1548/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.08.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Kosten für die neue Website

 

Am 16. Mai 2018 hat die Bundesregierung im Ministerrat eine neue Corporate Identity der Bundesregierung beschlossen. Bis Ende des Jahres sollen sämtliche Ministerien nach außen mit einheitlichen Layout- und Gestaltungsregeln auftreten. Nach der Einführung neuer Logos werden nun die Websites der Ministerien einheitlich gestaltet. Laut dem Büro des Regierungssprechers Peter Launsky-Tieffenthal sollen für den Relaunch der Websites keine Leistungen zugekauft werden und daher auch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Neugestaltung des Webauftritts soll mit bestehenden Ressourcen in den Ministerien durchgeführt werden. Allerdings hatte der Regierungssprecher zunächst auch in Bezug auf die Entwicklung der neuen Logos der Ministerien behauptet, es würden keine zusätzlichen Kosten anfallen. Eine von NEOS gestellte parlamentarische Anfrage (933/AB zu 940/J [XXVI. GP]) brachte allerdings zu Tage, dass die Regierung dafür EUR 70.000,00 an eine externe Desgin Agentur gezahlt hatte. Es stellt sich daher die Frage, ob den Steuerzahler_innen auch für die Erarbeitung und Implementierung der neuen Websites der Bundesregierung zusätzliche Kosten erwachsen sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wer führt die Neugestaltung der Website des BMASGK (inkl. Design, Programmierung, technische Umsetzung) durch?

2.    Wurden dafür externe Leistungen zugekauft bzw. ist geplant, dafür externe Leistungen zuzukaufen?

a.    Wenn ja, wer wurde bzw. wird damit beauftragt? Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung bzw. Vertragsgegenstand und Auftragnehmer_in.

b.    Wenn ja, gab es dafür eine Ausschreibung?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtkosten für die Erarbeitung, Implementierung und Nutzung der neuen Website des BMASGK (inkl. Kosten für das Design, die Programmierung, die technische Umsetzung, die Erteilung von Werknutzungsrechten oder -bewilligungen oder sonstige Ansprüche)? Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung bzw. Vertragsgegenstand und Auftragnehmer_in.

                                  i.    Handelt es sich dabei um einmalige oder um mehrmals wiederkehrende Kosten?

1.    Wenn es sich um mehrmals wiederkehrende Kosten handelt, bitte um genaue Aufschlüsselung von Gegenstand, Höhe und Zeitpunkt der anfallenden Zahlungen.

                                ii.    Werden in Zukunft diesbezüglich noch weitere Kosten anfallen?

1.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Leistung bzw. Vertragsgegenstand und Auftragnehmer_in.

3.    Gab es im Rahmen der Neugestaltung der Website des BMASGK eine Zahlung an den Designer Thomas Feichtner für die Nutzung des Logos (inkl. Zahlungen für etwaige urheberrechtliche Ansprüche, die Erteilung von Werknutzungsrechten oder -bewilligungen, sonstige vertragliche Ansprüche oder Abgeltungszahlungen)? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Leistung bzw. Vertragsgegenstand.

a.    Wenn ja, handelt es sich dabei um eine einmalige Zahlung oder um mehrmals wiederkerhende Zahlungen?

                                  i.    Wenn es sich um mehrmalige Zahlungen handelt, bitte um genaue Aufschlüsselung von Gegenstand, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen.

4.    Ist geplant, im Zuge der Neugestaltung des Webauftritts des BMASGK (noch weitere) Aufträge zu erteilen?

a.    Wenn ja, wofür und in welchem Umfang?