Beraters festgesetzt?

6.   Wurde die externe Beratungsleistung öffentlich ausgeschrieben, bevor der Vertrag mit DDr. Loimer abgeschlossen wurde?

a. Wenn nein: Weshalb nicht?

7.   Liefen die Beratungen der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug zeitlich parallel zur Arbeit von DDr. Loimer ab?

a. Wenn ja: Gab es einen Austausch zwischen Loimer und der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug?

i. Wenn nein: Weshalb nicht?

8.    Flossen die Empfehlungen durch den Berater in den Bericht der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug ein?

a.    Wenn ja: Inwiefern?

b.    Wenn nein: Weshalb nicht?

9.    Welche Gesamtkosten ergaben sich aus dem Werkvertrag mit DDr. Loimer?

10.  Stimmt es, dass DDr. Loimer gemeinsam mit dem damaligen BM das
Gymnasium in Horn besuchte?

a. Wenn ja: Hatte dies auf die Wahl DDr. Loimers als Berater einen
Einfluss?