1527/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.08.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Evaluierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013

Im Jahr 2013 hat die damalige österreichische Bundesregierung ein Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (in der Folge kurz als Kinder- und Jugendhilfegesetz, oder KJH-G bezeichnet) geschaffen. Nach jahrelangen Debatten rund um die Kompetenzverteilung im Kinder- und Jugendhilfebereich und Zank zwischen Bund und Ländern, galt dieses Gesetz als guter erster Schritt in Richtung österreichweit einheitlicher Standards im Kinder- und Jugendwohlfahrtsbereich. Das damals beschlossene Gesetz sollte nach fünf Jahren einer Evaluierung unterzogen werden, um gegebenenfalls Schwächen auszubügeln und Verbesserungen vorzunehmen. Ein entsprechender Entschließungsantrag der SPÖ-Abgeordneten Gabriele Binder-Maier (1003/UEA XXIV. GP) wurde mehrheitlich angenommen; beschlossen wurde eine Evaluierung bis spätestens Ende 2016.

Nun ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz wieder in aller Munde, weil die Bundesregierung angekündigt hat, im Rahmen einer Kompetenzbereinigung eine Verschiebung der Kinder- und Jugendhilfe in Landeskompetenz umzusetzen. Der Aufschrei von Kinder- und Jugendorganisationen war massiv, als dieser Vorschlag publik wurde. Zur vorliegenden Gesetzesvorlage gibt es bereits zahlreiche Stellungnahmen, die unter anderem sogar eine Verletzung der Kinderrechtskonvention und damit fundamentaler Menschenrechte konstastieren.

Es ist tatsächlich zu befürchten, dass sich die wenigen Standards, die es bisher im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt, zum Schlechteren entwickeln. Die Verländerung in diesem Bereich ist schon jetzt ein Problem, das eindrucksvoll durch die seit 2015 erscheinende Kinder- und Jugendhilfestatistik belegt ist. In manchen Datenbereichen lagen die Minimal- und Maximalwerte bis zu 2000% auseinander. Bedenken diesbezüglich lassen sich auch nicht mit einem simplen Hinweis auf ein Stadt/Land-Gefälle, demographische oder sozioökonomische Unterschiede ausräumen, da kein klares Muster erkennbar ist und die Abweichungen in verschiedenen Kategorien immer wieder andere Bundesländer betreffen. Dies weist darauf hin, dass die Frage, ob bzw. wie ein Kind oder ein Jugendlicher Schutz und Unterstützung bekommt, oft davon abhängt, in welchem Bundesland er oder sie lebt. Dieser Zustand ist unhaltbar.

In einer NEOS Anfragebeantwortung (11406/AB zu 11890/J, XXV. GP) von April 2017 hat sich die damalige Familienministerin Sophie Karmasin bezüglich einer Evaluierung (sowohl der Statistik als auch des Bundesgesetzes) folgendermaßen geäußert:

"Der Endbericht zur Evaluierung des B-KJHG 2013 wird Mitte nächsten Jahres fertiggestellt und im Anschluss dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt. Die Kinder- und Jugendhilfestatistiken für die Berichtsjahre 2015 und 2016 sollen im Rahmen des Evaluierungsprozesses vertiefend analysiert werden. Mit der Evaluierung des B-KJHG 2013 soll überprüft werden, ob und inwieweit die Zielsetzungen dieses Bundes-Grundsatzgesetzes erreicht wurden. In einem weiteren Schritt soll ein allfälliger Novellierungsbedarf aufgezeigt werden."

Fraglich ist nun, ob und wann der entsprechende Endbericht vorgelegt wird, zumal die "Mitte des Jahres" bereits überschritten wurde, und zu welchen Ergebnissen man im Zuge der Evaluierung gekommen ist, die für eine Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe sprechen. Wenn es keinen entsprechenden Endbericht gibt, ist mehr als fraglich, unter welchen Prämissen eine entsprechende Kompetenzverschiebung zu rechtfertigen ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann wird der angekündigte Endbericht der Evaluierung des B-KJHG 2013 fertiggestellt?

2.    Wird der Bericht dem Nationalrat vorgelegt, so wie von Ministerin Karmasin angekündigt?

3.    Wie erklären Sie den zeitlichen Rückstand bei der Fertigstellung der Evaluierung?

a.    Aus welchem Grund hat sich die Fertigstellung des Endberichtes verzögert?

b.    Wie viel kostet die durchgeführte Evaluierung?

c.    Entstehen Kosten durch die verzögerte Fertigstellung? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung.

4.    Welche fachlich-inhaltlichen Gründe, sowie Daten und Fakten (basierend auf der Kinder- und Jugendhilfestatistik) sprechen dafür, Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe zur Ländersache zu machen?

5.    Gibt es einen Austausch zwischen Ihren Sektionen und dem Justizministerium in dieser Angelegenheit?

a.    Ist dieser Austausch in irgendeiner Form formalisiert?

b.    Werden Verhandlungen diesbezüglich geführt?

6.    Hat die inhaltlich zuständige Abteilung (V/2) im Bundeskanzleramt eine Stellungnahme bezüglich der geplanten neuen Kompetenzverteilung im Kinder- und Jugendhilfebereich abgegeben?

a.    Wenn ja, welchen Inhalt hatte die Stellungnahme?

b.    Wurde diese Stellungnahme auf der Parlamentswebsite veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Befinden Sie sich im Austausch mit in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Organisationen und Personen?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Wann fanden die jeweiligen Treffen statt?

8.    Welche Einflussmöglichkeit haben Sie als Jugendministerin, wenn die Kinder- und Jugendhilfe (als einer Ihrer Kernkompetenzbereiche) verländert wird?

9.    Wird es, sofern die geplante Kompetenzverschiebung tatsächlich stattfindet, weiterhin eine jährlich erscheinende bundesweite Kinder- und Jugendhilfestatistik geben?

10.  Zu welchen Schlüssen kommt man in Ihrem Ressort, angesichts der Ergebnisse der Kinder- und Jugenhilfestatistik, die in vielen Bereichen eklatante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu Tage gebracht hat?

a.    Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie, um zu einer Verringerung der Unterschiede in unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe in einzelnen Bundesländern hinzuwirken?

11.  Welche weiteren Maßnahmen haben Sie im Kinder- und Jugendhilfebereich für die nächste Legislaturperiode geplant?

a.    Wann werden die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt?