1554/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Arbeitshochzeitsbesuch des russischen Präsidenten

Bundesministerin Karin Kneissl hat am Samstag, den 18. August 2018 in der Steiermark geheiratet. Ebenfalls an der Hochzeit teilgenommen hat der russische Präsident Wladimir Putin. Dies hat für großes internationales Aufsehen gesorgt und großen außenpolitischen Schaden für Österreich angerichtet.

Laut Medienberichten wurden die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen rund um den „Arbeitsbesuch" des russischen Präsidenten von der Republik gezahlt.

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Welche Maßnahme wurden seitens Ihres Ressorts bzw. seitens der zuständigen Polizeibehörden in Zusammenhang mit dem Arbeitsbesuch getroffen?

2.       Wann wurden Sie über den „Arbeitsbesuch" informiert?

3.       Kam es zu Platzverboten?

4.        Kam es zu Flugverbotszonen?

5.       Kam es zu Straßensperren?

6.       Welche sonstigen Beeinträchtigungen gab es?

7.       Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden dem Flughafen Graz zusätzlich vorgeschrieben?

8.       Wie viele PolizeibeamtInnen waren beim Arbeitsbesuch im Einsatz?

a.       Aus welchen Bundesländern stammten diese?

b.      Welchen Einheiten gehörten diese an?

c.       Waren auch Spezialeinheiten im Einsatz?

9.       Wie viele Arbeitsstunden wurden in Zusammenhang mit dem Arbeitsbesuch geleistet?

10.   Wie viele Zuschläge bzw. Zulagen waren auf Grund des Arbeitsbesuchs an die eingesetzten BeamtInnen zu leisten?

11.   Wie hoch sind die Kosten für die Sicherheitsvorkehrungen rund um den „Arbeitsbesuch" insgesamt?

12.    Haben Sie persönlich am Arbeitsbesuch teilgenommen?

13.    Haben Sie zur Luftraumsicherung einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert?

14.   Wie wurde das Flugzeug des russischen Präsidenten gesichert?

15.   Wäre dieser Arbeitsbesuch ein Einsatzfall für eine berittene Polizeieinheit gewesen?