1532/J XXVI. GP
Eingelangt am 22.08.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleg_innen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Beate Hartinger-Klein
betreffend Auflösung der Ringvorlesung "Eine von fünf"
BEGRÜNDUNG
„Eine
von fünf: Kinder/Jugendliche als (Mit-)Betroffene von häuslicher
Gewalt“ bietet Studierenden der Medizinischen Universität Wien an
insgesamt 7 Vorlesungstagen
einen Einblick in die Hintergründe, Ursachen und Folgen des komplexen
Themas
Gewalt an Frauen und Kindern. ExpertInnen geben ihr Wissen über konkrete
Unterstützungsmöglichkeiten für einen verbesserten Schutz vor
Gewalt weiter.
Seit
2009, fast zehn Jahren, wurde diese Ringvorlesung in Kooperation mit dem
Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien unter der Leitung von Ao.
Univ.-
Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich abgehalten und vom Frauenministerium
unterstützt. Die Volksanwaltschaft ist seit 2016 ebenfalls
Kooperationspartner.
Die interdisziplinäre Verbindung von Theorie und Praxis zeigt
verschiedene Optionen
des Erkennens, der Intervention und des konkreten Handelns bei Gewalt an Frauen
und Kindern, auch im Sinne von Prävention, auf. Die Lehrveranstaltung will
Studierende aus unterschiedlichen Fachrichtungen dafür gewinnen, sich im
Hinblick
auf ihre zukünftige berufliche Praxis sowie im wissenschaftlichen Kontext
mit der Gewaltthematik und den für die Betroffenen daraus resultierenden
gesundheitlichen Problemen intensiv zu befassen.
Die
zuständige Förderabteilung im Frauen- und Familienministerium gab zu
verstehen, dass dieses Projekt aus Gründen der geplanten
Einsparungsmaßnahmen nicht mehr finanziert wird. Deshalb wurde in diesem
Jahr nicht um Förderung für die Ringvorlesung "Eine von
fünf' im Umfang von etwa € 6.000 angesucht.
Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind, sind oftmals die
Ersten, die Kontakt
zu Opfern der häuslichen Gewalt haben und Übergriffe erkennen
können. Die Sensibilisierung von zukünftigem medizinischem
Fachpersonal ist essentiell, um Vorkenntnisse und Bewusstsein zu schaffen und die
Gewaltspirale zu durchbrechen.
Viele ExpertInnen empfehlen nach der Implementierung der erfolgreichen Zusammenarbeit von Gewaltschutzzentren mit der Polizei und der Justiz, die Kooperation auf das Gesundheitswesen auszudehnen. Jedoch spricht die gegenständliche Maßnahme eindeutig dagegen und setzt ein falsches Signal.
Die Schulung hinsichtlich des komplexen Themas der häuslichen Gewalt und des Erkennens derselben ist oberstes Gebot, um Menschenleben retten zu können. Daher ist die Bundesregierung gefordert zu handeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende
ANFRAGE
1. Wird diese wichtige Initiative vom Gesundheitsministerium unterstützt?
2. Wird zukünftig das Gesundheitsministerium die Kosten von € 6.000 für die Ringvorlesung übernehmen, wenn das Frauenressort diese Summe nicht zur Verfügung stellen kann?
3. Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und zum Wissensaufbau bei medizinischem Fachpersonal über den Umgang mit Betroffenen von häuslicher Gewalt sind von Ihrem Ministerium geplant?
a. Wann genau wollen Sie diese ergreifen?
b. Wie viel Budget werden Sie dafür aufwenden?
4. Welche Kosten sind in den Jahren 2009-2018 aufgrund von häuslicher Gewalt für den Staat in Gesundheitseinrichtungen durch die Behandlung von betroffenen Frauen angefallen?
5. Welche Folgekosten werden dem Staat in Zukunft jährlich in Gesundheitseinrichtungen durch das Nichterkennen von häuslicher Gewalt entstehen?