1586/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.09.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Kosten des Generalsekretariats

 

Die schlanke Ausgestaltung der Ministerkabinette und Generalsekretariate zur weiteren Konsolidierung des Personalstands sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch stiegen in den vergangenen Jahren Aufwendungen und Umfang von Kabinetten mitunter beträchtlich an.

In der am 15.05.2018 auf die Anfrage Nr. 492/J ergehende Anfragebeantwortung Nr. 487/AB gaben Sie an, dass aufgrund der damals noch unvollständigen Ausgestaltung des Generalsekretariats noch keine Angaben zu den Kosten desselben gemacht werden könnten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Mitarbeiter_innen sind der Position des Generalsekretärs zugeordnet?

2.    Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die jeweiligen Dienstverhältnisse?

3.    Werden im Generalsekretariat derzeit Mitarbeiter_innen über Arbeitsleihverträge beschäftigt?

4.    Werden im Generalsekretariat derzeit Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen von Interessenvertretungen, Unternehmen oder deren Tochterorganisationen beschäftigt?

5.    Welche Aufgabenbereiche sind den Mitarbeiter_innen jeweils zugeordnet?

6.    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung des Generalsekretärs selbst und aller Mitarbeiter_innen, die dem Generalsekretär zugeordnet sind, derzeit ergeben (Stichtag: 1.8.2018)?