1579/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.09.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend „Subsidiaritätsprüfung des Nationalrates"

Begründung

Im Juli 2018 wurde der Bericht der von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eingesetzten Task Force für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und "Weniger, aber effizienteres Handeln" veröffentlicht. Der Bericht stellt fest, dass es keinen Politikbereich gibt, wo es keinen Mehrwert durch die EU gibt. Daraus ergibt sich, dass keine Kompetenzen vollständig oder auch nur teilweise zurück an die Mitgliedsstaaten delegiert werden sollen. Es sei jedoch notwendig, die Subsidiarität aktiver zu praktizieren, alle relevanten Akteure besser einzubinden und bestehende Prozesse zu verbessern.

Bundesminister Gernot Blümel teilte im EU-Unterausschuss am 21. Februar 2018 mit, dass Kompetenzen in den Bereichen Konsumentenschutz, Gesundheit und Soziales wieder vorwiegend von den Mitgliedsstaaten übernommen werden sollen. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz argumentierte in der Vergangenheit für „mehr Subsidiarität." Seiner Meinung nach sollen vor allem Sozial-, Gesundheits-, Gesellschafts- und Familienpolitik wieder rein nationale Angelegenheit sein, weil er in diesen Bereichen "keinen Mehrwert durch europäische Regelungen" sieht.[i]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Wie viele begründete Stellungnahmen gab der österreichische Nationalrat im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung seit der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Vertrag von Maastricht ab? Bitte um Auflistung der jeweiligen Gesetzesentwürfe, zu denen die Stellungnahmen abgegeben wurden, und eine kurze Skizzierung der Argumentation.

a.       Wie viele der Stellungnahmen fanden eine mehrheitliche Unterstützung innerhalb der EU?

b.      Wie viele Stellungnahmen hatten eine notwendige Anzahl von 1/3 der Gesamtstimmen, um einem Gesetzesentwurf eine „gelbe Karte" zu erteilen?

2.       Wie bewertet Ihr Ressort die Vorschläge des Berichtes der in der Begründung genannten Task Force?

3.       Der Bericht empfiehlt eine „aktive Subsidiarität" der Mitgliedsstaaten und regionalen Ebenen. Welche Überlegungen gibt es in Ihrem Ressort, um diese Empfehlung in Österreich erfolgreich umzusetzen?

4.       Der Bericht stellt fest, dass es keine Bereiche gibt, wo Kompetenzen vollständig oder auch nur teilweise zurück an die Mitgliedsstaaten delegiert werden sollen. Wird sich Ihr Ressort bzw. die Regierung trotzdem weiterhin dafür einsetzen, dass Kompetenzen in den Bereichen Konsumentenschutz, Gesundheit und Soziales, wie im EU-Unterausschuss vom 21. Februar 2018 von Ihnen erklärt, wieder an die individuellen Mitgliedsstaaten zurück delegiert werden?

a.       Wenn ja, warum?

b.      Wenn nein, warum nicht?

5.       Teilen Sie die Ansicht von Bundeskanzler Kurz, der in den Bereichen Sozial-, Gesundheits-, Gesellschafts- und Familienpolitik Bereiche sieht, die „keinen Mehrwert durch europäische Regelungen" haben?

a. Wenn ja, wie begründen Sie das?

6.       Was sind die Ziele der im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes stattfindenden Konferenz zu Subsidiarität in Bregenz am 15. und 16. November?



[i] Z. B. https://diepresse.com/home/innenpolitik/nationalratswahl/5290199/Kurz-wiII-Subsidiaritaetspakt-fuer- EU, abgerufen am 22.8.2018.