1552/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Aufbewahrungsfristen in der Sozialversicherung und Anfragebeant-

wortungsqualität des Hauptverbandes

 

1) Willkürliche Auslegung des Hauptverbandes bezüglich der Aufbewahrungs-fristen von SV-Erfolgsrechnungsdaten

In Anfrage "Krankenkassen: Überall Selbstbehalte" (959/J, XXVI. GP) wurden 10-jäh­rige Zeitreihen-Daten (2007-2017) aus der KV-Erfolgsrechnung angefragt. In der da­rauf folgenden Anfragebeantwortung (947/AB, XXVI. GP) wies der Hauptverband in einer Stellungnahme (unterzeichnet durch Gernaldirektor Dr. Josef Probst) darauf hin, dass 10-jährige Zeitreihen-Darstellungen nicht möglich wären, weil "die Aufbe­wahrungsfristen im Regelfall sieben Jahre, teilsweise auch kürzer sind" - siehe Screenshot 1.

Diese Antwort des Hautpverbands-Direktors deckt sich jedoch nicht mit den Zahlen der kürzlich veröffentlichten Hauptverbands-Publikation "Die österreichische Sozial­versicherung in Zahlen 2018, 41. Ausgabe: August 2018". Denn dort werden für SV- Erfolgsrechnungen 10-Jährige Entwicklungen dargestellt (Seite 10, 11; UV, PV, KV). Dem Hauptverband stehen somit definitiv längere Zeitreihen zur Verfügung - siehe Screenshot 2.

Grundsätzlich sind längere Aufbewahrungsfristen der Erfolgsrechnungsdaten zu be­grüßen, weil dadurch längerfristige Entwicklungen erkennbar werden. Es darf aber natürlich nicht sein, dass der Hauptverband die Rechnungsvorschfriften nach Belie­ben auslegt und somit das parlamentarische Interpellationsrecht und somit die parla­mentarische Kontrolle unterläuft.

2)   Entgegen der HV-Stellungnahme, keine aktuellen KV-Erfolgsrechnungsdaten

auf https://www.ris.bka.gv.at/SVRecht

In der gleichen Anfrage wurde auch nach Selbstbehalte-Daten zwischen 2007-2017 aus den KV-Erfolgsrechnungen gefragt. Der Hauptverband wies in der Anfragebe­antwortung darauf hin, dass sämtliche Daten zu Selbstbehalten auf https://www.ris.bka.gv.at/SVRecht (vormals www.avsv.at) abrufbar sind - siehe Screenshot 3. Tatsächlich sind aber erst wenige 2017er-Erfolgsrechnungen online oder als Jahresberichte auf den Träger-Webseiten verfügbar. Aktuell (03.08.2018) ist auf jeden Fall kein Jahresbericht bzw. keine Erfolgsrechnung der WGKK verfüg­bar, obwohl dem Hauptverband bereits Erfolgsrechnungszahlen aus 2017 vorliegen müssen. Denn in Anfragebantwortung "§447a (12) ASVG - Wirtschaftlichkeitsgebot - Stehen der Wiener GKK noch Mittel aus dem GKK-Ausgleichsfonds zu?" (861/AB, XXVI. GP) wurden bereits Zahlen aus 2017 publiziert. Zumindest hätte sich der Hauptverband bei der WGKK informieren müssen.

 

 

3)   Die Anfrage war für die Ministern eine Bestätigung Ihres SV-Reformkurses

Zwar scheint das parlamentarische Interpellationsrecht nicht von allen in entspre­chender Form ernst genommen zu werden, speziell nicht von para­parlamentarischen, halbstaatlichen Organisationen. Laut ORF, waren aber die weni­gen Fragen, die vom Hauptverband in entsprechender Qualität beantwortet wurden, für Sie eine Bestätigung, dass Ihr Reformkurs bei der SV stimmt (https://orf.at/stories/2449258/2449262/); was das parlamentarische Interpellations­recht als essentielles Kontrollwerkzeug unterstreicht. Es muss Ihnen somit ein Anlie­gen sein, dass der Hauptverband die gestellten Fragen künftig auch entsprechend beantwortet und dabei ohne Willkür vorgeht.



 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist Ihnen bekannt, weshalb der Hauptverband bei Stellungnahmen in Anfragebe- anwortungen immer darauf hinweist, dass Zeitreihen nur für die letzten 7 Jahre möglich sind (Aufbewahrungsfristen), aber gleichzeitig in Publikationen, bei­spielsweise "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen 2018, 41. Ausga­be: August 2018", für die SV-Erfolgsrechnungen bis zu 10-Jährige Entwicklungen darstellt (Seite 10, 11; UV, PV, KV)?

2.    "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen 2018, 41. Ausgabe: August 2018" beweist, dass dem Hauptverband sämtliche geforderte Daten bis 2007 vor­liegen. Gleichzeitig sind auf https://www.ris.bka.gv.at/SVRecht die SV- Erfolgsrechnungen in den Dokumenten (PDF, Word) als Screenschots abgespei­chert, wodurch die Übertragung der Daten massiv erschwert wird. Schnelle ei­genständige parlamentarische Kontrolle ist daher nur unter unnötig erschwerten Bedingungen möglich.

a.    Ist Ihnen als Aufsicht bekannt, ob die Daten auf https://www.ris.bka.gv.at/SVRecht künftig einfacher verarbeitbar abge­legt werden (z.B.: in Excel-Format)

b.    Ist ihnen bekannt, ob die SV-Erfolgsrechnungen bewusst schwer verar­beitbar auf https://www.ris.bka.qv.at/SVRecht abgelegt werden?

c.    Ist ihnen diesbezüglich die deutlich leichter verarbeitbare Erfolgsrechnungs-Ablageform der deutschen GKV-Kassen auf www.bundesanzeiger.de bekannt (in HTML-Tabellenform)? (hier Beispiel: Barmer GEK) https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=8cdb240977d8b7805de9b0c8165eb324&paqe.navid=detailsearchlisttodetailsearchde-tail&fts_search_Iist.selected=41f104b09930ff75&fts_search_list.destHistor yld=27473

3.    Ist Ihnen bekannt, ob es Bemühungen gibt, die Aufbewahrungsfristen zu verlän­gern?

4.    Aktuell liegen bei SVA, SVB, WGKK, OÖGKK, STGKK, VAEB und den BKKn kei­ne Erfolgsrechnungen oder Jahresberichte für 2017 öffentlich verfügbar vor.

a.    Ist Ihnen bekannt, wieso der Hauptverband in Anfragebeantwortung (947/AB, XXVI. GP) trotzdem behauptete, dass alle Daten (auch 2017er) auf https://www.ris.bka.qv.at/SVRecht verfügbar wären?

b.    Ab welchen Zeitpunkt des Jahres liegen dem Hauptverband in der Regel vorläufige Erfolgsrechnungsdaten des vorangegangenen Berichtsjahres vor (bezogen auf GKKn, BVA, SVA, SVB und VAEB)?

c.    Ab welchen Zeitpunkt des Jahres liegen dem Hauptverband in der Regel endgültige Erfolgsrechnungsdaten des vorangegangenen Berichtsjahres vor (bezogen auf GKKn, BVA, SVA, SVB und VAEB)?

5.   In der Anfragebegründung wurden zwei Fälle aufgezeigt, wo der Hauptverband das parlamentarische Interpellationsrecht unterläuft. Laut ORF, waren aber die wenigen Fragen, die vom Hauptverband in entsprechender Qualität beantwortet wurden, für Sie eine Bestätigung, dass Ihr Reformkurs bei der SV stimmt (https://orf.at/stories/2449258/2449262/). was das parlamentarische Interpellati­onsrecht als essentielles Kontrollwerkzeug unterstreicht.

a.    Was unternehmen Sie als Aufsicht des Hauptverbandes, um diesen dazu zu bewegen, dass auch er das parlamentarische Interpellationsrecht als Kontrollwerkzeug entsprechend anerkennt und bei Anfrage- Beantwortungen künftig nicht mehr willkürlich vorgeht?